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2878/2019

Schadstoffbelastung Meschenich; Überwachung LKW-Durchfahrtverbot

Mitteilung Ausschuss 02.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 29.10.2019, TOP 2.1.3

Anlage 2 - Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Eingabe

8 Zeichen

Anlage 2

Mitteilung Ausschuss

2322 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer  02.10.2019 
 2878/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 29.10.2019 
Schadstoffbelastung Meschenich; Überwachung LKW-Durchfahrtverbot; hier: Beschluss des 
Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 13.09.2018, TOP 4.4 
Beschluss: 
„Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und 
schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise, wie in der Begründung dargestellt, der Verwal-
tung an. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob sektionale Kontrollen durchgeführt werden 
können und eine automatische Durchfahrkontrolle (Beispiel Mönchengladbach dortige Aachener 
Straße) möglich ist. Es sollen regelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ist über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Auf der Brühler Landstraße in Meschenich befinden sich drei Standorte zur Durchführung von mobi-
len Geschwindigkeitskontrollen.  
 
Von Februar 2019 bis Juli 2019 wurden an den Messstellen zu unterschiedlichen Tageszeiten 15x 
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.  
Die Verstoßquote lag zwischen 1,3 % und 16 %. Die Anzahl der Gesamtdurchfahrten liegt bei 22.491 
Fahrzeugen, hiervon fuhren 1.233 zu schnell.  
 
Die Messstellen werden zukünftig weiterhin im Rahmen der Einsatzplanung berücksichtigt. 
 
Die Zuständigkeit zur Überwachung des fließenden Verkehrs liegt bei der Polizei. Diese teilt hierzu 
folgendes mit: 
 
Stellungnahme der Polizei: 
Die B 51, Brühler Landstr., ist in der Ortslage Meschenich mit VZ 253 StVO (Verbot für Kraftfahrzeu-
ge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t) sowie mit einer zeitlichen  
Beschränkung zur Nachtzeit 22:00 bis 06:00 Uhr beschildert. 
Seit Jahren finden hier polizeiliche Überwachungsmaßnahmen des Verkehrsverbotes statt. 
Diese sind jedoch stark abhängig vom jeweiligen Einsatzaufkommen und der zur Verfügung  
stehenden Personalstärke. 
Eine ununterbrochene Überwachung des nächtlichen Verkehrsverbotes kann durch die Polizei 
nicht geleistet werden. 
 
Anlagen: 
1. Beschlussvorlage 
2. Eingabe zur Beschlussvorlage 
 
 
Gez. Blome

Anlage 1 - Beschlussvorlage

3536 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
Vorlagen-Nummer 
1632/2018
Freigabedatum 25.06.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Schadstoffbelastung Meschenich (Az.: 02-1600-148/15) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und 
schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise, wie in der Begründung dargestellt, der Verwal-
tung an. 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.09.2018 
Anlage 1

2 
Begründung: 
Der Petent bemängelt die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr in Meschenich (s. Anla-
ge). 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Mit Schreiben vom 18.11.2015 wird die Verwaltung aufgefordert, wie in der 31. Sitzung des Verkehrs-
ausschusses vom 22.01.2013 (AN/1741/2012) beschlossen, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, 
die geeignet sind, im Stadtteil Meschenich die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Verkehr 
entscheidend zu reduzieren. Weiterhin wird gefordert, dass nach Abschluss der Bauarbeiten auf der  
L 150 angekündigte ganztägige Durchfahrtsverbot zu erlassen und die derzeit mangelhafte Beschil-
derung des nächtlichen Durchfahrtsverbots für LKW zu überprüfen. 
 
Aufgrund zahlreicher Bürgerbeschwerden und Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Anordnungen 
zum Schutz vor Verkehrslärm und Schadstoffbelastung nach § 45 StVO wurde nach Vereinbarung mit 
der Bezirksregierung Köln ein aufwendiges Lärmgutachten erstellt. Als Ergebnis des Gutachtens wur-
de im September 2013 die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft auf 30 km/h reduziert, 
um die durch den Autoverkehr verursachte Lärmbelästigung auf der Brühler Landstraße in Mesche-
nich nachhaltig zu reduzieren. Aufgrund dieser Maßnahme und durch begleitende regelmäßige Tem-
pokontrollen konnte eine Verringerung der Lärmimmission erzielt und die Situation für die Anwohne-
rinnen und Anwohner verbessert werden. Zusätzlich wurde nach Abstimmung mit der Bezirksregie-
rung Köln, den umliegenden Gemeinden sowie dem Rhein-Erft-Kreis ein LKW-Durchfahrtsverbot in 
der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr eingerichtet. 
 
Seitens des Beschwerdeführers wird vorgetragen, dass ein ganztägiges Durchfahrtsverbot mit dem 
Hinweis abgelehnt wurde, dass bis zur Fertigstellung des Ausbaus der L 150 keine geeignete Aus-
weichstrecke zur Verfügung steht. Der Forderung, nach Fertigstellung der L 150 ein ganztägiges 
Durchfahrtsverbot zu erlassen, kann derzeit nicht entsprochen werden. Es ist richtig, dass die L 150 
auf Kölner Seite zwischenzeitlich fertiggestellt wurde. Der Ausbau der L 150 auf Brühler Seite steht 
jedoch noch an und soll wahrscheinlich Anfang 2019 umgesetzt werden. 
 
Ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot ist nach Fertigstellung der L 150 vorgesehen. 
 
Durch die Verwaltung wird die Beschilderung auf Kölner Stadtgebiet nochmals überprüft und ggfs. 
optimiert. Gleichzeitig ergehen eine Kopie des Schreibens des Beschwerdeführers und diese Stel-
lungnahme an die Bezirksregierung Köln, die umliegenden Gemeinden sowie an den Rhein-Erft-Kreis 
mit der Bitte die LKW-Durchfahrtsverbots-Beschilderung zu überprüfen und ggfs. zu ergänzen. Auch 
wird die Polizeidienststelle erneut gebeten, das LKW-Durchfahrtsverbot gezielt zu kontrollieren. 
 
Zur Beurteilung der aktuellen Situation wurde eine Verkehrszählung in Auftrag gegeben.  
 
Anlage 
1. Eingabe

Beratungsverlauf (2)

07.10.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.10.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2878/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.10.2019
Erstellt
21.08.2019 08:34