0241/2022
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Ersatzbeschaffung von zwei Schleppern für die Pflege von Sportfreianlagen
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Anlage 02 Ersatzbeschaffung für Schlepper K2822
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52 23.03.2022 521/2 Bedarfsfeststellung für die Ersatzbeschaffung aus dem Maschinen und Gerätekonzept 2018 - 2020 Zugmaschine Kompaktschlepper Nr.:2822 Der Ersatzschlepper ist in Verbindung mit einem Arbeitskorb, der Palettengabel einer Planierschaufel und der Winterdienstausrüstung, für eine Vielzahl von Arbeiten rund um die Sportplatzpflege und den anfallenden Winterdienst geeignet. Es ist vorgesehen, den Schlepper für die Besandung von Rasenplätzen einzusetzen sowie zum Be- und Entladen von allen anfallenden Gütern. Der Schlepper wird auch für den Freischnitt und zur Reparatur der Ballfangzäune eingesetzt. Mit einem Mulcher als Anbaugerät kann der Schlepper auch für die Pflege der Neben- und Ergänzungsflächen der Sportfreianlagen eingesetzt werden. Der Schlepper ist auch Antriebsmaschinen für mehrere Zusatzgeräte, um die Pflichtaufgabe des Winterdienstes wahrnehmen zu können. Es sollte ein Schlepper mit nachfolgender Konzeption beschafft werden: - Allrad-Schlepper mit Dieselmotor (alternativen Antrieb prüfen), Leistung mind.70 PS - Hydrostatischer Fahrantrieb - Hydraulikanlage vorne und hinten - Leistung ca. 100 l/min., Vorrat ca. 75 l - Hydraulische Lenkung - Fahrerkabine abschließbar, Rundumverglasung, zwei Außenspiegel - Straßenzulassung - Normkraftheber mit ausreichender Hebekraft, ca. 2200 kg - Anhänger – Maulkupplung und 12 Volt – Lichtanschluss - Rasenbereifung möglichst breit, vorne und hinten - Palettengabel - Erdschaufel ca. 500 Liter mit hydraulischer Schaufelbetätigung und Einhebelsteuerung - Passender Korb für zwei Personen - Passende Anbauvorrichtung (dritter Steuerkreis) für den Frontmulcher - Standheizung - Klimaanlage Für die Ersatzbeschaffungen sind Mittel in Höhe von ca. (114.000,00 € netto) 135.660 € brutto erforderlich. Anlage Zustandsberichte der AWB
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 0241/2022 Freigabedatum 20.04.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Ersatzbeschaffung von zwei Schleppern für die Pflege von Sportfreianlagen Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss erkennt den Bedarf für die Ersatzbeschaffung von zwei Schleppern mit einem Einzelwert von ca. 135.660 € brutto aus dem beschlossenen Maschinen und Gerätekonzept des Sportamtes für die Jahre 2018 – 2020 (Vorlage Nr. 1327/2018) an und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. Sportausschuss 02.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 271.320- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 33.915,- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 05.07.2018 hat der Rat der Stadt Köln das Maschinen- und Gerätekonzept des Sportamtes für die Jahre 2018-2020 beschlossen (Vorlage Nr. 1327/2018). Aus diesem Konzept sind u.a. noch die Ersatzbeschaffungen von zwei Schleppern offen (Siehe Anla- ge 01 & 02). In den Zustandsberichten der AWB wird aufgrund des hohen Alters, der zu erwartenden Reparaturkosten inkl. Reparaturausfallzeiten sowie des hohen mechanischen Verschleißes empfoh- len, Ersatzbeschaffung einzuleiten. Kosten und Finanzierung: Die Kostenschätzung je Schlepper liegt bei ca. (114.000 € netto) 135.660 € brutto. Die Gesamtkosten betragen 271.320 € brutto. Der Finanzausschuss hat bereits am 15.06.2020 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung in Höhe von 2.144.151,-- € im Teilfinanzplan 0801 (Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät- ten), Zeile 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen), Finanzstelle 5201- 0801-0-2000, im Haushaltsjahr 2020, zur Durchführung der Ersatz- und Neubeschaffungen gemäß dem beschlossenen Maschinen- und Gerätekonzept des Sportamtes für die Jahre 2018-2020 be- 3 schlossen (siehe Vorlage Nr. 0596/2020). Die Ersatzbeschaffung der beiden Schlepper war Bestand- teil des Beschlusses. Für die Ersatzbeschaffungen stehen im Haushaltsjahr 2022 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 271.320,- € im Teilfinanzplan 0801, Zeile 09 (Auszahlungen für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen), Finanzstelle 5201-0801-0-2000 Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Gerä- ten, zur Verfügung. Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 8 Jahren bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 33.915 € p. a. an, die ab dem Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0801, Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 14, bilanzielle Abschreibungen, durch das Dezernat für Bil- dung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorgesehen werden. Klimafolgeabschätzung: Im Beschaffungsprozess wird durch die AWB geprüft, ob Maschinen und Geräten mit Elektroantrieb den gestellten Anforderungen entsprechen. In den letzten Jahren ist die Entwicklung vor allem von elektrobetriebenen Kleingeräten und - maschinen sehr stark vorangeschritten. Mit entsprechenden Akkus kann die erforderliche Leistung und Laufzeit aus den Anforderungen des kommunalen Pflegebetriebs erreicht werden. Beim Betrieb von elektrobetriebenen Geräten treten keine Luftemissionen auf und die Lärmemissio- nen sind gegenüber Geräten mit Verbrennungsmotoren deutlich reduziert. Hierdurch können sowohl die Belastungen für Bewohner der angrenzenden Wohnquartiere, als auch der Mitarbeiter des Sportamtes (Arbeitsschutz) reduziert werden, sodass das Sportamt beabsichtigt keine Verbrennungsmotoren bei Kleingeräten mehr zu beschaffen und den Maschinenpark, soweit dies technisch möglich ist, ausschließlich auf Elektroantrieb umzustellen.
Anlage 01 Ersatzbeschaffung für Schlepper K2819
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52 23.03.2022 521 Bedarfsfeststellung für die Ersatzbeschaffung aus dem Maschinen und Gerätekonzept 2018 - 2020 Zugmaschine Schlepper Nr.:2819 Der Schlepper ist in Verbindung mit dem Vertidrain -, dem Aerifizier -, dem Vertikutiergerät und der Winterdienstausrüstung die elementarste Maschine in der Sportplatzpflege überhaupt, deshalb ist der Schlepper unverzichtbar. Der Schlepper wird weiterhin für den Einsatz des Besanders K-LN 524 benötigt. In Kombination mit den Anbaugeräten wie z. B. Vertidraingerät und Vertikutiergerät kann auf Tennenplätze die wasserdurchlässiger verbessert, die Rasenplätze belüftet und für die Gräser schädlichen Rasenfilz beseitigt werden. Der Schlepper ist Antriebsgerät für mehrere Zusatzgeräte um die Pflichtaufgabe des Winterdienstes wahrnehmen zu können. Es soll ein Schlepper nachfolgender Konzeption beschafft werden: - Allrad Schlepper mit Dieselmotor (alternativen Antrieb prüfen), Leistung mind. 100 PS - Hydrostatischer Fahrantrieb - Hydraulikanlage vorne und hinten, Frontkraftheber, Schnellkuppeldreieck vorne, Leistung zwischen 60. 80 l/min., Vorrat min. 40l. l - Zapfwellenantrieb vorne und hinten - Hydraulische Lenkung - Fahrerkabine abschließbar, Rundumverglasung, zwei Außenspiegel - Straßenzulassung - Normkraftheber mit kurzer Ackerschiene und Oberlenker mit ausreichender Hebkraft, ca. 3000 kg hinten, ca. 1500 kg vorne - Anhänger – Maulkupplung und 12 Volt – Lichtanschluss - Rasenbereifung vorne und hinten - Frontlader mit einfachwirkenden Hubzylindern und Abstellstützen in Industrieausführung und Palettengabel - Erdschaufel ca. 800 Liter mit hydraulischer Schaufelbetätigung und Einhebelsteuerung - Passende Anbauvorrichtungen für Hartplatzpflegekombination, Kehrbesen, Räumschild, Anbaustreuer etc. - Standheizung - Klimaanlage Für die Ersatzbeschaffungen sind Mittel in Höhe von ca. (114.000,00 € netto) 135.660 € brutto erforderlich. Anlage Zustandsbericht der AWB
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0241/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 20.04.2022
- Erstellt
- 19.01.2022 17:41