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0245/2020

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 19.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 7.1.2

Anlage 1 zur Vorlage 0245-2020

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 2 zur Vorlage 0245-2020

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Anlage 1 zur Vorlage 0245-2020

1487 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
apl. 199.000,00 € 0101 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
Haushalt 2020
In Anlehnung an die Umorganisation der 
Beteiligungsverwaltung von 20 zu Dezernat II ist eine 
Umstrukturierung der bis 2019 bestehenden 
Kostenstellenstruktur zum 01.01.2020 erfolgt. Im 
Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung muss 
nun die erforderliche Umschichtung der zuzuordnenden 
Finanzmittel und Aufwendungen erfolgen.
199.000,00 € 0110 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen) 
weniger Aufwand
Dez. II / 20
2
üpl. 8.700,00 € 0110 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
Haushalt 2020
In Anlehnung an die Umorganisation der 
Beteiligungsverwaltung von 20 zu Dezernat II ist eine 
Umstrukturierung der bis 2019 bestehenden 
Kostenstellenstruktur zum 01.01.2020 erfolgt. Im 
Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung muss 
nun die erforderliche Umschichtung der zuzuordnenden 
Finanzmittel und Aufwendungen erfolgen.
8.700,00 € 0110 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen) 
weniger Aufwand
Dez. II / 20
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3669 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 19.03.2020 
 0245/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen  
herangezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit  
§ 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre  
entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen  
sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO 
i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die  
Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
 
Anlagen 
 
 
 
Gez. Reker

Anlage 2 zur Vorlage 0245-2020

2142 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 45.000,00 € 0604 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Haushalt 2020
Die Anschaffung eines zusätzlichen Busses für die 
Streetworker im Kölner Stadtgebiet ist neben der 
Verbesserung des Angebotes und der besseren 
Erreichbarkeit insbesondere aus Sicherheitsaspekten 
notwendig.
45.000,00 € 0604 8 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
weniger 
Auszahlung
Dez. IV / 
51
2
apl. 19.397,00 € 0902 8 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen)
Haushalt 2020
Für das Projekt Rheinboulevard Porz aus dem ISEK 
Porz-Mitte wurden im Haushaltsjahr 2020 keine 
Finanzmittel geplant. Für die Durchführung eines VgV-
Verfahrens werden im Haushaltsjahr 2020 jedoch 
Kosten in Höhe von 19.397 € anfallen. Die Deckung 
erfolgt aus den Projektmitteln des 
Städtebauförderungsbudgets.
19.397,00 € 0902 8 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
weniger 
Auszahlung
Dez.VI /15
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2020 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
3
üpl. 10.000,00 € 0111 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Haushalt 2020
Für die neuen Mitarbeiter/innen der Dienststelle I/3 
werden technische Hilfsmittel, wie Laptops, 
Bildschirme, Tastaturen, Diensthandys und Telefone 
benötigt. Aktuell arbeiten die neuen Mitarbeiter/innen an 
Leihgeräten. Für die Einführung von ZeMAG (zentrales 
Melde- und Auskunftssytem bei Gefährdungen) sind 
eine Qualitätssicherung und Controlling vorgesehen, 
was zusätzliches Personal in einer absehbaren Zeit 
erforderlich macht. Auch hier entstehen Kosten für 
technische Ausstattung und Büromöbel.
10.000,00 € 0103 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
weniger 
Auszahlung
Dez. I / I/3
Seite 2

Beratungsverlauf (2)

23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0245/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
19.03.2020
Erstellt
23.01.2020 11:28