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AN/1032/2023

Schulstraße Rosenzweigweg

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 20.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 05.06.2023, TOP 8.1.5

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

3111 Zeichen

Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1  – 5 0999 Köln R.109  gruene -bv2@stadt -koeln.de   0 22 1  22192309  
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1032/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 
 
Betr. Schulstraße Rosenzweigweg 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, den folgenden Antrag auf die Tages-
ordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 05.06.2023 zu setzen: 
 
Die BV Rodenkirchen bittet die Verwaltung, für den Rosenzweigweg in Zollstock ein tem-
poräres Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge in Anlehnung an die „Schulstraßen“ anzuord-
nen.  
 
Die Sperrungen sollen an Schultagen zu Schulbeginn und -ende umgesetzt werden und in 
den Zeitfenstern 07:45 bis 08:30 Uhr und 14:45 bis 15:15 Uhr gelten. 
 
 
Begründung:  
Im besagten Rosenzweigweg befinden sich eine Gemeinschaftsgrundschule und eine För-
derschule. Schulbeginn der Grundschule ist 08:00Uhr. Schulbeginn der Förderschule ist 
08:15Uhr.  
Die einzige Zu- und Ausfahrt zum Rosenzweigweg erfolgt über die Vorgebirgsstraße. Zu 
dieser hin befinden sich im vorderen Abschnitt des Rosenzweigwegs einige Parktaschen. 
Anwohner hat der Rosenzweigweg im Übrigen keine.  
 
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen

Zu Schulbeginn und -ende ist regelmäßig ein starker PKW Verkehr in der kleinen Stich-
straße zu verzeichnen - der sich aus sog. Elterntaxis zusammensetzt. Da die kleine Stich-
straße keinen Wendeplatz aufweist, müssen diese auf den vorhandenen Flächen wenden, 
was eine erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweist. Daher reicht schon eine geringe Anzahl an 
PKW aus, um ein völliges Verkehrschaos im unmittelbaren Schuleingangsbereich zu ver-
ursachen, wodurch es regelmäßig zu einer erheblichen Gefährdung der Schülerinnen und 
Schüler kommt.  
Aufgrund der idealtypischen Zuwegsituation ausschließlich über die Vorgebirgsstraße und 
der Tatsache fehlender Anwohner, ist die Einschränkung für Anwohnen etc. faktisch aus-
geschlossen. Das Verlassen der Parktaschen bleibt weiterhin erlaubt. Nur die Zufahrt ist 
für die beiden Zeiträume eingeschränkt.  
 
Dem Lehrpersonal soll die Zufahrt zum Lehrerparkplatz wird weiterhin ermöglicht werden. 
Ebenso soll im Einzelfall Eltern von Kindern mit bestehenden dauerhaften oder temporä-
ren Einschränkungen, die Zufahrt ermöglicht werden.  
 
Die Einrichtung der Schulstraße wird von den Eltern und den Schulleitungen unterstützt 
und ausdrücklich begrüßt. Vertreter der Eltern würden die Zufahrtsregelungen, zumindest 
in der Anfangszeit, begleiten. 
 
Zeitgleich sollen seitens der Eltern (-pflegschaft) Aktionen durchgeführt werden, um auf 
die Wichtigkeit sicherer Schulwege im Allgemeinen und auf die Bedeutung der eigenstän-
digen Bewältigung des Schulweges durch die Kinder hinzuweisen.  
 
 
 
gez. Oliver Ismail   gez. Inga Krautz

Beratungsverlauf (1)

05.06.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schulstraße
  • Rosenzweigweg
  • Industriestraße 1

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Details

Aktenzeichen
AN/1032/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
20.05.2023
Erstellt
20.05.2023 19:19