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Tiersichere Umzäunung von Kinderspielplätzen im Stadtbezirk Nippes; AN/0311/2019

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1620/2019 vom 12.06.2019

Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 1620/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 Tiersichere Umzäunung von Kinderspielplätzen im Stadtbezirk Nippes; AN/0311/2019 Die Verwaltung wird gebeten, eine weiträumige Umzäunung der Kinderspielplätze im Stadtbe- zirk zu prüfen. Diese soll derart ausgestaltet sein, dass die Umzäunung einen Eingang offen lässt, welcher mit einem für Hunde nicht überwindbaren Bodengitter ausgestattet wird (Leipziger Platz). Das Ergebnis der Prüfung soll auf die einzelnen Spielplätze heruntergebrochen der Bezirksver- tretung unter Bezifferung der Kosten wieder vorgelegt werden. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass vermehrt Spielplätze von rücksichtlosen Tierhaltern zum „Gassi- Gehen“ missbraucht werden. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Einfriedung von Spielplätzen dient der Verkehrssicherung gegenüber Straßen-, ggf. erhöhtem Fahrradverkehr, Gewässern etc. und wird in diesem Ermessen auch entschieden. Die EN 1176 bzw. EN 18034 (Empfehlung Planung/Gestaltung etc.) empfehlen immer mindestens 2 Eingänge. Insbesondere auch als „Fluchtmöglichkeit“ um sich einer brenzligen Situation auf dem Spielplatz zu entziehen. Das „Hundeproblem“ ist ein bekanntes, stadtweites Problem und wird in der Stadtordnung, in der Spielplatzsatzung und vor Ort durch Schilder klar geregelt und dargestellt. Das Nicht-Einhalten dieser Verbote ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese zu ahnden ist Aufgabe des Ordnungs- und Verkehrsdiens- tes. Es bleibt zu bezweifeln, ob ein Hundegitter den „freilaufenden Hund“ abhält, Erfahrungen zeigen, dass dies nicht immer wie gewünscht funktioniert. Wird der Hund aber von seiner Besitzerin/ seinem Besitzer absichtlich auf diesen Platz geführt, so überwindet der Hund in jedem Fall ein solches Gitter. Zusätzlich sind diese Gitter nicht barrierefrei. Daher bleibt der Nutzen des Aufwandes, alle Spielplätze im Stadtbezirk Nippes tiersicher zu umzäu- nen, zweifelhaft und kann nur im Einzelfall bei Umgestaltungen und Neuanlagen von Spielflächen geprüft werden.

Beratungsverlauf

  1. 04.07.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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