2559/2025
Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - „Entfernen der Steine auf dem Meisenweg zwischen den Hausnummern 33-47“, Aktenzeichen 113/25
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Anlage 1 Bürgereingabe
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Ansprechpartner. Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Venloer Str. 419-421 50827 Köln Köln, den 07.08.2025 Einwohneranregung nach § 24 GO NRW Entfernen der Steine auf dem Meisenweg zwischen den Hausnummern 33-47 Sehr geehrter Herr Spelthann, sehr geehrte Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter, wir bitten sie darum, diese Einwohneranregung auf die Tagesordnung der BV-Sitzung am 08. September 2025 zu nehmen. Worum geht es: Einwohner des Stadtteils Köln-Vogelsang bitten, durch die geleisteten Unterschriften, dass die Steine auf dem Meisenweg zwischen den Hausnummern 33 und 47 wieder entfernt werden. Begründung: Im Jahr 2023 wurde ein Antrag AN /0769/2023 zum „Unterbinden von Parken zwischen den Bäumen und Wiederherstellung der Grünflächen" beschlossen, ohne die betroffenen Einwohner vor Ort einzubinden. Es wurde erwähnt ihrerseits, dass es eine Unterschriftenliste von Unterstützerinnen und Unterstützern gibt und das diese nachgereicht wird. Diese Unterschriftenliste für das Aufstellen der Steine liegt unseres Wissens bis heute nicht vor. Stattdessen wurden im Dezember 2024 aktiv von Bewohnerinnen des Meisenweg und der benachbarten Straßen, 217 Unterschriften gesammelt, mit der Aufforderung die platzierten Steine auf dem Meisenweg zwischen den Hausnummern 33-47 wieder zu entfernen. Gründe für die Entfernung der Steine gibt es genügend. So suchen sich die Anwohner andere Parkmöglichkeiten auf dem Bürgersteig (siehe Bild im Anhang) und Passanten, insbesondere Kinder und gehbehinderte Menschen kommen an diesen, auf dem Bürgersteig parkenden Autos nicht mehr vorbei. Hinzu kommt, dass die Steine so schlecht aufgestellt sind, dass man beim Herausfahren aus der Garage anstößt oder sich das Auto verkratzt. Des Weiteren geben diese Steine kein schönes Stadtbild. Bedingt durch die Steine, parken die Autos auf der anderen Straßenseite zwischen den Hausnummern 20-26, so dass die Straße sehr eng an dieser Stelle ist. Dennoch versuchen immer wieder 2 Autos aus 2 verschiedenen Richtungen gleichzeitig die Engstelle zu passieren, missachten die Radfahrer und gefährden diese. Vogelsang ist ein Stadtteil, in dem die Einwohner auf einen PKW angewiesen sind, da die Einkaufsmöglichkeiten, sowie Bankgeschäfte etc. sehr eingeschränkt und fußläufig nicht erreicht werden können. Nach der Übergabe der Unterschriften an Herrn Spelthann, am 03.02.2025 warten wir darauf, dass die Steine wieder entfernt werden und anderen Zwecken zugeführt werden. Diese Zwecke könnten beispielsweise die Schulwegsicherung oder das Unterbinden von Parken auf den Bürgersteigen sein (siehe Bild). Wir fragen uns, warum die Meinung der Einwohner/ Betroffenen bei solchen Anträgen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Leiderführt genau dies zur Politikverdrossenheit und Unmut bei den Einwohnern. Freundliche Grüße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 2559/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen betr: „Entfernen der Steine auf dem Meisenweg zwischen den Hausnummern 33-47„, Aktenzeichen 113/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld folgt der Forderung der Bürgereingabe nicht und hält an ihrem Beschluss (AN/0769/2023) zum „Unterbinden von Parken zwischen den Bäumen und Wiederherstellung der Grünflächen“ aus dem Jahr 2023 fest. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent fordert mit seiner Eingabe die Entfernung der Steine, die gegen das Parken auf dem Grünstreifen, im Rahmen des Beschlusses AN/0769/2023 aufgestellt wurden (siehe An- lage 1). Hierbei wird er in seiner Eingabe von 217 Mitunterzeichnenden unterstützt. Aus Grün- den des Baumschutzes schlägt die Verwaltung vor, der Petition nicht zu folgen und die Find- linge in ihrer jetzigen Position entsprechend des Beschlusses AN/0769/2023 zu belassen. Der Baumschutz ist im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Stärkung der Bäume wichtig, der oberirdische und unterirdische Bereich der Baumkrone ist hierbei schützenswert. Jegliche Verdichtung der Baumstandorte, Verletzungen der Wurzeln, Anfahrschäden am Stamm führen zu starkem Vitalitätsverlust und einer geringeren Lebensdauer dieser Bäume. Die Findlinge schützen die straßenbegleitenden Grünflächen und vor allem die Straßenbäume. Die Find- linge sind eine robuste, langlebige, so wie kurzfristig umsetzbare Variante des Baumschutzes, ohne massiver in den Wurzelbereich der Bäume einzugreifen und in diesem Rahmen an der Stelle alternativlos. Bäume übernehmen essenzielle ökologische Funktionen wie Wasserrück- halt, Luftreinigung, Bodenschutz und Temperaturregulierung. Angesichts zunehmender Hitze- tage, Trockenperioden und Extremwetterlagen kommt dem Baumbestand eine herausragende Rolle bei der Klimaanpassung zu. Die Kölner Baumschutzsatzung verfolgt ausdrücklich das Ziel, den städtischen Baumbestand nicht nur zu erhalten, sondern auch dessen Funktionen für Umwelt, Klima und Lebensqualität zu sichern (§ 1 Abs. 1). Anlage: Anlage 1 Bürgereingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2559/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.08.2025
- Erstellt
- 15.08.2025 09:06