1744/2017
Taktverdichtung der Linie 16 bis Wesseling
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Beschlussvorlage Ausschuss
5932 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 66/1 Vorlagen-Nummer 1744/2017 Freigabedatum 21.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Taktverdichtung der Linie 16 bis Wesseling Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB AG den Takt der Stadtbahnlinie 16 gemäß dem vorgeschlagenen Konzept der Verwaltung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 zu verdichten. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus diesem Konzept ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Mo- nat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Alternative: Der Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund des zusätzlichen Aufwandes bei der KVB AG auf eine Erweiterung des Fahrplanangebotes auf der Linie 16 zu verzichten und die Stadt Wesseling über das Ergebnis zu informieren. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017 Verkehrsausschuss 27.06.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Beschlusslage: Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 folgenden Beschluss gefasst (Session- Nr. 2707/2016): „Die Verwaltung wird auf der Basis der aktuellen Fahrgastanalyse beauftragt, die Verhandlungen mit der Stadt Wesseling aufzunehmen, mit dem Ziel, bei der Linie 16 in der morgendlichen und nachmit- täglichen Hauptverkehrszeit das Angebot mit einem 10-Minuten-Takt bis nach Wesseling um jeweils eine Stunde zu verlängern. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, unter Einbeziehung der Stadt Wesseling zu prüfen, inwie- weit und unter welchen finanziellen Voraussetzungen eine Erweiterung des bestehenden Angebots der Linie 16 bis in die Nebenverkehrszeiten möglich ist.“ Sachlage: Am 19.10.2016 hat ein Gespräch der Verwaltung mit Vertretern der Stadt Wesseling und der KVB AG stattgefunden, in dem Varianten einer Taktverdichtung diskutiert wurden. Die KVB AG hat auf dieser Basis die infrage kommenden Möglichkeiten der Taktverdichtung geprüft und entsprechende Kosten- kalkulationen für verschiedene Varianten durchgeführt. Auf Basis der bereitgestellten kalkulierten Kosten wurden die verschiedenen Varianten durch die Stadt Wesseling beraten und haben nunmehr zu einem Beschluss geführt, der neben der Ausweitung des 10-Minuten-Taktes montags bis freitags auch die Erweiterung des Angebots im Abend- und Nachtverkehr sowie an Samstagen vorsieht. 3 In der Ratssitzung der Stadt Wesseling am 30.05.2017 wurden konkret folgende Angebotserweite- rungen zwischen Köln und Wesseling beschlossen: 1. Verlängerung des 10-Minuten-Taktes montags bis freitags zwischen Köln und Wesseling: - morgens bis ca. 9:00 Uhr - nachmittags bereits ab ca. 15:20 Uhr bis ca. 20:00 Uhr 2. Durchführung des Nachtverkehrs am Wochenende und vor Feiertagen im 30-Minuten-Takt 3. Herstellung eines 15-Minuten-Taktes samstags zwischen 10:00 und 20:00 Uhr 4. Herstellung eines 15-Minuten-Taktes an allen Abenden von montags bis samstags bis ca. 23:00 Uhr Die für diese Taktverdichtungen zu erbringenden Betriebsleistungen fallen sowohl auf dem Gebiet der Stadt Wesseling, wie auch auf dem Gebiet der Stadt Köln an. Die von Wesseling beschlossenen Taktverdichtungen können daher nur unter der Voraussetzung eines adäquaten Beschlusses der Stadt Köln zur Umsetzung gelangen. Betriebsaufwand: Die Abrechnung der zusätzlichen Verkehrsleistungen mit der Stadt Wesseling erfolgt nach den Vor- schriften der Zweckverbandssatzung. Der zusätzliche Aufwand bei der KVB AG für die Erweiterung auf Kölner Stadtgebiet beträgt ca. 91.000 Euro pro Jahr. Die Aufnahme in die bestehende Betrauungsregelung erfolgt unter der für die KVB AG verbindlichen Maßgabe, dass die Ausweitung des Leistungsangebotes nicht zu einer Erhöhung des im Rahmen der Wirtschaftsplanung genehmigten Unternehmensverlustes der KVB AG bzw. zu einer Verringerung des mit der Stadt Köln vereinbarten Ausschüttungsvolumens der SWK GmbH führen darf. Fazit: Die Verwaltung schlägt auf Basis des vorliegenden Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 08.11.2016 („… Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, unter Einbeziehung der Stadt Wesseling zu prüfen, inwieweit und unter welchen finanziellen Voraussetzungen eine Erweiterung des beste- henden Angebots der Linie 16 bis in die Nebenverkehrszeiten möglich ist.“) und des Beschlusses des Rates der Stadt Wesseling vor, dem Beschluss der Stadt Wesseling zu folgen und das Angebot der Stadtbahnlinie 16 entsprechend zu erweitern. Dringlichkeitsbegründung: Aufgrund des späten Beratungstermins der Vorlage im Rat der Stadt Wesseling am 30.05.2017 und eines erhöhten dezernatsübergreifenden Abstimmungserfordernisses hat sich die Mitzeichnung der Beschlussvorlage verzögert. Zugleich ist ein Beschluss des Verkehrsausschusses vor der Sommer- pause zwingend erforderlich, sollen die in der Vorlage beschriebenen Änderungen in der ÖPNV- Bedienung, wie geplant, zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umgesetzt werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1744/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27