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2204/2020

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung Hier: Ausübung der Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 31.08.2020, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 BV 3 Legende

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Anlage 3 BV 3 Zusammenfassung

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Anlage 1 BV 3 Vorblatt

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2411 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 2204/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung Hier: Ausübung der Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der 
Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung 
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die  
Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt 
wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort-
schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
 
Anlagen

Anlage 2 BV 3 Legende

641 Zeichen

L E G E N D E
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 3
Straßenreinigung
Kennziffer
A Aus widmungstechnischen Gründen
1. Zusetzungen
2. Streichungen
B Aus anderen rechtlichen Gründen
3. Änderung der Kategorie
C Aus sachlichen Gründen
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbahn
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinigung (Reinigungspflicht)
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigung
D Aus redaktionellen Gründen
8. Berichtigungen und Präzisierungen
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS
A Anliegerstraße
H Hauptstraße
G Gehweg
FG Fußgängergeschäftsstraße

Anlage 1 BV 3 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  3

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2204/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.07.2020
Erstellt
20.07.2020 09:44