AN/1032/2023
Schulstraße Rosenzweigweg
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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
3111 Zeichen
Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1032/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 Betr. Schulstraße Rosenzweigweg Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, den folgenden Antrag auf die Tages- ordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.06.2023 zu setzen: Die BV Rodenkirchen bittet die Verwaltung, für den Rosenzweigweg in Zollstock ein tem- poräres Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge in Anlehnung an die „Schulstraßen“ anzuord- nen. Die Sperrungen sollen an Schultagen zu Schulbeginn und -ende umgesetzt werden und in den Zeitfenstern 07:45 bis 08:30 Uhr und 14:45 bis 15:15 Uhr gelten. Begründung: Im besagten Rosenzweigweg befinden sich eine Gemeinschaftsgrundschule und eine För- derschule. Schulbeginn der Grundschule ist 08:00Uhr. Schulbeginn der Förderschule ist 08:15Uhr. Die einzige Zu- und Ausfahrt zum Rosenzweigweg erfolgt über die Vorgebirgsstraße. Zu dieser hin befinden sich im vorderen Abschnitt des Rosenzweigwegs einige Parktaschen. Anwohner hat der Rosenzweigweg im Übrigen keine. Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Zu Schulbeginn und -ende ist regelmäßig ein starker PKW Verkehr in der kleinen Stich- straße zu verzeichnen - der sich aus sog. Elterntaxis zusammensetzt. Da die kleine Stich- straße keinen Wendeplatz aufweist, müssen diese auf den vorhandenen Flächen wenden, was eine erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweist. Daher reicht schon eine geringe Anzahl an PKW aus, um ein völliges Verkehrschaos im unmittelbaren Schuleingangsbereich zu ver- ursachen, wodurch es regelmäßig zu einer erheblichen Gefährdung der Schülerinnen und Schüler kommt. Aufgrund der idealtypischen Zuwegsituation ausschließlich über die Vorgebirgsstraße und der Tatsache fehlender Anwohner, ist die Einschränkung für Anwohnen etc. faktisch aus- geschlossen. Das Verlassen der Parktaschen bleibt weiterhin erlaubt. Nur die Zufahrt ist für die beiden Zeiträume eingeschränkt. Dem Lehrpersonal soll die Zufahrt zum Lehrerparkplatz wird weiterhin ermöglicht werden. Ebenso soll im Einzelfall Eltern von Kindern mit bestehenden dauerhaften oder temporä- ren Einschränkungen, die Zufahrt ermöglicht werden. Die Einrichtung der Schulstraße wird von den Eltern und den Schulleitungen unterstützt und ausdrücklich begrüßt. Vertreter der Eltern würden die Zufahrtsregelungen, zumindest in der Anfangszeit, begleiten. Zeitgleich sollen seitens der Eltern (-pflegschaft) Aktionen durchgeführt werden, um auf die Wichtigkeit sicherer Schulwege im Allgemeinen und auf die Bedeutung der eigenstän- digen Bewältigung des Schulweges durch die Kinder hinzuweisen. gez. Oliver Ismail gez. Inga Krautz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Schulstraße
- Rosenzweigweg
- Industriestraße 1
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1032/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 20.05.2023
- Erstellt
- 20.05.2023 19:19