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Institutionelle Förderung des Festivals "Sommerblut" für die Jahre 2018 bis 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3930/2017 vom 15.01.2018

Stand: Am 06.02.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3930/2017 Freigabedatum 15.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Institutionelle Förderung des Festivals "Sommerblut" für die Jahre 2018 bis 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil- plan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 dem Festival Sommerblut eine Institutionelle Förderung in Höhe von jährlich 50.000 Euro zu gewährleisten: Beschlussalternative Der Rat beschließt die Förderung des Festivals Sommerblut in Höhe von 50.000 Euro als Projektför- derung 2018. Ausschuss Kunst und Kultur 23.01.2018 Finanzausschuss 05.02.2018 Rat 06.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 50.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit dem Gemeinsamen Änderungsantrag zum HPL-Entwurf „Verwendung der Kulturförderabgabe“ wurde für das Haushaltsjahr 2018 einmalig Mittel für die „Förderung des Sommerblut-Festivals“ in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Gemäß Ratsbeschluss zum Haushalt 2018 vom 07.11.2017 wurde die Verwaltung gebeten, die Mittelfreigabe für die Festivaldurchführung in 2018 dem Finanzausschuss vorzulegen. Da die Mittel für die Genehmigung einer Institutionellen Förderung vorgesehen sind, ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Rat einzubinden. Das Festival Sommerblut wird seit 2005 mit Projektmitteln des Kulturamts gefördert. Darüber hinaus unterstützt die Stabsstelle Event das Festival mit Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit. Das „Festival der Multipolarkultur“ ist ein inklusives Kulturfestival in Köln, welches unterschiedliche gesellschaftli- che, soziale und politische Standpunkte und Identitäten miteinander verbindet. Der Kulturbegriff wird bewusst weit gefasst, um Künstlerinnen und Künstlern, Comedians sowie Laien und ein Publikum mit Beeinträchtigungen in den Blick zu nehmen. Das Festival lädt zu einem Perspektivenwechsel in Rich- tung einer grenzüberschreitenden – eben einer multipolaren Kunst und Kultur. Dafür kooperiert Som- merblut Kulturfestival e.V. mit herausragenden Initiativen der Kölner und der überregionalen freien Kunstszene. Eine Institutionelle Förderung gibt dem Festival die Sicherheit für Planung, Durchführung und Abwick- lung des Festivals. Sie zielt darauf, die administrative Arbeit weiter zu professionalisieren und darüber hinaus ist die verbindliche Förderung der Stadt Köln ein positives Signal, mit dem auch das Einwer- ben weiterer Förderer Erfolg versprechender ist. Daher wird vorgeschlagen, dass das Festival Sommerblut eine dreijährige Institutionelle Förderung erhält. Die Beantragung von zusätzlichen Projektmittel für das Kulturprogramm des Festivals ist damit ausgeschlossen.

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2018

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 05.02.2018

    Finanzausschuss

    TOP 12.11, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 06.02.2018 zuletzt

    Rat

    TOP 10.11, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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