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A-R/0060/2007

Kinderschutzarbeit als Präventionsaufgabe

Antrag an den Rat 13.12.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2008, TOP 15.1

Originalantrag

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Originalantrag

3572 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0060/2007  
 
 
 
 
 
 
            10.12.2007  
 
       
 
Antrag 
 
"Kinderschutzarbeit als Präventionsaufgabe " 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung erarbeitet ein "Gesamtkonzept" zur Kinderschutzarbeit als Präventions- 
aufgabe wie sie sich in Anlehnung an § 8 a SGB VIII, § 42 SGB VIII und § 42 VI Schulge- 
setz NRW ergibt. 
 
• Dazu erstellt sie einen umfassenden Bericht über s chon bestehende bzw. durchge- 
führte Projekte zum Thema Kinderschutz. 
 
• Daraus ist eine städtische Gesamtstrategie für den  Kinderschutz zu entwickeln und 
den zuständigen Ausschüssen zur Beschlusslage vorzulegen. 
 
• In diese Konzeption sind insbesondere auch die Sch ulen und die freien Träger ein- 
zubinden. 
 
 
Begründung: 
 
 
Bereits seit mehreren Jahren wachsen bundesweit die Warnsignale, die auf eine immer 
riskantere Kindheit (z.B. zunehmende Vernachlässigungstendenzen und sinkende Erzie- 
hungskompetenz von Eltern) hindeuten. Durch einige spektakuläre Fälle von Kindestötung 
zusätzlich stimuliert, ist in der bundesdeutschen Jugendhilfe eine Phase eingeleitet wor- 
den, die unter den Programmsätzen wie "frühe Hilfen, Präventionsarbeit und Hilfen von 
Anfang an" eines gemeinsam haben: 
Jugendämter sollen ihre fachlichen und organisatorischen Kompetenzen zur Vermeidung 
von Kindeswohlgefährdung weiter ausbauen, die vorbeugenden Angebote intensivieren 
und durch aufsuchende, niedrigschwellige Arbeitsansätze den neuen Familienrealitäten 
begegnen. 
 
Auch die Fallzahlen in Münster sind gravierend:  
Lt. Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien stieg die Zahl der 
Inobhutnahmen von 2003 auf 2005 von gefährdeten Minderjährigen von 110 auf 126 Fälle. 
Die Fallzahl der Aufnahmen in Kriseneinrichtungen stieg auf 107 in 2006 an. Im Jahres- 
schnitt wird rd. 30 x jährlich das Familiengericht angerufen, um den Entzug der elterlichen 
Sorge wegen Kindeswohlgefährdung anzuregen.

Bereits im vergangenen Jahr ist in einem münsterschen Stadtteil erprobt worden, wie Fa- 
milien in Kooperation zwischen dem Jugendamt und der Gesundheitshilfe durch aufsu- 
chende Gespräche von Hilfsangeboten in ihrem Stadtteil Kenntnis bekommen und diese 
im Bedarfsfall auch annehmen. 
 
Die Erfahrungen aus dieser Erprobung sollten nun für die Entwicklung eines Präventions- 
konzeptes "Gesamtstrategie für den Kinderschutz" für die Stadt Münster genutzt werden.  
Aufgrund des Schulgesetzes NRW haben auch Schulen im Bereich des präventiven Kin- 
derschutzes ihre Aufgabe. Deswegen sind in die Erarbeitung dieses Konzeptes auch die 
Schulen einzubeziehen. 
 
Bei der Erarbeitung einer städtischen Gesamtstrategie für den Kinderschutz ist  
• eine Vernetzung aller beteiligten Akteure herzuste llen 
• eine Einbeziehung der Schulen zu erreichen 
• auf stadtteilbezogene Besonderheiten zu achten 
• auf Risikogruppen besonders einzugehen. 
 
Das Konzept soll insgesamt ein Schwergewicht auf eine präventive Ausrichtung legen. 
 
 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äumer 
Elfriede Dalla Riva-Hanning 
Edgar Dr üge 
Dr. Dietmar Erber 
Richard M. Halberstadt 
 
 
Eleonore Heyne 
Christoph Jahn 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
Dieter Maager 
Josef Messing 
Ursula M öllers 
 
Andreas Nicklas 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Ursula Schaffstein 
Günter Schulze Blasum 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

Beratungsverlauf (1)

13.02.2008 Rat
TOP 15.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0060/2007
Typ
Antrag an den Rat
Datum
13.12.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37