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0378/2022

Sperrung der Zufahrt zum Friedhof Lehmbacher Weg in Köln Brück

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 08.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.04.2022, TOP 9.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2933 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 0378/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 
 
Sperrung der Zufahrt zum Friedhof Lehmbacher Weg in Köln Brück 
hier: Mündliche Anfrage der Bezirksvertreterin Topp-Burghardt (CDU-Fraktion) aus der Sitzung 
der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021, TOP 9.3.1 
Frage 1: 
„Ist der Verwaltung die Tatsache bekannt, dass die Zufahrt zum Friedhof Lehmbacher Weg bisher 
sowohl von der Seite Rath-Heumar über die Lützerather Straße und von Neubrück über den Neubrü-
cker Ring, also auch über Brück aus über den Kleinfeldchensweg/Lehmbacher Weg jeweils bis zum 
Parkplatz erfolgte, der durch eine Schranke getrennt war?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Friedhof in Köln-Brück ist aktuell für Fahrzeuge lediglich aus Fahrtrichtung Rath zu erreichen. 
Aus Fahrtrichtung Brück wurde die Durchfahrt für den Kraftfahrzeugverkehr seinerzeit, aufgrund eines 
Beschlusses der Bezirksvertretung Kalk, per Beschilderung untersagt, um den Durchgangsverkehr 
der Berufspendler*innen zwischen Brück und Rath zu unterbinden. In Höhe des Friedhofs befindet 
sich zusätzlich eine Schranke, die von der Friedhofsverwaltung installiert wurde. Die Durchfahrt für 
den Radverkehr ist möglich. Für die ordnungsgemäße Schließung dieser Schranke ist die Friedhofs-
verwaltung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen zuständig.  
 
 
Frage 2: 
„In welcher Weise hat sich die Verwaltung bisher dafür eingesetzt, dass die immer wieder offen ste-
hende Schranke durch berechtigte Nutzer ordnungs gemäß verschlossen wird?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei einer 3- tägigen Verkehrszählung im Jahr 2017, konnte festgestellt werden, dass dieser 
Schleichweg, aufgrund der offenstehenden Schranke, widerrechtlich durch 1.657 PKW´ s und 35 
LKW´ s befahren wurde. 
 
Die Friedhofsverwaltung wurde um ordnungsgemäße Überwachung der Schrankenanlage bzw. um 
Veranlassung weiterer Maßnahmen gebeten. 
 
 
Frage 3: 
„Wann wird die Verwaltung das Verkehrszeichen 260 StVO (Verbot für Krafträder) entfernen und die 
bisherige Zufahrt zum Friedhof wieder auch aus Brück ermöglichen, damit längere Fahrtwege durch 
Brücker Friedhofsbesucher auf einem Brücker Friedhof und entsprechender unnötiger CO2-Ausstoß 
vermieden werden kann?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Parkmöglichkeit für Besucher*innen des Friedhofs bietet sich lediglich aus Fahrtrichtung Rath, 
südlich der Schranke. Auf der anderen Seite der Schranke ist eine Schotterfläche vorhanden, die

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nicht zum Parken vorgesehen ist.  
 
Für eine Änderung der bestehenden Verkehrsführung ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Kalk 
erforderlich. Aufgrund des zu erwartenden Durchgangsverkehrs und die damit verbundenen Anwoh-
nerbeschwerden, spricht sich die Verwaltung vorab gegen eine Änderung der Verkehrsführung aus.

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0378/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
08.02.2022
Erstellt
01.02.2022 14:16