Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene
Beschlussvorlage Ausschuss 1234/2018 vom 07.05.2018
Stand: Am 04.06.2018 im Finanzausschuss geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 1234/2018 Freigabedatum 07.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt folgende Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförde- rung und Bauunterhaltung von Gruppen oder Institutionen der freien Szene. Die Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstle- rische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Anträge können für eine Bewilligung bis zum 30.09. innerhalb des Zuschussjahres eingereicht wer- den. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewilligt. Zum Ende des Jahres informiert die Verwaltung den Ausschuss Kunst und Kultur über die bewilligten Maßnahmen. Ausschuss Kunst und Kultur 15.05.2018 Finanzausschuss 04.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss und Fort- schreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Die Zusetzungen sind ein weiterer wesentlicher Baustein zur Stärkung der Strukturen der freien Sze- ne. In den vergangenen Jahren haben sich die Anfragen der freien Szene zur Förderung technischer Ausstattung und baulicher Maßnahmen verstärkt. Hintergrund sind die verschärften gesetzlichen Vor- gaben zum Brandschutz, die bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei Neueinrichtungen die Geneh- migung als Versammlungsstätte gefährden können, sowie der vermehrte Bedarf nach Barrierefreiheit auch in freien Kultureinrichtungen. Aus den Anfragen und Erfahrungen der letzten Jahre sollen mit den Zusetzungen folgende Maßnah- men gefördert werden. 1. Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Ver- sammlungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). So- fern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in- wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht. 2. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mobile Tribüneneinbauten) 3. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 3 4. Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten Als Voraussetzung werden folgende Kriterien definiert: 1. Maximale Zuschusshöhe bis zu 80% 2. Maximale Förderhöhe bis zu 100.000 Euro 3. Es erfolgt keine Eigentumsübertragung an die Stadt Köln. Rückforderungen werden aus- schließlich an den Zuschussempfänger gestellt, sofern die festgelegte Bindungsfrist nicht ein- gehalten wird. 4. Bei Privateigentum ist die Genehmigung des Eigentümers für den Einbau bzw. die Verände- rung am Gebäude notwendig. 5. Es muss durch Mietvertrag oder anderweitige verbindliche Erklärung nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen Maßnahmen und Anschaffungen mindestens fünf Jahre für den nutzungsspezifischen kulturellen Zweck eingesetzt werden. Sofern längere Bin- dungsfristen vereinbart werden, sind diese von dem Eigentümer zu bestätigen. Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der Angelegenheit wird damit begründet, dass es bereits vermehrt Anfragen zur Vergabe der Zuschüsse zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene gibt und die möglichen Zuschussempfänger die aufwändigen Baumaßnahmen planen müssen. Die Beschlussfas- sung des Rates in seiner Sitzung am 07.06.2018 ist daher für den zeitnahen Beginn des Zuschuss- verfahrens erforderlich. -
1 Anlage - Vorab-Auszug KuK 15.05.2018
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23567 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 17.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 15.05.2018 öffentlich 4 Allgemeine Vorlagen 4.6 Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene 1234/2018 Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Vorlage und den Änderungsantrag in die Sitzung des Finanzausschusses zu geben: Der Finanzausschuss möge beschließen: I. Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt folgende Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung von Gruppen oder Institutionen der freien Szene. Die Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Spar- ten die künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwen- dungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhö- he von 100.000 Euro bezuschusst. Anträge können für eine Bewilligung bis zum 30.09. innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewilligt. Zum Ende des Jahres informiert die Verwaltung den Ausschuss Kunst und Kultur über die bewilligten Maßnahmen. II. Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – letzter Satz wird wie folgt ersetzt: Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.
Beratungsverlauf
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15.05.2018
TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
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