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A-W/0004/2022

Mehr öffentliche barrierefreie Toiletten für Mecklenbeck

Antrag an die BV West 27.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 28.04.2022, TOP 8.1

Originalantrag

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Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung vom 24.02.2022

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Ansehen

Originalantrag

2229 Zeichen

Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West

A-W/0004 12022,

Herm
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster

STAHT MÜASTE
26. JAN. 2022

Amt für lich
Bezirkaverwaltur

Münster, 18.01.2022

Mehr öffentliche barrierefreie Toiletten für Mecklenbeck

Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo im Gebiet des Stadtteils Mecklenbeck eine oder
mehrere öffentliche barrierefreie Toiletten sinnvoll ergänzt werden können. Vorranging sollen
dabei Orte geprüft werden, bei denen aufgrund ihrer Lage die gegebene Nachfrage zu erwar-
ten ist und die sich aufgrund der liegenschaftlichen Begebenheiten leicht von der Stadt für ein
solches Vorhaben nutzbar machen lassen. Die Kosten und der Zeitaufwand der Maßnahme
sind von der Verwaltung darzustellen. Auch Modelle mit Einbindung privater Betreiber*innen
sanitärer Anlagen sollen geprüft werden.

Begründung:

Öffentliche barrierefreie Toiletten gehören zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs, deren
Abwesenheit meistens erst dann auffällt, wenn deren kurzfristige Notwendigkeit am größten
ist. Gerade für Eltern mit Kind, für ältere Menschen oder Menschen mit entsprechenden Er-
krankungen, aber auch für Arbeiter*innen wie Taxifahrer*innen oder Postbot’innen sind öf-
fentliche WOs oft der Retter in schwierigen Situationen. Außerdem sind sie für Wohnungs- und
Obdachlose wichtig, um ihnen eine würdevolle Möglichkeit zum Urinieren zu bieten. Letztend-
lich können sie auch dazu beitragen, das sogenannte „Wildpinkeln“ im Stadtgebiet einzu-
schränken. Die Stadt sollte sich hier nicht darauf verlassen, dass Gastronomie und Geschäfte
das Problem lösen und ihre privaten WCs kostenfrei oder -günstig den Menschen zur Verfü-
‚gung stellen. Im Mecklenbecker Zentrum gibtes, im Gegensatz zur Innenstadt oder am Aasee,
bisher keine adäquaten öffentlichen barrierefreien sanitären Anlagen. Deshalb bitten wir die
Verwaltung zu prüfen, wo eine solche kostengünstig und sinnvoll zentral eingerichtet werden
kann.

Gez.

Beate Kretzschmar
Alexander Bliefernich
Stephan Brinktrine

Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Alexander Bliefernich

Stephan Brinktrine

Stellungnahme der Verwaltung vom 24.02.2022

6517 Zeichen

32.11.0016

24.02.2022
Frau Drewer

STADT MÜNSTER SE

08. APR. 202
Amt für Bürger- wei
Beziikwanai

Dezernent I

Eing. 28. MRZ. 2022

Bezirksvertretung Münster-West

über Dez. I, Herrn Stadtrat Heuer

über 33.24 — Bezirksverwaltung Münster-West

Antrag Ifd. Nr. A-W/0004/2022 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster West vom
18.01.2022

„Mehr öffentliche barrierefreie Toiletten für Mecklenbeck“

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt die Prüfung dazu, wo im Stadtteil
Mecklenbeck eine oder mehrere öffentliche Toiletten ergänzt werden können. Vorrangig sollen im
Rahmen des Antrages die Orte geprüft werden, bei denen aufgrund ihrer Lage die gegebene Nach-
frage zur erwarten ist und die aufgrund der liegenschaftlichen Begebenheiten für ein solches Vorha-
ben von der Stadt Münster nutzbar gemacht werden können. Die Kosten und der Zeitaufwand sind
im Rahmen der Prüfung darzustellen.

Standortsuche

Eine barrierefreie, öffentliche Toilettenanlage ist im Stadtteil Mecklenbeck derzeit nicht vorhanden.
Zunächst stellt sich im Rahmen der Antragsprüfung die Standortfrage. Um mögliche Flächen für ein
solches Vorhaben durch die Stadt Münster nutzbar machen zu können, müsste es sich bei den
Flächen idealerweise um städtische Privatflächen oder öffentliche Flächen handeln.

Grundsätzlich handelt es sich bei öffentlichen barrierefreien Toiletten um Einrichtungen des tägli-
chen Bedarfs. Für die von der SPD-Fraktion in der Begründung genannten Personengruppen er-
scheint die Errichtung einer öffentlichen barrierefreien Toilette zunächst sinnvoll. Für die in der Be-
gründung hervorgehobene Gruppe der Obdachlosen sei die Verfügbarkeit einer öffentlichen barrie-
refreien Toilette erforderlich, um ihnen eine würdevolle Möglichkeit zum Urinieren zu bieten. Die
Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass eine Toilettenanlage, wie sie beispielsweise im
Wienburgpark zu finden ist, von Obdachlosen nicht nur zur Verrichtung der Notdurft genutzt wird,
sondern darüber hinaus auch häufig einer dauerhaften oder längerfristigen Nutzung unterliegt. Die
Nutzung der Toilettenanlagen durch die Allgemeinheit ist dann nicht mehr möglich. Nach Beendi-
gung der längeren Nutzung sind zudem häufig Instandsetzungsarbeiten nötig.

Bei der Standortsuche ist außerdem zu berücksichtigen, dass der Standort bzw. die Standorte so
gewählt werden, dass die Nutzungsfrequenz die Begründung eines Toilettenstandortes rechtfertigt.
Eine dezentrale Verortung frequentierter Bereiche im Stadtteil erschwert insoweit die Identifikation
eines zentralen Toilettenstandortes und senkt die potenzielle Nutzendenzahl an den dezentralen
Orten. Für die Ermittlung potenzieller Standorte für öffentliche barrierefreie Toiletten in Mecklenbeck
ist die vorherige Abstimmung mit verschiedenen Fachämtern (u. a. Amt für Immobilienmanagement,
Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt) zwingend erforderlich.

Finanzierung

Neben der Standortfrage stellt sich die Frage der Finanzierung. Exemplarisch kann Bezug auf einen
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen/GAL aus dem Jahr 2013 in der Bezirksvertretung Münster-Nord
„Öffentliche Toilette auf oder im Umfeld des Hamannplatzes“ genommen werden. Im Rahmen der
Antragsprüfung wurde ein Kostenvoranschlag für eine Wall City-Toilette modulare (CTM 300) ange-
fordert. Dieses Modell befindet sich im Stadtgebiet u.a. im Wienburgpark. Die Kosten für die Errich-
tung dieses Modells wurden im Jahr 2013 auf einen Betrag in Höhe von 124.374,04 € taxiert. Die
Kosten für die Heranführung und den Anschluss an das Wasser-, Abwasser- und Stromnetz müssen
diesem Betrag noch hinzugerechnet werden. Der Kostenvoranschlag kann für den entstehenden
Finanzbedarf im Stadtteil Mecklenbeck exemplarisch herangezogen werden. Für die Errichtung ei-
nes Toilettenstandortes im Jahr 2022 ist aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung allerdings mit
deutlich höheren Kosten zu rechnen (ca. 150.000,- Euro), im Falle mehrerer Standorte entsprechend
multipliziert. Die Aufwendungen für den laufenden Betrieb (Strom, Wasser, Abwasser, Verbrauchs-
material), Reinigung, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Instandhaltung und Beseitigung von Vanda- .
lismusschäden sind neben den einmaligen Errichtungskosten zusätzlich zu berücksichtigen. Hierfür
entstünden Kosten in Höhe von ca. 12.500,- Euro jährlich je Toilettenstandort. Bezugnehmend auf
Ziffer 8.3. der Geschäftsanweisung über die Vorbereitung, Niederschrift und Durchführung der Be-
schlüsse des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen wäre zu prüfen, ob die Kosten
von einmalig ca. 150.000,- Euro zzgl. Hausanschlusskosten und laufend von ca. 12.500,- Euro jähr-
lich (bei einem Standort) aus den Mitteln der Bezirksvertretung gedeckt werden können. Sollte dies

nicht der Fall sein, so bedürfte es einer gesamtstädtischen Finanzierung unter der Beteiligung des
Rates.

Aktuelles Betreibermodell und Ausblick

Die öffentlichen Toilettenanlagen der Stadt Münster werden seit dem 01.01.2009 von der Wall GmbH
betrieben. Die Stadt Münster hat im Rahmen der Vergabe der Werberechte für öffentliche Flächen
auch den Betrieb der öffentlichen Toilettenanlagen auf Grundlage eines privatrechtlich geschlosse-
nen Vertrages an die Wall GmbH übertragen. Neben der Sicherstellung von Reinigungs-/Umbau-
und Instandhaltungsmaßnahmen wurde vertraglich auch die Errichtung einzelner Toilettenanlagen
in einem vorab definierten Umfang geregelt. Weitere, neu zu errichtende Toilettenanlagen sind nicht
Teil des Vertrages mit der Wall GmbH. Der Vertrag mit der Wall GmbH wurde für eine Laufzeit von
15 Jahren geschlossen und seitens der Fa. Wall im Jahr 2021 fristgerecht gekündigt, so dass das
Vertragsverhältnis am 31.12.2023 vertragsgemäß endet. Zu einer Ausweitung des Toilettenangebo-
tes bis zum 31.12.2023 dürfte es mit der Fa. Wall daher nicht mehr kommen. Aufgrund des auslau-
fenden Vertrages ist eine Neuausrichtung des Konzeptes für öffentliche Toiletten für die Zeit ab dem
01.01.2024 erforderlich. In den kommenden Monaten muss daher ein Konzept entwickelt werden,
das die Leitlinien für die Bewirtschaftung und Fortentwicklung des Bestandes öffentlicher Toiletten
in der Stadt Münster zum Gegenstand hat.

Ich rege daher an, die Frage der Neubegründung eines oder mehrerer Toilettenstandorte im Stadtteil
Mecklenbeck zum Gegenstand der Betrachtung im Rahmen des zu erarbeiteten Toilettenkonzeptes

für das gesamte Stadtgebiet zu machen. Sofern dies gewünscht ist, bitte ich um entsprechende
Mitteilung.

v,
ywv

Norbert Vechtel

/Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-W/0004/2022
Typ
Antrag an die BV West
Datum
27.01.2022
Erstellt
26.01.2022 11:00