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V/0085/2025

Hammer Straße – städtisches Stadion: Anpassung öffentliche Verkehrsanlagen

Vorlagen 26.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 18.06.2025, TOP 5.24

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

1611 Zeichen

Siemensstraße

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Anlage 2 zur Vorlage

Legende: V/0085/2025
DI] Gehweg
ED] Radweg
BEE _Negativläche
Fahrbahn
DO] Grünstreifen/Baumscheibe

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8 stadtisches Stadion - B-Plan 568
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Anlage A

1703 Zeichen

Anlage A zur V/0085/2025 
Kurzüberblick 
Das in den 1920er Jahren, südlich der B 51 an der Hammer Straße (B 54), errichtete Preu-
ßenstadion soll bis 2027 ausgebaut werden. Neben dem Stadion werden auch die Außenanlagen 
umgestaltet und sollen in Zukunft neue Aufgaben übernehmen. Auf Grund der Umgestaltung des 
städtischen Stadions müssen die öffentlichen Verkehrsanlagen entsprechend angepasst werden.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance 
in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Optimierung des Straßenzuges hinsichtlich der Verkehrssicherheit und -
abwicklung“. 
 
Zielerreichung:  Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2026/2027. Für die Umgestaltung ent-
stehen Kosten in Höhe von ca. 545.000 €. Dem gegenüber stehen mögliche Einnahmen in 
Höhe von ca. 200.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

Beschlussvorlage

6791 Zeichen

V/0085/2025 
V/0085/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Hammer Straße – städtisches Stadion: Anpassung öffentliche Verkehrsanlagen 
Planungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Anpassung der öffentlichen Verkehrsanlagen wird auf der Grundlage des verkehrstechnischen 
Entwurfs vom Januar 2025 (Anlage 2) zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 545.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen mögliche Einnahmen in Höhe von ca. 200.000 €. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und- anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4292 Hammer Straße/städtisches 
Stadion, Bp 568 
   
Auszahlungen   2026 
2027 
272.500 
272.500 
 
Einzahlungen   2027 200.000  
Saldo  345.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt.  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
11.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kuhn 
Telefon: 492-6594 
KuhnJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0085/2025 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2028 ff. 5.000 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2028 ff. 5.450 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 13.630 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2028 ff .  5.180 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass: 
Das in den 1920er Jahren, südlich der B 51 an der Hammer Straße (B 54), errichtete Preußenstadion 
soll bis 2027 ausgebaut werden. Insgesamt ist eine Kapazitätserhöhung auf bis zu 19.000 Zuschau-
ende geplant. In dem im Jahr 2018 beschlossenen Bebauungsplan werden weitere Details zu den 
Änderungen im Areal definiert. Im Oktober 2024 hat sich aus den Entwürfen zum Stadion ein Gewin-
ner herauskristallisiert. Neben dem Stadion werden auch die Außenanlagen umgestaltet und sollen in 
Zukunft neue Aufgaben übernehmen. Auf Grund der Umgestaltung des städtischen Stadions müssen 
die öffentlichen Verkehrsanlagen entsprechend angepasst werden. Aus diesem Grund wurde ein ver-
kehrstechnischer Entwurf erstellt und wird hiermit den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor-
gelegt. 
 
Planung: 
Abschnitt Bushaltestelle 
Um die Fahrgäste nach dem Spiel komfortabler aufnehmen zu können, wird die stadteinwärtige Hal-
testelle erstmalig barrierefrei ausgebaut. Die heutige Busbucht wird teilweise zurückgebaut. Somit 
kann eine 1,50 m breite Aufstellfläche für den Fahrgast hergestellt werden. Zukünftige Kollisionen 
zwischen dem ein- und aussteigendem Fahrgast und dem Radfahrer entlang der Hammer Straße 
können somit verhindert werden. Der Kfz-Verkehr wird weiterhin zweistreifig am haltenden Bus vor-
beigeführt. Hierfür wurden beide Fahrstreifen zu Lasten der Mittelinsel verschwenkt. Die Insel wird 
unterbrochen und auf Fahrbahnniveau asphaltiert. 
Die stadtauswärtige Haltestelle ist bereits barrierefrei ausgebaut. Im Zuge des Stadionausbaus wird 
die vorhandene Busbucht verlängert. Zukünftig sollen mindestens drei Busse gleichzeitig an diesem 
Haltepunkt halten können. 
Der Radweg wird hinter die Wartehalle bzw. hinter die Aufstellfläche gelegt. 
Die in die Jahre gekommene Fahrradabstellanlage soll perspektivisch zu einer Mobilstation umgebaut 
werden. Nachrichtlich sind im Entwurf Anlehnbügel dargestellt, um die Fläche der Mobilstation zu 
definieren. Die Planung Mobilstation wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet und den politi-
schen Gremien vorgelegt.   
Um die auftretenden Fanströme aufnehmen zu können wird die Fußgängerfurt über die Hammer 
Straße auf 8,0 m aufgeweitet.

- 3 - 
V/0085/2025 
Abschnitt in Höhe Vorplatz Stadion 
Da sich die Flächen rund ums Stadion für die Öffentlichkeit öffnen und sich die Durchlässigkeit gera-
de in Höhe Haltestelle, aber auch in Richtung Zugang erhöhen wird, wurde hier auf die Einrichtung 
eines separaten Gehweges entlang des Vorplatzes verzichtet. Somit können Fußgänger entlang der 
Hammer Straße zukünftig den Vorplatz als Gehweg nutzen. Diese Fläche wird auch außerhalb der 
Spieltage den Bürgern barrierefrei zur Verfügung stehen. Durch das Konzept entsteht ein Platzgewinn 
der dem Radweg zugeschlagen wird. Ebenfalls werden die Baumscheiben vergrößert. Die Radwege 
werden neu gepflastert und können frei von Wurzelschäden genutzt werden. 
Am Ende der Busbucht und vor den vorh. Baumscheiben wird eine Zufahrt für die Feuerwehr ange-
legt.  
 
Abschnitt Zufahrt P8 Nord 
In Höhe Zufahrt P8 Nord wird eine neue Lichtsignalanlage installiert. Hierzu wird die Mittelinsel in ei-
ner Länge von ca. 8,0 m unterbrochen und die vorhandene Busspur wird an Spieltagen zum Linksab-
biegestreifen. Die Ausweisung der aktuellen Funktion dieser Spur wird mittels LED Tafeln den Ver-
kehrsteilnehmern kommuniziert. Auf Grund der Schleppkurven und der Breite der Zufahrt muss ein 
Baum gefällt werden. Außerhalb der Spieltage soll die Öffnung im Mittelstreifen mittels Schiebetor 
geschlossen bleiben. Die LSA entlang der Hammer Straße in Richtung Hiltrup bleibt aktiviert. Somit 
kann der Stellplatz P8 Nord zu jeder Zeit angefahren/verlassen werden. Radfahrer und Fußgänger 
werden in die Signalisierung mit aufgenommen. 
 
Abschnitt Zufahrt P8 Süd 
Die Ein- und Ausfahrt zum P8 Süd wird als Grundstückzufahrt ausgebaut. Hierfür wird die heute be-
reits ausgebaute Zufahrt nach der Bauphase aufgeweitet und erneuert. Auf Grund der Schleppkurven 
und der Breite der Zufahrt muss ein Baum gefällt werden. Der Parkplatz soll nur an Spieltagen geöff-
net werden. 
 
Reduktionsvariante: 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions -
umbaumaßnahmen sind nicht möglich. 
 
Kosten/Finanzierung: 
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Eine Refinanzierung 
der entstehen Baukosten ist durch Beiträge nicht möglich. 
Die Baukosten betragen ca. 545.000 €. Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme. Es 
wird mit einer Förderung in Höhe von ca. 200.000 € gerechnet. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbautrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Folgelastenberechnung 
Anlage 2: Verkehrstechnischer Entwurf

Anlage 1 Folgelastenberechnung

2377 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0085/2025 Aufgestellt am: 18.03.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4292
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 40Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 200.000 36,70
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 345.000 63,30
Gesamt-Kapitalbedarf 545.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 545.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 545.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 5.450 22,46
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 5.450 22,46
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 13.630 56,18
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 5.180 21,35
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.180 € p.a.
+ Tilgung 10.350 € p.a.
= Schuldendienst 15.530 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 24.260 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 5.000 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 5.000 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 19.260
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,53
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Hammer Straße - städtisches Stadion: Anpassung öffentliche Verkehrsanlagen
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Hammer Straße/städtisches Stadion, Bp 568
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beratungsverlauf (2)

12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße
  • Siemensstraße
  • Preußenstadion

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Details

Aktenzeichen
V/0085/2025
Typ
Vorlagen
Datum
26.03.2025
Erstellt
17.02.2025 13:29