AN/0227/2025
Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 Antrag der CDU-Fraktion betreffend "Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete"
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KLIMA FREUNDE-GUT Änderungsantrag nach § 13
3256 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.02.2025 AN/0227/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 13.02.2025 Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 Antrag der CDU-Fraktion betreffend "Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 13.02.2025 zu stellen. Beschluss Punkt 1 und 2 werden gestrichen und durch folgenden Beschuss ersetzt: Der Rat der Stadt Köln macht gemäß §4 der Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) in der Fas- sung vom 2. Januar 2025 Gebrauch von der Opt-Out-Regelung und beschließt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden. Begründung Mit Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat der Landtag Nord- rhein-Westfalen im vergangenen Jahr eine grundsätzliche Umstellung auf die sogenannte Bezahlkarte für Schutzsuchende beschlossen. Die entsprechende Bezahlkartenverordnung bietet Kommunen mit §4 die Möglichkeit, mit der Opt-Out-Regelung von der Einführung der Bezahlkarte in der eigenen Kommune ab- zusehen. Hierfür braucht es einen Ratsbeschluss. Gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende sprechen eine Vielzahl von Argumenten, die An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Inga Feuser inga.feuser@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - auch der Flüchtlingsrat NRW in einem offenen Schreiben am 17.10.2024 sehr deutlich macht. Hierzu zählen unter anderem ein erhöhter Verwaltungsaufwand, Datenschutzbedenken sowie Diskriminierung Betroffener. Nicht zu unterschätzen ist allen voran die fragwürdige Begrenzung von Barabhebungen auf 50€ im Monat, die in drei im Juli 2024 ergangenen Eilentscheidungen der Sozialgerichte Hamburg (S 7 AY 410/24 ER) und Nürnberg (S 11 AY 15/24 ER und S 11 AY 18/24 ER ) für rechtswidrig befunden wurden. Hier betont auch die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl im Oktober 2024: „Für Minderjährige werden u.a. in Hamburg derzeit sogar nur 10 Euro in bar ausgezahlt – das reicht weder für den Schulausflug noch für den Eintritt ins Schwimmbad. Vieles kann in Deutschland nach wie vor nur in bar bezahlt werden: Das gebrauchte Fahrrad, der Kuchen beim Gemeindefest oder Flohmarkteinkäufe. Wer nicht genug Bargeld hat, kann nicht günstig einkaufen, bleibt von Teilhabe ausgeschlossen und be- kommt am Ende nicht das, was er oder sie braucht.“ Wegen dieser Bedenken haben bereits mehrere Kommunen von der Opt -Out-Regelung Gebrauch ge- macht und einen entsprechenden Ratsbeschluss getroffen, darunter beispielsweise die Landeshauptstadt Düsseldorf (Beschluss zu RAT/019/2025) oder die Stadt Münster (Beschluss zu A-R-0048-2024). Hier sollte sich die Stadt Köln dringend anschließend und im Sinne des Selbstbestimmungsrechts Schutzsu- chender von der Einführung einer Bezahlkarte absehen. gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0227/2025
- Typ
- KLIMA-GUT Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 13.02.2025
- Erstellt
- 13.02.2025 09:18