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1620/2019

Tiersichere Umzäunung von Kinderspielplätzen im Stadtbezirk Nippes; AN/0311/2019

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 12.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 10.2.7

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2189 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1620/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 
 
Tiersichere Umzäunung von Kinderspielplätzen im Stadtbezirk Nippes; AN/0311/2019 
Die Verwaltung wird gebeten, eine weiträumige Umzäunung der Kinderspielplätze im Stadtbe-
zirk zu prüfen. Diese soll derart ausgestaltet sein, dass die Umzäunung einen Eingang offen 
lässt, welcher mit einem für Hunde nicht überwindbaren Bodengitter ausgestattet wird (Leipziger 
Platz). 
 
Das Ergebnis der Prüfung soll auf die einzelnen Spielplätze heruntergebrochen der Bezirksver-
tretung unter Bezifferung der Kosten wieder vorgelegt werden. 
 
Zur Begründung  
wird darauf verwiesen, dass vermehrt Spielplätze von rücksichtlosen Tierhaltern zum „Gassi-
Gehen“ missbraucht werden. 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Die Einfriedung von Spielplätzen dient der Verkehrssicherung gegenüber Straßen-, ggf. erhöhtem 
Fahrradverkehr, Gewässern etc. und wird in diesem Ermessen auch entschieden.  
 
Die EN 1176 bzw. EN 18034 (Empfehlung Planung/Gestaltung etc.) empfehlen immer mindestens 2 
Eingänge. Insbesondere auch als „Fluchtmöglichkeit“ um sich einer brenzligen Situation auf dem 
Spielplatz zu entziehen. 
 
Das „Hundeproblem“ ist ein bekanntes, stadtweites Problem und wird in der Stadtordnung, in der 
Spielplatzsatzung und vor Ort durch Schilder klar geregelt und dargestellt. Das Nicht-Einhalten dieser 
Verbote ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese zu ahnden ist Aufgabe des Ordnungs- und Verkehrsdiens-
tes. 
 
Es bleibt zu bezweifeln, ob ein Hundegitter den „freilaufenden Hund“ abhält, Erfahrungen zeigen, 
dass dies nicht immer wie gewünscht funktioniert. Wird der Hund aber von seiner Besitzerin/ seinem 
Besitzer absichtlich auf diesen Platz geführt, so überwindet der Hund in jedem Fall ein solches Gitter. 
Zusätzlich sind diese Gitter nicht barrierefrei. 
 
Daher bleibt der Nutzen des Aufwandes, alle Spielplätze im Stadtbezirk Nippes tiersicher zu umzäu-
nen, zweifelhaft und kann nur im Einzelfall bei Umgestaltungen und Neuanlagen von Spielflächen 
geprüft werden.

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leipziger Platz

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Details

Aktenzeichen
1620/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
12.06.2019
Erstellt
07.05.2019 14:56