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Schadstoffbelastung Meschenich; Überwachung LKW-Durchfahrtverbot

Mitteilung Ausschuss 2878/2019 vom 02.10.2019

Stand: Am 29.10.2019 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • Anlage 2 - Eingabe

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    Anlage 2
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 02.10.2019 2878/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 29.10.2019 Schadstoffbelastung Meschenich; Überwachung LKW-Durchfahrtverbot; hier: Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 13.09.2018, TOP 4.4 Beschluss: „Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise, wie in der Begründung dargestellt, der Verwal- tung an. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob sektionale Kontrollen durchgeführt werden können und eine automatische Durchfahrkontrolle (Beispiel Mönchengladbach dortige Aachener Straße) möglich ist. Es sollen regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ist über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.“ Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Brühler Landstraße in Meschenich befinden sich drei Standorte zur Durchführung von mobi- len Geschwindigkeitskontrollen. Von Februar 2019 bis Juli 2019 wurden an den Messstellen zu unterschiedlichen Tageszeiten 15x Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Verstoßquote lag zwischen 1,3 % und 16 %. Die Anzahl der Gesamtdurchfahrten liegt bei 22.491 Fahrzeugen, hiervon fuhren 1.233 zu schnell. Die Messstellen werden zukünftig weiterhin im Rahmen der Einsatzplanung berücksichtigt. Die Zuständigkeit zur Überwachung des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei. Diese teilt hierzu folgendes mit: Stellungnahme der Polizei: Die B 51, Brühler Landstr., ist in der Ortslage Meschenich mit VZ 253 StVO (Verbot für Kraftfahrzeu- ge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t) sowie mit einer zeitlichen Beschränkung zur Nachtzeit 22:00 bis 06:00 Uhr beschildert. Seit Jahren finden hier polizeiliche Überwachungsmaßnahmen des Verkehrsverbotes statt. Diese sind jedoch stark abhängig vom jeweiligen Einsatzaufkommen und der zur Verfügung stehenden Personalstärke. Eine ununterbrochene Überwachung des nächtlichen Verkehrsverbotes kann durch die Polizei nicht geleistet werden. Anlagen: 1. Beschlussvorlage 2. Eingabe zur Beschlussvorlage Gez. Blome
  • Anlage 1 - Beschlussvorlage

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1632/2018 Freigabedatum 25.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schadstoffbelastung Meschenich (Az.: 02-1600-148/15) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise, wie in der Begründung dargestellt, der Verwal- tung an. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 Anlage 1 2 Begründung: Der Petent bemängelt die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr in Meschenich (s. Anla- ge). Stellungnahme der Verwaltung: Mit Schreiben vom 18.11.2015 wird die Verwaltung aufgefordert, wie in der 31. Sitzung des Verkehrs- ausschusses vom 22.01.2013 (AN/1741/2012) beschlossen, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, im Stadtteil Meschenich die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr entscheidend zu reduzieren. Weiterhin wird gefordert, dass nach Abschluss der Bauarbeiten auf der L 150 angekündigte ganztägige Durchfahrtsverbot zu erlassen und die derzeit mangelhafte Beschil- derung des nächtlichen Durchfahrtsverbots für LKW zu überprüfen. Aufgrund zahlreicher Bürgerbeschwerden und Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zum Schutz vor Verkehrslärm und Schadstoffbelastung nach § 45 StVO wurde nach Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln ein aufwendiges Lärmgutachten erstellt. Als Ergebnis des Gutachtens wur- de im September 2013 die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft auf 30 km/h reduziert, um die durch den Autoverkehr verursachte Lärmbelästigung auf der Brühler Landstraße in Mesche- nich nachhaltig zu reduzieren. Aufgrund dieser Maßnahme und durch begleitende regelmäßige Tem- pokontrollen konnte eine Verringerung der Lärmimmission erzielt und die Situation für die Anwohne- rinnen und Anwohner verbessert werden. Zusätzlich wurde nach Abstimmung mit der Bezirksregie- rung Köln, den umliegenden Gemeinden sowie dem Rhein-Erft-Kreis ein LKW-Durchfahrtsverbot in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr eingerichtet. Seitens des Beschwerdeführers wird vorgetragen, dass ein ganztägiges Durchfahrtsverbot mit dem Hinweis abgelehnt wurde, dass bis zur Fertigstellung des Ausbaus der L 150 keine geeignete Aus- weichstrecke zur Verfügung steht. Der Forderung, nach Fertigstellung der L 150 ein ganztägiges Durchfahrtsverbot zu erlassen, kann derzeit nicht entsprochen werden. Es ist richtig, dass die L 150 auf Kölner Seite zwischenzeitlich fertiggestellt wurde. Der Ausbau der L 150 auf Brühler Seite steht jedoch noch an und soll wahrscheinlich Anfang 2019 umgesetzt werden. Ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot ist nach Fertigstellung der L 150 vorgesehen. Durch die Verwaltung wird die Beschilderung auf Kölner Stadtgebiet nochmals überprüft und ggfs. optimiert. Gleichzeitig ergehen eine Kopie des Schreibens des Beschwerdeführers und diese Stel- lungnahme an die Bezirksregierung Köln, die umliegenden Gemeinden sowie an den Rhein-Erft-Kreis mit der Bitte die LKW-Durchfahrtsverbots-Beschilderung zu überprüfen und ggfs. zu ergänzen. Auch wird die Polizeidienststelle erneut gebeten, das LKW-Durchfahrtsverbot gezielt zu kontrollieren. Zur Beurteilung der aktuellen Situation wurde eine Verkehrszählung in Auftrag gegeben. Anlage 1. Eingabe

Beratungsverlauf

  1. 07.10.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 29.10.2019 zuletzt

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 2.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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