0245/2020
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020
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Anlage 1 zur Vorlage 0245-2020
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Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 199.000,00 € 0101 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Haushalt 2020 In Anlehnung an die Umorganisation der Beteiligungsverwaltung von 20 zu Dezernat II ist eine Umstrukturierung der bis 2019 bestehenden Kostenstellenstruktur zum 01.01.2020 erfolgt. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung muss nun die erforderliche Umschichtung der zuzuordnenden Finanzmittel und Aufwendungen erfolgen. 199.000,00 € 0110 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) weniger Aufwand Dez. II / 20 2 üpl. 8.700,00 € 0110 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Haushalt 2020 In Anlehnung an die Umorganisation der Beteiligungsverwaltung von 20 zu Dezernat II ist eine Umstrukturierung der bis 2019 bestehenden Kostenstellenstruktur zum 01.01.2020 erfolgt. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung muss nun die erforderliche Umschichtung der zuzuordnenden Finanzmittel und Aufwendungen erfolgen. 8.700,00 € 0110 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) weniger Aufwand Dez. II / 20 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 19.03.2020 0245/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 2 zur Vorlage 0245-2020
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Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 45.000,00 € 0604 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Haushalt 2020 Die Anschaffung eines zusätzlichen Busses für die Streetworker im Kölner Stadtgebiet ist neben der Verbesserung des Angebotes und der besseren Erreichbarkeit insbesondere aus Sicherheitsaspekten notwendig. 45.000,00 € 0604 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) weniger Auszahlung Dez. IV / 51 2 apl. 19.397,00 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Haushalt 2020 Für das Projekt Rheinboulevard Porz aus dem ISEK Porz-Mitte wurden im Haushaltsjahr 2020 keine Finanzmittel geplant. Für die Durchführung eines VgV- Verfahrens werden im Haushaltsjahr 2020 jedoch Kosten in Höhe von 19.397 € anfallen. Die Deckung erfolgt aus den Projektmitteln des Städtebauförderungsbudgets. 19.397,00 € 0902 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) weniger Auszahlung Dez.VI /15 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2020 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 3 üpl. 10.000,00 € 0111 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Haushalt 2020 Für die neuen Mitarbeiter/innen der Dienststelle I/3 werden technische Hilfsmittel, wie Laptops, Bildschirme, Tastaturen, Diensthandys und Telefone benötigt. Aktuell arbeiten die neuen Mitarbeiter/innen an Leihgeräten. Für die Einführung von ZeMAG (zentrales Melde- und Auskunftssytem bei Gefährdungen) sind eine Qualitätssicherung und Controlling vorgesehen, was zusätzliches Personal in einer absehbaren Zeit erforderlich macht. Auch hier entstehen Kosten für technische Ausstattung und Büromöbel. 10.000,00 € 0103 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlung Dez. I / I/3 Seite 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0245/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 19.03.2020
- Erstellt
- 23.01.2020 11:28