Mandari Insight

3930/2017

Institutionelle Förderung des Festivals "Sommerblut" für die Jahre 2018 bis 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.01.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018, TOP 10.11

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3556 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 3930/2017 
Freigabedatum 
15.01.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Institutionelle Förderung des Festivals "Sommerblut" für die Jahre 2018 bis 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil-
plan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. 
Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 dem Festival Sommerblut eine Institutionelle Förderung in Höhe 
von jährlich 50.000 Euro zu gewährleisten: 
 
 
 
Beschlussalternative 
Der Rat beschließt die Förderung des Festivals Sommerblut in Höhe von 50.000 Euro als Projektför-
derung 2018. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 23.01.2018 
Finanzausschuss 05.02.2018 
Rat 06.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    50.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Mit dem Gemeinsamen Änderungsantrag zum HPL-Entwurf „Verwendung der Kulturförderabgabe“ 
wurde für das Haushaltsjahr 2018 einmalig Mittel für die „Förderung des Sommerblut-Festivals“ in 
Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gemäß Ratsbeschluss zum Haushalt 2018 vom 
07.11.2017 wurde die Verwaltung gebeten, die Mittelfreigabe für die Festivaldurchführung in 2018 
dem Finanzausschuss vorzulegen. Da die Mittel für die Genehmigung einer Institutionellen Förderung 
vorgesehen sind, ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Rat einzubinden. 
 
Das Festival Sommerblut wird seit 2005 mit Projektmitteln des Kulturamts gefördert. Darüber hinaus 
unterstützt die Stabsstelle Event das Festival mit Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit. Das „Festival 
der Multipolarkultur“ ist ein inklusives Kulturfestival in Köln, welches unterschiedliche gesellschaftli-
che, soziale und politische Standpunkte und Identitäten miteinander verbindet. Der Kulturbegriff wird 
bewusst weit gefasst, um Künstlerinnen und Künstlern, Comedians sowie Laien und ein Publikum mit 
Beeinträchtigungen in den Blick zu nehmen. Das Festival lädt zu einem Perspektivenwechsel in Rich-
tung einer grenzüberschreitenden – eben einer multipolaren Kunst und Kultur. Dafür kooperiert Som-
merblut Kulturfestival e.V. mit herausragenden Initiativen der Kölner und der überregionalen freien 
Kunstszene. 
Eine Institutionelle Förderung gibt dem Festival die Sicherheit für Planung, Durchführung und Abwick-
lung des Festivals. Sie zielt darauf, die administrative Arbeit weiter zu professionalisieren und darüber 
hinaus ist die verbindliche Förderung der Stadt Köln ein positives Signal, mit dem auch das Einwer-
ben weiterer Förderer Erfolg versprechender ist.  
Daher wird vorgeschlagen, dass das Festival Sommerblut eine dreijährige Institutionelle Förderung 
erhält. Die Beantragung von zusätzlichen Projektmittel für das Kulturprogramm des Festivals ist damit 
ausgeschlossen.

Beratungsverlauf (3)

23.01.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2018 Finanzausschuss
TOP 12.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2018 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3930/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.01.2018
Erstellt
13.12.2017 15:23