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V/0036/2011

Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Nord

Vorlagen 11.02.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 15.03.2011, TOP 1

V_0036_2011_Bestellung_eines_Schriftfuehers

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0036_2011_Bestellung_eines_Schriftfuehers

1317 Zeichen

V/0036/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zum Schriftführer für die Sitzungen der Bezirksv ertretung Münster-Nord wird der Leiter der 
Bezirksverwaltung Nord, Herr Udo Köster, bestellt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Gem. § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06 .2008 (GV NRW S. 514), sind die Nieder- 
schriften über die von der Bezirksvertretung Münste r-Nord gefassten Beschlüsse vom Bezirksbür- 
germeister und einem Schriftführer, den die Bezirks vertretung Münster-Nord bestellt, zu unter- 
zeichnen. 
 
Da der bisherige Schriftführer der Bezirksvertretun g Münster-Nord, Herr Temme, in den Ruhestand 
gegangen ist, wird eine Neubesetzung der Funktion erforderlich.  
 
 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
 
  
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0036/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
492 33 04 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.01.2011 
Öffentliche Beschluss vorlage

Beschlussvorlage

1300 Zeichen

V/0036/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zum Schriftführer für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Nord wird der Leiter der 
Bezirksverwaltung Nord, Herr Udo Köster, bestellt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Gem. § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514), sind die Nieder-
schriften über die von der Bezirksvertretung Münster-Nord gefassten Beschlüsse vom Bezirksbür-
germeister und einem Schriftführer, den die Bezirksvertretung Münster-Nord bestellt, zu unter-
zeichnen. 
 
Da der bisherige Schriftführer der Bezirksvertretung Münster-Nord, Herr Temme, in den Ruhestand 
gegangen ist, wird eine Neubesetzung der Funktion erforderlich.  
 
 
 
gez.  
Dr. Heinrichs 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0036/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
492 33 04 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.01.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0036/2011
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37