Tempo 30 auf der Straße Im Weidenbruch
Mitteilung BV 2610/2021 vom 05.08.2021
Stand: Am 06.09.2021 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 2610/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Tempo 30 auf der Straße Im Weidenbruch hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 04.05.2020, TOP 2.1 Aufgrund einer Bürgereingabe und eines Beschlusses der Bezirksvertretung Mülheim hat die Verwal- tung geprüft, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h eingerichtet werden kann. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf- grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Im Bereich „Im Weidenbruch“ liegen entsprechende Erkenntnisse zur Unfallsituation nicht vor. Auch befinden sich hier keine sogenannten schützenswerten Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstät- ten, allgemeinbildende Schulen, Förderschule, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser), die eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würden. Die Straße Im Weidenbruch ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Köln und dient in ihrer Funktion als Verbindungsachse zwischen den Stadtbezirken. Die gewünschte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Straße „Im Weiden- bruch“ ist folglich nach Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung unbegründet. Von einer Veränderung der Verkehrsregelung ist daher abzusehen. Hinzuzufügen ist, dass sich im Abschnitt „Im Weidenbruch“ zwischen Hausnummer 97 und 117 eine Förderschule befindet. In diesem Straßenabschnitt ist die Geschwindigkeit bereits auf 30km/h redu- ziert.
Beratungsverlauf
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06.09.2021
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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