AN/1748/2018
Müllablagerungen nach Hausbau
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KoelnGIS-18.11.29-10.05
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40m3020100 Mittelpunkt: [351503,5652034] 1:625 Müllplatz Pesch Irisweg 1-3 Köln-Pesch Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.11.2018
Anfrage (Grüne BV6)
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Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1748/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.12.2018 Müllablagerungen nach Hausbau Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, In Köln wird zur Zeit viel gebaut, weil die Stadtbevölkerung wächst. Das ist notwendig und gewollt. Was nicht gewollt ist, dass die boomende Bauwirtschaft neue Probleme mit sich bringt. So sind die meisten neubebauten Grundstücke erst nach mehrmaliger Aufforderung in einem Zustand, den man als geordnet bezeichnen kann. Hier ein Beispiel von vielen: Vor einiger Zeit sind auf dem Irisweg in Köln-Pesch 2 neue Häuser gebaut worden. Direkt gegenüber der Häuser: Irisweg 1-3 wurden Baumaterialien und Abfall gelagert. Jetzt ist der Neubau abgeschlossen und der Abfall lagert noch dort. Das sieht aus wie eine Müllkippe. Bekannt ist, dass Müll weiteren Müll magnetisch anzieht. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt. Wir fragen die Verwaltung: 1.) Ist der Verwaltung die Problemlage am Irisweg bekannt? a. Ist die gegenüberliegende Freifläche städtisches Eigentum? 2.) Wie lange ist die Lagerung von Baumaterialien außerhalb des eigenen Grundstückes auf öffentlichem Raum gestattet und muss dies beantragt werden? 3.) Werden neue Baugrundstücke kontrolliert, wo Baumaterialien länger auf öffentlichem Grund und Boden gelagert werden? a. Wenn ja, in welchen Intervallen werden diese Flächen kontrolliert und wer ist zuständig? b. Wenn nein, warum nicht? Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Inan Metinoglu Lilo Heinrich Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvors. Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1748/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
- Datum
- 29.11.2018
- Erstellt
- 29.11.2018 10:08