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Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

SPD Anfrage nach § 4 AN/0373/2023 vom 01.03.2023

Stand: Am 24.04.2023 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Herrn Dr. Schlieben Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.03.2023 AN/0373/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 06.03.2023 Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Aus- schusses Schule und Weiterbildung am 06.03.23 zu setzen: Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien gefördert und unterstützt werden. Die Beantragung stellt für Eltern jedoch eine hohe Hürde dar, da die Existenz dieser Mittel nicht ausreichend be- kannt ist, der Weg der Beantragung nicht bekannt ist und das Ausfüllen der Formulare kom- pliziert ist. Es ist bekannt, dass in einigen Schulen die Schulsozialarbeiter beim Ausfüllen der Formulare helfen, in anderen die Schulsekretariate und in wieder anderen Schulen niemand. Es sollte nicht vom Engagement einzelner Personen oder Schulen abhängen, ob Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gefördert und unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion: 1. Wird das für Köln zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft? Wenn nicht, in wel- cher Höhe (in %) werden die Mittel abgerufen? 2. Wie können Schulen und Eltern unterstützt werden, damit alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf BuT-Mittel haben, diese auch erhalten? 3. Welche Schritte können unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Unter- stützung und Förderung von Kindern, Juge ndlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien nicht vom Engagement einzelner Personen oder Schulen abhängt? 4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, damit alle Eltern, die anspruchsbe- rechtigt sind, einen klaren und einfachen Weg haben, die Unterstützung zu erhalten? - 2 - 5. Da die Anspruchskriterien bekannt sind. Welche technischen Lösungen könnten in Betracht gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leistungen automatisch an die anspruchsberechtigten Familien ausgezahlt werden? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 24.04.2023

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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