3128/2020
Wahl und Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses
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Beschlussvorlage Rat
4423 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/01/1-2
Vorlagen-Nummer
3128/2020
Freigabedatum
02.11.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Wahl und Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses
hier: I. Stimmberechtigte Mitglieder
II. Beratende Mitglieder gemäß § 58 Absatz 1 Sätze 7-10 Gemeindeordnung NRW
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
I. Der Rat wählt folgende 13 Ratsmitglieder als stimmberechtigte Mitglieder in den Hauptausschuss
Liste 1 (_____________): __________________
__________________
__________________
Liste 2 (_____________): __________________
__________________
__________________
Liste 3 (_____________): __________________
__________________
__________________
Liste 4 (_____________): __________________
__________________
__________________
[….]
(Der Beschluss wird in der Sitzung ergänzt bzw. angepasst.)
II. Der Rat bestellt nach § 58 Absatz 1 Satz 7 - 10 Gemeindeordnung NRW zu beratenden Mitgliedern
im Hauptausschuss
Name: __________________ Fraktion: ________
[….]
(Der Beschluss wird in der Sitzung ergänzt.)
Rat 05.11.2020
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Zu I. Wahl der stimmberechtigen Mitglieder:
Dem Hauptausschuss gehören gemäß § 20 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln neben der
Oberbürgermeisterin als Vorsitzender 13 stimmberechtigte Ratsmitglieder an.
Für die Besetzung der Ausschüsse sieht die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zwei Möglichkeiten
vor:
1. Einheitlicher Wahlvorschlag gemäß § 50 Absatz 3 Satz 1 GO NRW
“Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlags
ausreichend.“
Voraussetzungen für dieses Verfahren sind demnach:
- einheitlicher Wahlvorschlag
- Einigung der Ratsmitglieder
- einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder
2. Verhältniswahlverfahren gemäß § 50 Absatz 3 Satz 2 bis 6 GO NRW
“Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhält-
niswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Frak-
tionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzel-
nen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Je-
dem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben.
Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile
zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“
Ablauf des Verhältniswahlverfahrens:
- Wahlvorschläge von Fraktionen und Gruppen
Bei gemeinsamen Listen mehrerer Fraktionen oder Gruppen dürfen auf die gemeinsame Liste
nicht mehr Sitze als auf die getrennten Listen der einzelnen Gruppierungen entfallen (Spiegel-
bildlichkeitsgrundsatz). Darüber hinaus muss der Zusammenschluss zu einer verfestigten Zu-
sammenarbeit auf einer gemeinsamen politischen Zielsetzung basieren.
- Abstimmung
- Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- Anwendung des Proportionalverfahrens
- Verteilung der Ausschusssitze.
Hinweis: Die Entsendung von sachkundigen Bürgern oder Einwohnern in den Hauptausschuss ist
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nicht zulässig (vgl. § 58 Absatz 3 Satz 1, § 58 Absatz 4 Satz 2 GO NRW).
Zu II. Bestellung der beratenden Mitglieder nach § 58 Absatz 1 Satz 7 - 10 Gemeindeordnung NRW:
Sofern eine Fraktion nach der Wahl zu I. keine stimmberechtigten Mitglieder in den Hauptausschuss
entsendet, wird sie in dem Ausschuss durch beratende Mitglieder vertreten.
Nach § 58 Abs. 1 Satz 7-10 Gemeindeordnung NRW sind die Fraktionen, die in einem Ausschuss
nicht vertreten sind, berechtigt, für diesen Ausschuss ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürge-
rin bzw. einen sachkundigen Bürger zu benennen. Diese Regelung gilt auch für den Hauptausschuss,
allerdings mit der Einschränkung, dass nur Ratsmitglieder entsandt werden dürfen.
Begründung der Dringlichkeit:
Im Hinblick auf die erste Sitzung des Hauptausschusses am 23. November 2020 soll dieser bereits in
der ersten konstituierenden Sitzung des Rates besetzt werden
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3128/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.11.2020
- Erstellt
- 27.10.2020 14:33