V/1006/2005
Straßenbenennung Bergiusstraße
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Beschlussvorlage
1724 Zeichen
V/1006/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Vermessungs- und Katasteramt Betrifft Straßenbenennung Bergiusstraße Beratungsfolge 26.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Straße innerhalb des Bebauungsplans Nr. 424: Hiltrup – Bahnhofsbereich erhält den Straßen- namen Bergiusstraße entsprechend der Darstellung im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage). Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Rat der Gemeinde Hiltrup hat am 29. Mai 1974 für die parallel zur Bahnstrecke in das Industrie- gebiet führende Straße den Straßennamen Bergiusstraße beschlossen. Diese Straßenbenennung nach dem Nobelpreisträger für Chemie Friedrich Bergius (1884-1949) steht inhaltlich in Beziehung zu dem Industriegebiet. Der Straßenname Bergiusstraße reicht bisher schon bis in das Gebiet des Bebauungsplans 424. Die geplante Verbindungsstraße bis zur Glasuritstraße und deren Stichstraßen sollen den bereits vor- handenen Straßennamen Bergiusstraße erhalten. Auf der früheren Freifläche an der Bergiusstraße ist das Gebäude Max-Winkelmann-Straße 85 und 87 bereits fertig gestellt, die Errichtung eines Verbrauchermarktes beantragt und eine Baustraße gebaut. Für die erwartete weitere Bebauung ist eine Entscheidung über den Straßennamen erforder- lich, da den Gebäuden Adressen (Straßenname und Hausnummer) zugeordnet werden müssen. I.V. Joksch Stadtbaurat Vorlagen-Nr.: V/1006/2005 Auskunft erteilt: Herr Zimmermann Ruf: 492 62 42 E-Mail: Zimmerma@stadt-muenster.de Datum: 30.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1006/2005 Anlagen: Übersichtsplan M. 1 : 5.000
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bergiusstraße
- Glasuritstraße
- Max-Winkelmann-Straße 85
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1006/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 23.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37