V/0085/2025
Hammer Straße – städtisches Stadion: Anpassung öffentliche Verkehrsanlagen
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Anlage 2 Lageplan
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Anlage A
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Anlage A zur V/0085/2025 Kurzüberblick Das in den 1920er Jahren, südlich der B 51 an der Hammer Straße (B 54), errichtete Preu- ßenstadion soll bis 2027 ausgebaut werden. Neben dem Stadion werden auch die Außenanlagen umgestaltet und sollen in Zukunft neue Aufgaben übernehmen. Auf Grund der Umgestaltung des städtischen Stadions müssen die öffentlichen Verkehrsanlagen entsprechend angepasst werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Optimierung des Straßenzuges hinsichtlich der Verkehrssicherheit und - abwicklung“. Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2026/2027. Für die Umgestaltung ent- stehen Kosten in Höhe von ca. 545.000 €. Dem gegenüber stehen mögliche Einnahmen in Höhe von ca. 200.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Beschlussvorlage
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V/0085/2025
V/0085/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Hammer Straße – städtisches Stadion: Anpassung öffentliche Verkehrsanlagen
Planungsbeschluss
Beratungsfolge
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Anpassung der öffentlichen Verkehrsanlagen wird auf der Grundlage des verkehrstechnischen
Entwurfs vom Januar 2025 (Anlage 2) zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 545.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen mögliche Einnahmen in Höhe von ca. 200.000 €.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und- anlagen
Investitionsmaßnahme 4292 Hammer Straße/städtisches
Stadion, Bp 568
Auszahlungen 2026
2027
272.500
272.500
Einzahlungen 2027 200.000
Saldo 345.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
11.04.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Kuhn
Telefon: 492-6594
KuhnJ@stadt-muenster.de
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V/0085/2025
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2028 ff. 5.000 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2028 ff. 5.450 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 13.630 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen
2028 ff . 5.180 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Anlass:
Das in den 1920er Jahren, südlich der B 51 an der Hammer Straße (B 54), errichtete Preußenstadion
soll bis 2027 ausgebaut werden. Insgesamt ist eine Kapazitätserhöhung auf bis zu 19.000 Zuschau-
ende geplant. In dem im Jahr 2018 beschlossenen Bebauungsplan werden weitere Details zu den
Änderungen im Areal definiert. Im Oktober 2024 hat sich aus den Entwürfen zum Stadion ein Gewin-
ner herauskristallisiert. Neben dem Stadion werden auch die Außenanlagen umgestaltet und sollen in
Zukunft neue Aufgaben übernehmen. Auf Grund der Umgestaltung des städtischen Stadions müssen
die öffentlichen Verkehrsanlagen entsprechend angepasst werden. Aus diesem Grund wurde ein ver-
kehrstechnischer Entwurf erstellt und wird hiermit den politischen Gremien zur Beschlussfassung vor-
gelegt.
Planung:
Abschnitt Bushaltestelle
Um die Fahrgäste nach dem Spiel komfortabler aufnehmen zu können, wird die stadteinwärtige Hal-
testelle erstmalig barrierefrei ausgebaut. Die heutige Busbucht wird teilweise zurückgebaut. Somit
kann eine 1,50 m breite Aufstellfläche für den Fahrgast hergestellt werden. Zukünftige Kollisionen
zwischen dem ein- und aussteigendem Fahrgast und dem Radfahrer entlang der Hammer Straße
können somit verhindert werden. Der Kfz-Verkehr wird weiterhin zweistreifig am haltenden Bus vor-
beigeführt. Hierfür wurden beide Fahrstreifen zu Lasten der Mittelinsel verschwenkt. Die Insel wird
unterbrochen und auf Fahrbahnniveau asphaltiert.
Die stadtauswärtige Haltestelle ist bereits barrierefrei ausgebaut. Im Zuge des Stadionausbaus wird
die vorhandene Busbucht verlängert. Zukünftig sollen mindestens drei Busse gleichzeitig an diesem
Haltepunkt halten können.
Der Radweg wird hinter die Wartehalle bzw. hinter die Aufstellfläche gelegt.
Die in die Jahre gekommene Fahrradabstellanlage soll perspektivisch zu einer Mobilstation umgebaut
werden. Nachrichtlich sind im Entwurf Anlehnbügel dargestellt, um die Fläche der Mobilstation zu
definieren. Die Planung Mobilstation wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet und den politi-
schen Gremien vorgelegt.
Um die auftretenden Fanströme aufnehmen zu können wird die Fußgängerfurt über die Hammer
Straße auf 8,0 m aufgeweitet.
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V/0085/2025
Abschnitt in Höhe Vorplatz Stadion
Da sich die Flächen rund ums Stadion für die Öffentlichkeit öffnen und sich die Durchlässigkeit gera-
de in Höhe Haltestelle, aber auch in Richtung Zugang erhöhen wird, wurde hier auf die Einrichtung
eines separaten Gehweges entlang des Vorplatzes verzichtet. Somit können Fußgänger entlang der
Hammer Straße zukünftig den Vorplatz als Gehweg nutzen. Diese Fläche wird auch außerhalb der
Spieltage den Bürgern barrierefrei zur Verfügung stehen. Durch das Konzept entsteht ein Platzgewinn
der dem Radweg zugeschlagen wird. Ebenfalls werden die Baumscheiben vergrößert. Die Radwege
werden neu gepflastert und können frei von Wurzelschäden genutzt werden.
Am Ende der Busbucht und vor den vorh. Baumscheiben wird eine Zufahrt für die Feuerwehr ange-
legt.
Abschnitt Zufahrt P8 Nord
In Höhe Zufahrt P8 Nord wird eine neue Lichtsignalanlage installiert. Hierzu wird die Mittelinsel in ei-
ner Länge von ca. 8,0 m unterbrochen und die vorhandene Busspur wird an Spieltagen zum Linksab-
biegestreifen. Die Ausweisung der aktuellen Funktion dieser Spur wird mittels LED Tafeln den Ver-
kehrsteilnehmern kommuniziert. Auf Grund der Schleppkurven und der Breite der Zufahrt muss ein
Baum gefällt werden. Außerhalb der Spieltage soll die Öffnung im Mittelstreifen mittels Schiebetor
geschlossen bleiben. Die LSA entlang der Hammer Straße in Richtung Hiltrup bleibt aktiviert. Somit
kann der Stellplatz P8 Nord zu jeder Zeit angefahren/verlassen werden. Radfahrer und Fußgänger
werden in die Signalisierung mit aufgenommen.
Abschnitt Zufahrt P8 Süd
Die Ein- und Ausfahrt zum P8 Süd wird als Grundstückzufahrt ausgebaut. Hierfür wird die heute be-
reits ausgebaute Zufahrt nach der Bauphase aufgeweitet und erneuert. Auf Grund der Schleppkurven
und der Breite der Zufahrt muss ein Baum gefällt werden. Der Parkplatz soll nur an Spieltagen geöff-
net werden.
Reduktionsvariante:
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktions -
umbaumaßnahmen sind nicht möglich.
Kosten/Finanzierung:
Die Planung löst keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW aus. Eine Refinanzierung
der entstehen Baukosten ist durch Beiträge nicht möglich.
Die Baukosten betragen ca. 545.000 €. Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme. Es
wird mit einer Förderung in Höhe von ca. 200.000 € gerechnet.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbautrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastenberechnung
Anlage 2: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 1 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0085/2025 Aufgestellt am: 18.03.2025 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4292 Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer: 40Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 200.000 36,70 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 345.000 63,30 Gesamt-Kapitalbedarf 545.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 545.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 545.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 5.450 22,46 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 5.450 22,46 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 13.630 56,18 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 5.180 21,35 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.180 € p.a. + Tilgung 10.350 € p.a. = Schuldendienst 15.530 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 24.260 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 5.000 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 5.000 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 19.260 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,53 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Hammer Straße - städtisches Stadion: Anpassung öffentliche Verkehrsanlagen Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Hammer Straße/städtisches Stadion, Bp 568 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hammer Straße
- Siemensstraße
- Preußenstadion
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Details
- Aktenzeichen
- V/0085/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.03.2025
- Erstellt
- 17.02.2025 13:29