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V/0247/2014

Haltepunkt Roxel - Neubau Querungshilfe in Höhe Pienersallee Nr. 55

Vorlagen 05.03.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 25.03.2014, TOP 5.11

Anlage zur V-0247-2014

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Beschlussvorlage

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Anlage zur V-0247-2014

195 Zeichen

Anlage zur
V/0247/2014

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Beschlussvorlage

4287 Zeichen

V/0247/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haltepunkt Roxel - Neubau Querungshilfe in Höhe Pienersallee Nr. 55 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der vom Tiefbauamt d er Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung ( Stand 03/2014, L age-
planausschnitt s. Anlage) und der baulichen Ausführung zur Errichtung eine r Querungshilfe wird 
zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von  ca. 52.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 36.400 €.  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflächen 
und –anlagen 
 
 
 
 
 
 
Investitionsmaß-
nahme 
4164 Roxel Haltepunkt DB, Bp 487    
Auszahlungen   2014 
 
52.000 
 
 
Einzahlungen    2015 
 
36.400 
 
Landeszuwendun-
gen werden in 
Höhe von 7 0 % 
erwartet 
Saldo  15.600  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Finanzmittel sind im Haushaltsplan 2014 bei der o. g. Produk t-
gruppe veranschlagt.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0247/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0247/2014 
Folgekosten: Es fallen Unterhaltungskosten in Höhe von ca. 500 €/Jahr sowie Abschreibu ngen 
über einen Zeitraum von 50 Jahren in Höhe von 1000 €/Jahr an. Dem stehen Erträge aus der La n-
deszuwendung von rd. 700 €/Jahr gegenüber. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Bau des Haltepunktes Roxel wurde am 05.12.2013 von der B ezirksvertretung West be-
schlossen (Vorlage Nr. V/0895/2013). 
 
Die Planungsbeschluss zur o. a. Querungshilfe wurde durch den ASSVW am 06.02.2014 
(Vorlage Nr. V/0 907/2013) nach vorheriger Anhörung der Bezirksverwaltung West am 
23.01.2014 gefasst. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Querungshilfe in Höhe Pienersallee 55 
 
Die Querungshilfe wird in Form eines Fahrbahnteilers ausgeführt. Er soll Fußgängern zum 
Haltepunkt die Querung der Pienersallee erleichtern. Die Querungshilfe wird barrierefrei in 
einer Breite von 2,50 m ausgebaut. Hierdurch bedingt, muss die in Richtung Haltepunkt fü h-
rende Fahrbahn in Richtung Westen verschwenkt werden. Die Fahrbahnbreiten im Que-
rungsbereich betragen einschließlich Schutzstreifen 4,00 m.  
 
Auf der Grundlage des beschlossenen verkeh rstechnischen Entwurfs und der Zuwendung s-
voraussetzungen können im Umfang der Maßnahme keine weiteren Reduktionen vorg e-
nommen werden. Bei der Materialauswahl und Ausstattung wurde die wirtschaftlichste L ö-
sung geplant. 
  
3. Ausschreibung und Bau 
 
 - Die Ausschreibung und der Bau werden gemeinsam mit den DB -Maßnahmen zum Umbau 
BÜ Pienersallee durchgeführt. 
 - Es wird zunächst in 2014 mit dem Bau des Bahnüberganges der nördliche Fa hrbahnrand 
als sogenannte Vorsorgemaßnahme (nach FöRi-Kom-Stra) durch die DB realisiert. Der Bau 
des eigentlichen Fahrbahnteilers kann erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides ab 
2015 erfolgen. 
 - Im Rahmen des Baus der Querungshilfe, des Bahnüberganges Pienersallee einschließlich 
der anliegenden Straßeneinmündungen werden von den St adtwerken Elektro - und Tel e-
kommunikationskabel verlegt.  
 - Die Veröffentlichung ist ab Mitte 2014 vorgesehen.  
 - Der Baubeginn erfolgt im dritten Quartal 2014. 
 - Die Bauzeit wird einschließlich des BÜ-Umbaus auf 3 – 4  Monate geschätzt. 
   
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
 Beiträge nach BauGB oder KAG können nicht erhoben werden.  
  
 Die Maßnahme ist nach FöRi-kom-Stra förderfähig.  
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
 Für den Bau der Querungshilfe sind keine Genehmigungen erforderlich.

- 3 - 
V/0247/2014 
 
 Eine Bauvereinbarung mit der DB AG ist in Vorbereitung 
       
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
 Die liegenschaftlichen Voraussetzungen sind erfüllt.  
 
7. Sonstiges 
 
 Von der Maßnahme betroffene Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Se r-
viceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig informiert. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
1 Lageplanausschnitt

Beratungsverlauf (2)

13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pienersallee 55

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0247/2014
Typ
Vorlagen
Datum
05.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37