0378/2022
Sperrung der Zufahrt zum Friedhof Lehmbacher Weg in Köln Brück
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2933 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 0378/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.03.2022 Sperrung der Zufahrt zum Friedhof Lehmbacher Weg in Köln Brück hier: Mündliche Anfrage der Bezirksvertreterin Topp-Burghardt (CDU-Fraktion) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.10.2021, TOP 9.3.1 Frage 1: „Ist der Verwaltung die Tatsache bekannt, dass die Zufahrt zum Friedhof Lehmbacher Weg bisher sowohl von der Seite Rath-Heumar über die Lützerather Straße und von Neubrück über den Neubrü- cker Ring, also auch über Brück aus über den Kleinfeldchensweg/Lehmbacher Weg jeweils bis zum Parkplatz erfolgte, der durch eine Schranke getrennt war?“ Antwort der Verwaltung: Der Friedhof in Köln-Brück ist aktuell für Fahrzeuge lediglich aus Fahrtrichtung Rath zu erreichen. Aus Fahrtrichtung Brück wurde die Durchfahrt für den Kraftfahrzeugverkehr seinerzeit, aufgrund eines Beschlusses der Bezirksvertretung Kalk, per Beschilderung untersagt, um den Durchgangsverkehr der Berufspendler*innen zwischen Brück und Rath zu unterbinden. In Höhe des Friedhofs befindet sich zusätzlich eine Schranke, die von der Friedhofsverwaltung installiert wurde. Die Durchfahrt für den Radverkehr ist möglich. Für die ordnungsgemäße Schließung dieser Schranke ist die Friedhofs- verwaltung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen zuständig. Frage 2: „In welcher Weise hat sich die Verwaltung bisher dafür eingesetzt, dass die immer wieder offen ste- hende Schranke durch berechtigte Nutzer ordnungs gemäß verschlossen wird?“ Antwort der Verwaltung: Bei einer 3- tägigen Verkehrszählung im Jahr 2017, konnte festgestellt werden, dass dieser Schleichweg, aufgrund der offenstehenden Schranke, widerrechtlich durch 1.657 PKW´ s und 35 LKW´ s befahren wurde. Die Friedhofsverwaltung wurde um ordnungsgemäße Überwachung der Schrankenanlage bzw. um Veranlassung weiterer Maßnahmen gebeten. Frage 3: „Wann wird die Verwaltung das Verkehrszeichen 260 StVO (Verbot für Krafträder) entfernen und die bisherige Zufahrt zum Friedhof wieder auch aus Brück ermöglichen, damit längere Fahrtwege durch Brücker Friedhofsbesucher auf einem Brücker Friedhof und entsprechender unnötiger CO2-Ausstoß vermieden werden kann?“ Antwort der Verwaltung: Eine Parkmöglichkeit für Besucher*innen des Friedhofs bietet sich lediglich aus Fahrtrichtung Rath, südlich der Schranke. Auf der anderen Seite der Schranke ist eine Schotterfläche vorhanden, die 2 nicht zum Parken vorgesehen ist. Für eine Änderung der bestehenden Verkehrsführung ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Kalk erforderlich. Aufgrund des zu erwartenden Durchgangsverkehrs und die damit verbundenen Anwoh- nerbeschwerden, spricht sich die Verwaltung vorab gegen eine Änderung der Verkehrsführung aus.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0378/2022
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 08.02.2022
- Erstellt
- 01.02.2022 14:16