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2229/2022

Bauen und Wohnen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.08.2022, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5885 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2229/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 
 
Bauen und Wohnen 
Beantwortung der Anfrage des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) vom 25.12.2021 
Die Anfrage AN/0004/2022 des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) vom 25.12.2021 wird wie 
folgt beantwortet: 
 
 
lm Ortsteil Köln- Stammheim ist an mehreren Stellen eine Nutzung als Wohngebäude nicht erkenn-
bar. Dies sind unter anderem lsidor- Caro Str. 28, Stammheimer Ring 65, Scharffenstein Str. 109. 
Die beiden erstgenannten Adressen sind Neuzeit- Bauten, die seit Jahren unvollendet stehen. Abge-
sehen davon, dass der Anblick bedauerlich ist bleibt die Tragik, dass Wohnraum nicht fertiggestellt 
wurde, bzw. Bausubstanz verrottet. 
 
1. Was ist der Verwaltung über die hier genannten Objekte bekannt ? 
 
a). Das Objekt Scharffensteinstr. 109 ist der Bauaufsicht und der Wohnungsaufsicht bisher nicht be-
kannt. Hier scheint es sich anhand der in Google-Maps hinterlegten Bilder um einen möglichen Leer-
stand zu handeln. Daher leitet die Wohnungsaufsicht ein Ermittlungsverfahren ein. In diesem Zu-
sammenhang wird von hier aus Kontakt mit dem/der Verfügungsberechtigten aufgenommen. Es muss 
zunächst festgestellt werden, wie lange das Objekt bereits leer steht. 
 
b) Zur Adresse Stammheimer Ring 65 kann nur aus der Historie angeführt werden, dass in 2009 eine 
Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes erteilt war und in Anspruch genommen wurde. 
Nach Einstellung der Arbeiten am groben Rohbau (inkl. Dach), weil Änderungen der Genehmigung 
beabsichtigt waren aber nicht zur Genehmigungsgreife kamen, war die Baugenehmigung später dann 
im gesetzlichen Zeitablauf mangels Baufortführung erloschen. Damit war der Zwischenstatus des 
Grundstücks als Baustelle im Sinne der BauO NRW auch beendet und wurde schlichtweg zu einer  
Gebäudegrundstücksfläche, die ab dann bezgl. Sicherung/Abfall usw. nur noch dem allgemeinen 
Ordnungsrecht unterliegt.  
 
Vor einiger Zeit ist (von anderen Personen als 2009) eine Voranfrage zum veränderten Ausbau ge-
stellt worden. Das wurde positiv beantwortet, berechtigt aber noch nicht zu Bauarbeiten. Dafür muss 
eine (neue) Baugenehmigung beantragt werden, was bisher nicht geschehen ist.  In Bezug auf die o. 
g. Dispositionsfreiheit nach Art 14 GG besteht hier für die Bauaufsicht keine Rechtsgrundlage zum 
Einwirken.  
 
Ein Verfahren der Wohnungsaufsicht wurde bisher nicht eingeleitet. 
 
c) Zur Adresse Isidor-Caro-Str. 28 ist zunächst einmal festzuhalten, dass in 2016 die Erteilung einer 
Baugenehmigung für ein Wohngebäude erging und dann in 2017 nach Errichtung von Kellerräumen 
die Bauarbeiten eingestellt worden sind. Mittlerweile ist durch gesetzlichen Zeitablauf des Baustill-
stands die Baugenehmigung aus 2016 erloschen. Damit war der Zwischenstatus des Grundstücks als

2 
 
Baustelle im Sinne der BauO NRW auch beendet und wurde schlichtweg zu einer Gebäudegrund-
stücksfläche, die ab dann bezgl. Sicherung/Abfall usw. nur noch dem allgemeinen Ordnungsrecht 
unterliegt. 
 
Das ist rechtlich als Status auch heute hier noch der Fall. Zwar wurde in 2018 auf einen neuen Bau-
antrag hin eine neue Baugenehmigung (für eine andere Bauausführung des Wohngebäudes) erteilt, 
aber es wurde noch kein Baubeginn dazu angezeigt. So lange das nicht geschieht und vor Ort keine 
Bauarbeiten nach der BauO NRW starten, ist die Fläche keine Baustelle und unterliegt aktuell dort 
(weiter) der Zustand nicht der BauO NRW. In Bezug auf die o. g. Dispositionsfreiheit nach Art 14 GG 
besteht hier für 63 keine Rechtsgrundlage zum Einwirken. 
 
Ein Verfahren der Wohnungsaufsicht wurde bisher nicht eingeleitet. 
 
2. Wo kann man Informationen erhalten, bzw. - wie - mit den Eigentümern in Kontakt treten ? 
 
Eigentümerdaten können bei der Liegenschaftsverwaltung beantragt werden, eine Auskunft darüber 
ist nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, dies wird für jeden Einzelfall geprüft. 
 
3. Wie ist das öffentliche Interesse gelagert, die vorbezeichneten Bauten einer Verwendung zu-
zuführen ? 
 
Die generelle Frage nach einem öffentlich-rechtlichen Einschreiten zwecks behördlicher Anordnung 
zur aktiven Verwendung von Bauten und/oder Grundstücken ist keine Aufgabe nach der Bauordnung 
Nordrhein-Westfalen. 
 
§ 3 Abs. 1 der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum der Stadt Köln besagt, dass die Sat-
zung alle frei finanzierten Miet- und Genossenschaftswohnungen erfasst, die am 01.07.2014 Wohn-
raum waren oder danach wurden. Ab dem 01.07.2019 betrifft sie Wohnraum insgesamt, also Miet- 
und Genossenschaftswohnungen, Einfamilienhäuser, Eigenheime mit und ohne Einliegerwohnung 
oder zweiter Wohnung sowie Eigentumswohnungen. 
 
§ 5 der Wohnraumschutzsatzung regelt, in welchen Fällen es sich um nicht geschützten Wohnraum 
handelt. Danach ist gemäß § 5 Nr. 6 Wohnraumschutzsatzung  Wohnraum, der vor den in § 3 dieser 
Satzung genannten Zeitpunkten und seitdem ununterbrochen im ganzen Zeitraum zu anderen als 
Wohnzwecken diente (hier möglicherweise leer gestanden hat) nicht gegen Zweckentfremdung ge-
schützt. Dabei wird der Wohnraum nach der Satzung dann wieder geschützt, wenn durch schlüssiges 
Verhalten die Absicht erkennbar geworden ist oder wird, den Wohnraum wieder zu Wohnzwecken zu 
nutzen. 
 
Sollte es sich um geschützten Wohnraum handeln, wird die Wohnungsaufsicht Kontakt zu dem/der 
Verfügungsberechtigten aufnehmen und im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens darauf hinwirken, 
dass der Wohnraum wieder Wohnzwecken zugeführt wird. 
 
4. Wann hat letztmals ein Gespräch darüber stattgefunden ? 
 
Siehe hierzu Beantwortung der Frage 3 
 
5. Gibt es eine konkrete Aussieht auf irgendeine künftige Nutzung ? 
Siehe hierzu Beantwortung der Frage 1

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Stammheimer Ring 65
  • Scharffensteinstraße 109
  • Isidor-Caro-Straße 28
  • Straße 28
  • Straße 10

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Details

Aktenzeichen
2229/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.07.2022
Erstellt
13.07.2022 11:27