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AFO/0021/2023

Glasfaserausbau in Mauritz-Ost

Anfrage in der BV Ost 22.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 25.01.2024, TOP 7.8

gemeinsame Anfrage CDU-Fraktion und SPD-Fraktion

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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0021/2023

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gemeinsame Anfrage CDU-Fraktion und SPD-Fraktion

2039 Zeichen

AFO/0021/2023

D

#WIRINMÜNSTER

Münster, den 16.11.2023

Gemeinsame Anfrage der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion in der Bezirks-
vertretung Münster-Ost an.die Verwaltung

Stand des Glasfaserausbaus in Mauritz-Ost

Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung lezzodt richten
gemeinsam folgende Anfrage an die Verwaltung:

®e Wann ist mit dem Anschluss von Immobilien in Mauritz-Ost an das Glas-
fasernetz zu rechnen?

e Warum sind in den Ausbau dieser neuen Infrastruktur mehrere Anbieter (EON,
Stadtwerke Münster, ggf. weitere) eingebunden?

e Müssen aufgrund der Aktivitäten mehrerer Anbieter bei der Verlegung von
Glasfaserkabeln Straßen im Viertel ggf. mehrfach aufgerissen werden?

« Sind die Werbeplakate von Unternehmen (EON, Stadtwerke Münster) zum
Glasfaserausbau von der Stadt Münster genehmigt worden und wie sind diese
Plakate im Hinblick auf das Straßen- und Wegegesetz NRW zu beurteilen?

Begründung:

Wir begrüßen grundsätzlich den Ausbau des Glasfasernetzes im Stadtteil Mauritz-
Ost. Diese Technologie ist für die Haushalte aufgrund des zunehmenden
Datenbedarfs (Internet, Homeoffice, Streaming etc.) wegweisend. Aus Gesprächen
mit Anwohnerinnen und Anwohnern wissen wir, dass derzeit verschiedene
Unternehmen (EON, Stadtwerke Münster) Verträge 1. zum Anschluss von
Immobilien an das Glasfasernetz und 2. für die spätere Nutzung der
Glasfaseranschlüsse verkaufen. Beide Unternehmen plakatieren aktuell sehr offensiv
für ihre Produkte im öffentlichen Straßenraum in Mauritz-Ost.

Bei den Bürgerinnen und Bürgern registrieren wir aber leider eine große
Verunsicherung aufgrund eines nur unzureichenden Kenntnisstandes zum
Glasfaserausbau in Mauritz-Ost. Wir bitten daher um einen Sachstandsbericht zum
Thema in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Ost am 25. Januar
2024 (eigener Tagesordnungspunkt) und bitten ferner um persönliche Teilnahme des
„Gigabitkoordinators“ der Stadt Münster, Herrn Christian Tebel.

Freundliche Grüße
Stefan Gottkehaskamp und Fraktion

Peter Wagner und Fraktion

Stellungnahme zur Anfrage AFO/0021/2023

3991 Zeichen

An 19.12.2023
cıteq = 1803
18.00.0004
Herr Tebel

An die
Mitglieder der
Bezirksvertretung Münster-Ost

Stellungnahme zum Stand des Glasfaserausbaus in Mauritz-Ost

Anfrage Nr. AF0/0021/2023 LiL CDU ar en und der SPD Fraktion - Bezirksvertre-
tung Münster-Ost

1. Wann ist mit dem Anschluss von Immobilien in Mauritz-Ost an das Glasfaser-
netz zu rechnen?

Die Westconnect GmbH als Beteiligung der E.ON Gruppe plant den Start des Glasfa-
serausbaus voraussichtlich im ersten Quartal 2024. Die Ausbauanträge gemäß Tele-
kommunikationsgesetz wurden im Oktober 2023 dem Amt für Mobilität und Tiefbau
übergeben. Die ersten Vor-Ort-Begehungen mit sämtlichen beteiligten Ämtern finden
Anfang Januar 2024 statt. Parallel dazu planen auch die Stadtwerke Münster in Zu-
sammenarbeit mit der Deutschen Telekom den Ausbau des Stadtteils Mauritz-Ost
mittels Glasfaser. Aufgrund der umfangreichen Größe des Ausbaugebiets ist es vor-
rausichtlich nicht möglich, mehrere Baumaßnahmen gleichzeitig durchzuführen. Die
Stadtwerke haben den Ausbaustart für den Sommer 2024 vorgesehen.

Die citeq arbeitet gemeinsam mit drei Ämtern - dem Ordnungsamt, dem Amt für Mobi-
lität und Tiefbau sowie dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - daran,
eine gemeinsame Absprache zwischen Westconnect/E.ON und den Stadtwerken
Münster zu vereinbaren. Ziel der Stadtverwaltung ist es hier, eine gegenseitige Mit-
verlegung voranzutreiben, um die Belastung der Bürger/innen (und aller anderen Be-
teiligten) durch doppelte Baustellen zu reduzieren.

2. Warum sind in den Ausbau dieser neuen Infrastruktur mehrere Anbieter (EON,
Stadtwerke Münster, ggf. weitere) eingebunden?

Grundsätzlich ist. der Glasfaserausbau in Deutschland als freier Wettbewerb mit ver-
schiedenen Netzanbietern organisiert. Die Gigabitkoordination der Stadt Münster
stützt diesen Wettbewerb und verfolgt dabei das Ziel einer möglichst zügigen Breit-
bandversorgung im Stadtgebiet Münster.

Im Sommer 2023 kündigte die Westconnect GmbH offiziell den Ausbau des Glasfa-
sernetzes im Stadtteil Mauritz-Ost im Rahmen eines sog. Markterkundungsverfah-
rens an. Zu diesem Zeitpunkt gab es für diesen Stadtteil keine Aktivitäten anderer An-
bieter. Daher hat der Gigabitkoordinator der Stadt Münster, Christian Tebel, das Vor-
haben von Westconnect unterstützt. Jeder Stadtteil, der kurzfristig eigenwirtschaftlich

DE

durch einen Netzanbieter mit Glasfaser erschlossen werden kann, bringt Münster ei-
nen Schritt näher an die flächendeckende Glasfaserversorgung bis zum Jahr 2030.
Die Vorvermarktung der E.ON begann im August 2023, gefolgt von zwei Informati-
onsveranstaltungen im Hansa-Berufskolleg im darauf folgenden Monat.

Die Stadtwerke Münster starteten dann Anfang November 2023 ebf. eine Vorver-
marktung. Zusätzlich sind Vertriebsaktivitäten seitens des Kooperationspartners der
Stadtwerke mit der Deutschen Telekom für Januar 2024 geplant.

Die entstandene konkrete Wettbewerbssituation hat bei vielen Bürgerinnen und Bür-
gern sicher zu einer gewissen Verunsicherung geführt.

Müssen aufgrund der Aktivitäten mehrerer Anbieter bei der Verlegung von
Glasfaserkabeln Straßen im Viertel ggf. mehrfach aufgerissen werden?

Sowohl der Gigabitkoordinator der Stadt Münster als auch das Amt für Mobilität und
Tiefbau bemühen sich, auf die Netzanbieter einzuwirken, um dies zu vermeiden. Die
Stadt Münster hat allerdings keine rechtliche Handhabe, um auf einen zwischen allen
Netzanbietern abgestimmten Ausbau zu bestehen.

Sind die Werbeplakate von Unternehmen (EON, Stadtwerke Münster) zum Glas-
faserausbau von der Stadt Münster genehmigt worden und wie sind diese Pla-
kate im Hinblick auf das Straßen- und Wegegesetz NRW zu beurteilen?

Das eigenmächtige Anbringen von Werbeplakaten im Stadtgebiet ist untersagt, eine
Genehmigung lag hier nicht vor. Das städtische Ordnungsamt hat daher die entspre-
chenden Anbieterfirmen erfolgreich aufgefordert, die Werbeplakate umgehend zu ent-
fernen.

In Vertretung

gez.

Wolfgang Heuer
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.8 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AFO/0021/2023
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
22.11.2023
Erstellt
22.11.2023 11:29