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1144/2022

3. BA Nord-Süd Stadtbahn: Schallschutzgutachten

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3921 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1144/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
 
3. BA Nord-Süd Stadtbahn: Schallschutzgutachten 
 
Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen in der Sitzung der BV vom 
07.03.2022 (AN/0445/2022) 
 
1. Wurde das erste Gutachten zum Schallschutz gegenüber den Anwohnern oder der Allgemein-
heit veröffentlicht? 
2. Welche bzw. wie viele Schallschutzmaßnahmen wurden auf Grundlage des Gutachtens durch 
Anwohner beantragt und durch den Vorhabenträger bzw. die Stadt Köln finanziert? 
3. Wurde inzwischen ein zweites Gutachten zum Schallschutz erstellt? 
a. Falls ja, wann wird es veröffentlicht bzw. das Ergebnis den Anwohnern zur Kenntnis ge-
geben? 
b. Falls nein, wann wird des durchgeführt? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
Das vorliegende erste Gutachten zum Schallschutz war fachlich nicht verwertbar. Trotz mehrfacher 
Abstimmungen unter Beteiligung des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen konnte keine 
Einigung zur Überarbeitung mit dem beauftragten Gutachter gefunden werden. Die Verwaltung sah 
sich gezwungen den bestehenden Vertrag vorzeitig zu kündigen. Aus diesem Grund fand auch keine 
Veröffentlichung des ersten Gutachtens statt.  
 
Da ein Schallschutzgutachten persönliche Daten und Fotos von Privaträumen enthält, wird dies 
grundsätzlich nicht vollständig veröffentlicht. Die jeweilige betroffene Person erhält nur den Teil des 
Gutachtens, der für seinen Bereich erstellt wurde. Die Verwaltung kann somit nach Erstellung des 
neuen Gutachtens nur Auskunft darüber geben, wie viele Gebäude und wie viele passive Schall-
schutzmaßnahmen das Gutachten ergibt. Auch über die Anzahl der in Anspruch genommenen Maß-
nahmen kann zu einem späteren Zeitpunkt Auskunft erteilt werden. 
 
Zu 2. 
Bei den Gebäuden, bei denen die maßgeblichen Lärmschutzgrenzwerte der 16. BImSchV durch den 
prognostizierten Verkehrslärm überschritten werden, besteht gemäß dem Planfeststellungsbeschluss 
der Bezirksregierung Köln vom 22. April 2016 für die nach der 24. BImSchV zu ermittelnden Räume 
ein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern und ggfs. 
von schalldämmenden Lüftern). Deren Kosten sind durch die Stadt Köln als Vorhabenträgerin zu er-
statten. Die Verwaltung hat die Gebäudeeigentümer*innen auf den möglichen Anspruch auf Einbau 
von Schallschutzmaßnahmen hingewiesen. 
 
Das Recht auf den Einbau der passiven Schallschutzmaßnahmen besteht erst mit Inbetriebnahme

2 
 
der neuen Verkehrsanlagen, d.h. erst nach den Bauarbeiten, wenn der Verkehr auf den neuen Ver-
kehrsanlagen fließt. Die Verwaltung strebt an, dass die passiven Schallschutzmaßnahmen möglichst 
schon von Ende der Bauarbeiten eingebaut werden können. 
 
Das Vorgehen für die Ermittlung der nach der 24. BImSchV schutzbedürftigen Räume ist wie folgt 
vorgesehen: Zunächst beauftragt die Vorhabenträgerin ein Fachbüro mit der Begutachtung der be-
troffenen Gebäude und Räume. In dem Gutachten werden die schutzbedürftigen Räume sowie die 
Art und der Umfang der notwendigen Schallschutzmaßnahmen ermittelt. Das Ergebnis wird dem/der 
jeweiligen Gebäudeeigentümer*in mitgeteilt. Diese*r kann dann drei Vergleichsangebote einholen und 
der Vorhabenträgerin vorlegen. Nach beanstandungsfreier Prüfung wird die Vorhabenträgerin die 
Baufreigabe erteilen und eine Vereinbarung zur Erstattung der für den Einbau der Schallschutzmaß-
nahmen erforderlichen Kosten abgeben. Nach erfolgtem Einbau wird die fachgerechte Montage ge-
prüft und die Kosten dem/der Eigentümer*in durch die Verwaltung erstattet. 
 
Zu 3.  
Derzeit bereitet die Verwaltung die erneute Ausschreibung der Leistung eines Gutachtens nach der 
24. BImSchV vor und strebt eine Vergabe des Gutachtens im Jahr 2022 an.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1144/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.04.2022
Erstellt
04.04.2022 12:52