AN/1641/2022
Linienführung der Nord-Süd-Stadtbahn, 4. Baustufe, durch das Wasserschutzgebiet am Verteilerkreis Bonner Straße/Militärring und am Autobahnkreuz Köln-Süd.
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Anfrage (SPD BV2)
3738 Zeichen
SPD-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1641/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Linienführung der Nord-Süd-Stadtbahn, 4. Baustufe, durch das Wasserschutzgebiet am Verteilerkreis Bonner Straße/Militärring und am Autobahnkreuz Köln-Süd. Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 07.11.2022 zu setzen: Im Wasserschutzgebiet II sind bereits zahlreiche Baumaßnahmen in den zurückliegenden Jahren ausgeführt worden (Ausbau der Tankstelle, Erweiterung Verteilerkreis, Vorfluter Süd, Um- und Ausbau des Wasserwerks, Verlegung des Sees im Baugebiet Rondorf- Nordwest, Regenentwässerung des Verteilerkreis, Fundamentierung des Kunstwerks, Brückenbauwerk für die Abbiegespur der BAB A4 zur A555, Rückbau der östlichen am Kreisverkehr gelegenen Tankstelle, sowie zuletzt die Neuanordnung der auslaufenden Fahrspuren BAB A555 am Kreisverkehr) sowie in Planung (Erweiterung der BAB A4 einschl. Erneuerung Brückenquerung nach Rondorf). Die Auswirkungen der verschiedenen Linienführungsvarianten der Nord-Süd-Stadtbahn nach Meschenich werden zurzeit hinsichtlich des Gewässerschutzes in der Wasserschutz- zone II geprüft. - 2 - Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten. 1. Welche Auflagen sind bei Baumaßnahmen in der Schutzzone II zu berücksichtigen? Wie kann eine Genehmigungsfähigkeit von Baumaßnahmen, insbesondere einer unterirdischen Linienführung (Tunnel- oder Trog-Lösung) in der Wasserschutzzone erreicht werden? 2. Wie verändert sich die Risikobewertung für Baumaßnahmen bei zunehmender Eingriffstiefe in den Boden (Wasserschutzzone II)? 3. Wie werden die ausgehenden Risiken im Vergleich qualifiziert? a) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse (im Schotterbett) b) beim Betrieb einer ebenerdigen Stadtbahntrasse (geschlossenen Oberfläche z.B. Betonbodenplatte mit kontrollierter Entwässerung) c) einer Trasse in einem nach oben offenen Trog, d) eines Tunnels, e) einer Hochbahntrasse oder Brücke, f) einer zweispurigen Straße, g) einer Autobahn, h) einer Tankstelle, i) eines LKW-Parkplatzes, h) eines Fahrradweges 4. Welche Auswirkungen hätte eine vorübergehende Stilllegung von 1 bis 2 Förderbrunnen der Brunnengalerie (für mehrere Monate)? Welche Aus- und Wechselwirkungen wären bei endgültiger Stilllegung einer der mittig gelegenen Brunnenanlagen und entsprechender Ergänzung einer solchen zum Ende der Brunnengalerie zu berücksichtigen? 5. Wie unterscheiden sich die Auswirkungen von Unfällen durch z.B. Verunreinigungen ca. 10 m innerhalb der nördlichen Grenze der Schutzzone II gegenüber solchen die sich ca. 10 m außerhalb ereignen? 6. Im Wasserwerk Hochkirchen werden Aktivkohlefilter zur Vorreinigung des Trinkwassers eingesetzt. Welche beim Bau und Betrieb üblicherweise eingesetzten Materialien und Betriebsmittel würden beim Eindringen in den Boden von den Filtern nicht erfasst? 7. Das Wasserwerk Hochkirchen ist eines von 10 Wasserwerken im Stadtgebiet Köln, die alle untereinander verbunden sind. Könnte im Falle eines Ausfalls die Trinkwasserversorgung temporär durch andere Werke kompensiert werden? Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Timon Marland
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (3)
- Industriestraße 161
- Am Verteilerkreis
- Bonner Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1641/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (SPD)
- Datum
- 16.09.2022
- Erstellt
- 13.09.2022 12:48