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AN/0227/2025

Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 Antrag der CDU-Fraktion betreffend "Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete"

KLIMA-GUT Änderungsantrag nach § 13 13.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025

KLIMA FREUNDE-GUT Änderungsantrag nach § 13

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KLIMA FREUNDE-GUT Änderungsantrag nach § 13

3256 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.02.2025 
AN/0227/2025 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 13.02.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 Antrag der CDU-Fraktion betreffend "Einführung der Bezahlkarte 
für Geflüchtete" 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 
13.02.2025 zu stellen. 
 
 
Beschluss 
 
Punkt 1 und 2 werden gestrichen und durch folgenden Beschuss ersetzt: 
 
Der Rat der Stadt Köln macht gemäß §4 der Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) in der Fas-
sung vom 2. Januar 2025 Gebrauch von der Opt-Out-Regelung und beschließt, dass die Leistungen 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden. 
 
 
Begründung 
 
Mit Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat der Landtag Nord-
rhein-Westfalen im vergangenen Jahr eine grundsätzliche Umstellung auf die sogenannte Bezahlkarte für 
Schutzsuchende beschlossen. Die entsprechende Bezahlkartenverordnung bietet Kommunen mit §4 die 
Möglichkeit, mit der Opt-Out-Regelung von der Einführung der Bezahlkarte in der eigenen Kommune ab-
zusehen. Hierfür braucht es einen Ratsbeschluss. 
 
Gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende sprechen eine Vielzahl von Argumenten, die 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
An die 
Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
 
Karina Syndicus 
karina.syndicus@stadt -koeln.de 
 
Inga Feuser  
inga.feuser@stadt -koeln.de 
 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln  
Telefon: 0221 -221-35604

- 2 - 
 
auch der Flüchtlingsrat NRW in einem offenen Schreiben am 17.10.2024 sehr deutlich macht. Hierzu 
zählen unter anderem ein erhöhter Verwaltungsaufwand, Datenschutzbedenken sowie Diskriminierung 
Betroffener. Nicht zu unterschätzen ist allen voran die fragwürdige Begrenzung von Barabhebungen auf 
50€ im Monat, die in drei im Juli 2024 ergangenen Eilentscheidungen der Sozialgerichte Hamburg (S 7 
AY 410/24 ER) und Nürnberg (S 11 AY 15/24 ER  und S 11 AY 18/24 ER ) für rechtswidrig befunden 
wurden. Hier betont auch die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl im Oktober 2024: 
 
„Für Minderjährige werden u.a. in Hamburg derzeit sogar nur 10 Euro in bar ausgezahlt – das reicht weder 
für den Schulausflug noch für den Eintritt ins Schwimmbad. Vieles kann in Deutschland nach wie vor nur 
in bar bezahlt werden: Das gebrauchte Fahrrad, der Kuchen beim Gemeindefest oder Flohmarkteinkäufe. 
Wer nicht genug Bargeld hat, kann nicht günstig einkaufen, bleibt von Teilhabe ausgeschlossen und be-
kommt am Ende nicht das, was er oder sie braucht.“ 
 
Wegen dieser Bedenken haben bereits mehrere Kommunen von der Opt -Out-Regelung Gebrauch ge-
macht und einen entsprechenden Ratsbeschluss getroffen, darunter beispielsweise die Landeshauptstadt 
Düsseldorf (Beschluss zu RAT/019/2025) oder die Stadt Münster (Beschluss zu A-R-0048-2024). Hier 
sollte sich die Stadt Köln dringend anschließend und im Sinne des Selbstbestimmungsrechts Schutzsu-
chender von der Einführung einer Bezahlkarte absehen. 
 
 
gez. Karina Syndicus, 
Ratsgruppenvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

13.02.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Unter Goldschmied 6

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Details

Aktenzeichen
AN/0227/2025
Typ
KLIMA-GUT Änderungsantrag nach § 13
Datum
13.02.2025
Erstellt
13.02.2025 09:18