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0241/2022

Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Ersatzbeschaffung von zwei Schleppern für die Pflege von Sportfreianlagen

Beschlussvorlage Ausschuss 20.04.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.06.2022, TOP 5.1

Anlage 02 Ersatzbeschaffung für Schlepper K2822

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 01 Ersatzbeschaffung für Schlepper K2819

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Anlage 02 Ersatzbeschaffung für Schlepper K2822

1959 Zeichen

52 23.03.2022 
521/2                                                                                                    
 
Bedarfsfeststellung für die Ersatzbeschaffung aus dem Maschinen und 
Gerätekonzept 2018 - 2020 
 
Zugmaschine Kompaktschlepper Nr.:2822  
 
Der Ersatzschlepper ist in Verbindung mit einem Arbeitskorb, der Palettengabel einer 
Planierschaufel und der Winterdienstausrüstung, für eine Vielzahl von Arbeiten rund 
um die Sportplatzpflege und den anfallenden Winterdienst geeignet. Es ist 
vorgesehen, den Schlepper für die Besandung von Rasenplätzen einzusetzen sowie 
zum Be- und Entladen von allen anfallenden Gütern. 
Der Schlepper wird auch für den Freischnitt und zur Reparatur der Ballfangzäune 
eingesetzt. Mit einem Mulcher als Anbaugerät kann der Schlepper auch für die 
Pflege der Neben- und Ergänzungsflächen der Sportfreianlagen eingesetzt werden. 
 
Der Schlepper ist auch Antriebsmaschinen für mehrere Zusatzgeräte, um die 
Pflichtaufgabe des Winterdienstes wahrnehmen zu können. 
Es sollte ein Schlepper mit nachfolgender Konzeption beschafft werden: 
 
- Allrad-Schlepper mit Dieselmotor (alternativen Antrieb prüfen), Leistung mind.70 
PS 
- Hydrostatischer Fahrantrieb 
- Hydraulikanlage vorne und hinten 
- Leistung ca. 100 l/min., Vorrat ca. 75 l 
- Hydraulische Lenkung 
- Fahrerkabine abschließbar, Rundumverglasung, zwei Außenspiegel 
- Straßenzulassung 
- Normkraftheber mit ausreichender Hebekraft, ca. 2200 kg  
- Anhänger – Maulkupplung und 12 Volt – Lichtanschluss 
- Rasenbereifung möglichst breit, vorne und hinten 
- Palettengabel 
- Erdschaufel ca. 500 Liter mit hydraulischer Schaufelbetätigung und 
Einhebelsteuerung 
- Passender Korb für zwei Personen 
- Passende Anbauvorrichtung (dritter Steuerkreis) für den Frontmulcher 
- Standheizung 
- Klimaanlage 
 
Für die Ersatzbeschaffungen sind Mittel in Höhe von ca. (114.000,00 € netto) 
135.660 € brutto erforderlich. 
 
 
Anlage 
Zustandsberichte der AWB

Beschlussvorlage Ausschuss

4582 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 0241/2022 
Freigabedatum 20.04.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Ersatzbeschaffung von zwei Schleppern für die Pflege 
von Sportfreianlagen 
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss erkennt den Bedarf für die Ersatzbeschaffung von zwei Schleppern mit einem 
Einzelwert von ca. 135.660 € brutto aus dem beschlossenen Maschinen und Gerätekonzept des 
Sportamtes für die Jahre 2018 – 2020 (Vorlage Nr. 1327/2018) an und stimmt der Einleitung des 
Vergabeverfahrens zu. 
 
 
Sportausschuss 02.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   271.320- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   33.915,- € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 05.07.2018 hat der Rat der Stadt Köln das Maschinen- und Gerätekonzept des 
Sportamtes für die Jahre 2018-2020 beschlossen (Vorlage Nr. 1327/2018). 
 
Aus diesem Konzept sind u.a. noch die Ersatzbeschaffungen von zwei Schleppern offen (Siehe Anla-
ge 01 & 02). In den Zustandsberichten der AWB wird aufgrund des hohen Alters, der zu erwartenden 
Reparaturkosten inkl. Reparaturausfallzeiten sowie des hohen mechanischen Verschleißes empfoh-
len, Ersatzbeschaffung einzuleiten. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Die Kostenschätzung je Schlepper liegt bei ca. (114.000 € netto) 135.660 € brutto. Die Gesamtkosten 
betragen 271.320 € brutto. 
Der Finanzausschuss hat bereits am 15.06.2020 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung in Höhe von 2.144.151,-- € im Teilfinanzplan 0801 (Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten), Zeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen), Finanzstelle 5201-
0801-0-2000, im Haushaltsjahr 2020, zur Durchführung der Ersatz- und Neubeschaffungen gemäß 
dem beschlossenen Maschinen- und Gerätekonzept des Sportamtes für die Jahre 2018-2020 be-

3 
schlossen (siehe Vorlage Nr. 0596/2020). Die Ersatzbeschaffung der beiden Schlepper war Bestand-
teil des Beschlusses. 
 
Für die Ersatzbeschaffungen stehen im Haushaltsjahr 2022 investive Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 271.320,- € im Teilfinanzplan 0801, Zeile 09 (Auszahlungen für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen), Finanzstelle 5201-0801-0-2000 Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Gerä-
ten, zur Verfügung. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von 33.915 € p. a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0801, Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle Abschreibungen, durch das Dezernat für Bil-
dung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des 
dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen werden. 
 
Klimafolgeabschätzung: 
Im Beschaffungsprozess wird durch die AWB geprüft, ob Maschinen und Geräten mit Elektroantrieb 
den gestellten Anforderungen entsprechen. 
 
In den letzten Jahren ist die Entwicklung vor allem von elektrobetriebenen Kleingeräten und -
maschinen sehr stark vorangeschritten. Mit entsprechenden Akkus kann die erforderliche Leistung 
und Laufzeit aus den Anforderungen des kommunalen Pflegebetriebs erreicht werden. 
 
Beim Betrieb von elektrobetriebenen Geräten treten keine Luftemissionen auf und die Lärmemissio-
nen sind gegenüber Geräten mit Verbrennungsmotoren deutlich reduziert. 
 
Hierdurch können sowohl die Belastungen für Bewohner der angrenzenden Wohnquartiere, als auch 
der Mitarbeiter des Sportamtes (Arbeitsschutz) reduziert werden, sodass das Sportamt beabsichtigt 
keine Verbrennungsmotoren bei Kleingeräten mehr zu beschaffen und den Maschinenpark, soweit 
dies technisch möglich ist, ausschließlich auf Elektroantrieb umzustellen.

Anlage 01 Ersatzbeschaffung für Schlepper K2819

2082 Zeichen

52 23.03.2022 
521                                                                                                     
 
Bedarfsfeststellung für die Ersatzbeschaffung aus dem Maschinen und 
Gerätekonzept 2018 - 2020 
 
Zugmaschine Schlepper Nr.:2819 
 
Der Schlepper ist in Verbindung mit dem Vertidrain -, dem Aerifizier -, dem 
Vertikutiergerät und der Winterdienstausrüstung die elementarste Maschine in der 
Sportplatzpflege überhaupt, deshalb ist der Schlepper unverzichtbar. 
Der Schlepper wird weiterhin für den Einsatz des Besanders K-LN 524 benötigt.  
In Kombination mit den Anbaugeräten wie z. B. Vertidraingerät und Vertikutiergerät 
kann auf Tennenplätze die wasserdurchlässiger verbessert, die Rasenplätze belüftet 
und für die Gräser schädlichen Rasenfilz beseitigt werden. 
Der Schlepper ist Antriebsgerät für mehrere Zusatzgeräte um die Pflichtaufgabe des 
Winterdienstes wahrnehmen zu können. 
Es soll ein Schlepper nachfolgender Konzeption beschafft werden: 
 
- Allrad Schlepper mit Dieselmotor (alternativen Antrieb prüfen), Leistung mind. 100 
PS 
- Hydrostatischer Fahrantrieb 
- Hydraulikanlage vorne und hinten, Frontkraftheber, Schnellkuppeldreieck vorne, 
Leistung zwischen 60. 80 l/min., Vorrat min. 40l.  l 
- Zapfwellenantrieb vorne und hinten 
- Hydraulische Lenkung 
- Fahrerkabine abschließbar, Rundumverglasung, zwei Außenspiegel 
- Straßenzulassung 
- Normkraftheber mit kurzer Ackerschiene und Oberlenker mit ausreichender 
Hebkraft, ca. 3000 kg hinten, ca. 1500 kg vorne 
- Anhänger – Maulkupplung und 12 Volt – Lichtanschluss 
- Rasenbereifung vorne und hinten 
- Frontlader mit einfachwirkenden Hubzylindern und Abstellstützen in 
Industrieausführung und Palettengabel 
- Erdschaufel ca. 800 Liter mit hydraulischer Schaufelbetätigung und 
Einhebelsteuerung 
- Passende Anbauvorrichtungen für Hartplatzpflegekombination, Kehrbesen, 
Räumschild, Anbaustreuer etc. 
- Standheizung 
- Klimaanlage 
 
Für die Ersatzbeschaffungen sind Mittel in Höhe von ca. (114.000,00 € netto) 
135.660 € brutto erforderlich. 
 
 
Anlage 
Zustandsbericht der AWB

Beratungsverlauf (1)

02.06.2022 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0241/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
20.04.2022
Erstellt
19.01.2022 17:41