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1474/2018

Baubeschluss für die Erneuerung von 22 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., Heumarkt und Leyendeckerstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlun

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.13

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2024

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Ansehen

Anlage 4 Venloer Straße Fahrtreppen 51, 52, 55 und 58

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Ansehen

Anlage 6 Dom-Hbf Fahrtreppen 51 und 58

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Ansehen

Anlage 7 Heumarkt Fahrtreppe 53

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Anlage 8 Leyendeckerstraße Fahrtreppen 54, 55 und 56

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Anlage 1 - Stellungnahme RPA vom 11.06.2018

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Anlage 3 Rudolfplatz Fahrtreppen 55, 56, 57, 58, 59, und 60

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Anlage 2 Friesenplatz Fahrtreppen 51 und 52

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 5 Äußere Kanalstraße Fahrtreppen 54, 55, 56 und 57

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2024

1101 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1474/2018
Stand: 10.05.2024 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Erneuerung von 22 Fahrtreppenanlagen an den 
Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere 
Kanalstraße, Dom/Hbf., Heumarkt und Leyendeckerstraße mit gleichzeitiger Freigabe 
von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung von 22 im städti-
schen Eigentum befindlichen Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Frie-
senplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., Heu-
markt und Leyendeckerstraße sowie mit der Erstattung des städtischen Eigenanteils 
an den Investitionskosten von rd. 3.955.600 € an die Kölner Verkehrsbetriebe AG 
(KVB AG). 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die 22 Fahrtreppenanlagen sind fertiggestellt worden. 
Nächste Schritte: 
keiner 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Anlage 4 Venloer Straße Fahrtreppen 51, 52, 55 und 58

373 Zeichen

40m3020100 1:1000
 Venloer Str./Gürtel
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 6 Dom-Hbf Fahrtreppen 51 und 58

361 Zeichen

20m15 10 5 0 1:500
Dom/Hbf
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 7 Heumarkt Fahrtreppe 53

360 Zeichen

20m151050 1:500
 Heumarkt
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 8 Leyendeckerstraße Fahrtreppen 54, 55 und 56

464 Zeichen

40m 30 20 10 0 Mittelpunkt: [353149,5646863]   1:1000 
Leyendeckerstraße 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen 
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Erstellt am: 08.08.2018 
Anlage 8
Fahrtreppe 55 Fahrtreppe 54 
Fahrtreppe 56

Anlage 1 - Stellungnahme RPA vom 11.06.2018

1371 Zeichen

Anlage 1

14 U. 06.2018
143/1 Herr Hörschelmann
RPA-Nr.: KOB 2018/0819 . R 23375

\&® stadt köln

Eingang 13, Juni 2018 u

69

Stadtbahnhaltestellen N
Kostenermittlung Erneuerung von 22 Fahrtreppen

Rudolfplatz FT 55 bis 60, Friesenplatz FT 51 und 52, Venloer Str./Gürtel FT 51,

52, 55 und 58, Äußere Kanalstr. FT 54 bis 57, Dom/Hbf FT 51 und 58, Heumarkt
FT 53 sowie Leyendeckerstr. 54 bis 56

Kosten eingereicht: 9.147.540 € netto, 10.885.573 € brutto

Kosten nach Prüfung: 9.147.540 € netto, 10.885.573 € brutto

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gemäß Rechnungsprüfungsordnung durchgeführte technisch-wirtschaftliche Prü-
fung hat ergeben:

Die Kostenermittlung wird unter folgenden Bemerkungen bestätigt.

Auf die Summe der Baukosten in Höhe von 8.549.100 € netto wurde ein Verwal- i
tungskostenzuschlag der KVB AG von 7 % in Höhe von 598.440 € netto erhoben, der
im Leistungsinhalt nicht ausreichend erläutert worden ist.

Als Planunterlagen wurden Zeichnungen zum ursprünglichen Einbau beigefügt.
Zeichnungen zur aktuellen Planung, die einen Abgleich zu den Positionen der Kos-
tenberechnung erlauben, standen nicht zur Verfügung.

Die einzelnen Leistungen.sind zudem nicht ausreichend detailliert beschrieben und
- für eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch Dritte zu pauschal.

Ansätze für die Kostengruppe 700 sind in der Kostenermittlung nicht enthalten.

Anlage 3 Rudolfplatz Fahrtreppen 55, 56, 57, 58, 59, und 60

365 Zeichen

20m15 10 5 0 1:500
Rudolfplatz
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 04.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Anlage 2 Friesenplatz Fahrtreppen 51 und 52

366 Zeichen

20m15 10 5 0 1:500
Friesenplatz
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Beschlussvorlage Rat

11500 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1474/2018 
Freigabedatum 
21.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Erneuerung von 22 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen 
Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., Heumarkt und 
Leyendeckerstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung von 22 im städtischen 
Eigentum befindlichen Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz, Ru-
dolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., Heumarkt und Leyendecker-
straße sowie mit der Erstattung des städtischen Eigenanteils an den Investitionskosten von rd. 
3.955.600 € an die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG). 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe von investiven Aus-
zahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - 
in Höhe von 1.617.300 € bei Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen, Teil-
planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2018. 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt auf die Erneuerung der Fahrtreppenanlagen zu verzichten 
und nimmt eine Stilllegung der Anlagen in Kauf. 
 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.955.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   914.750 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   693.000 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
An den folgenden Stadtbahnhaltestellen sind insgesamt 22 Fahrtreppenanlagen dringend zu er-
neuern:  
 
- Friesenplatz (Anlage 2 Fahrtreppen Nr. 51 und 52),  
- Rudolfplatz (Anlage 3 Fahrtreppen Nr. 55, 56, 57, 58, 59 und 60),  
- Venloer Straße/Gürtel (Anlage 4 Fahrtreppen Nr. 51, 52, 55 und 58),  
- Äußere Kanalstraße (Anlage 5 Fahrtreppen Nr. 54, 55, 56 und 57),  
- Dom/Hbf. (Anlage 6 Fahrtreppen Nr. 51 und 58),  
- Heumarkt (Anlage 7 Fahrtreppen Nr. 53),  
- Leyendeckerstraße (Anlage 8 Fahrtreppen Nr. 54, 55 und 56). 
 
Die Fahrtreppen sind nicht im Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den 
Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz und Hans-Böckler-Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2017 bei Finanzstelle 6903-1202-0-
3000, Erneuerung Fahrtreppen des Rates vom 18.05.2017 (Vorlagennummer 0477 / 2017) enthal-
ten. Es handelt sich um Außenfahrtreppen, die von der Verteilerebene zur Oberfläche führen. Die 
Dringlichkeit ergibt sich insbesondere aufgrund des baulichen Zustandes, des Lebensalters (Bau-
jahre 1980, 1984, 1987, 1989, 1991 und 1999) und des erhöhten Wartungsaufwandes der Anla-
gen. Eine kontinuierliche Nutzung der Fahrtreppenanlagen durch die Bürgerinnen und Bürger ist 
wegen der häufig eintretenden Fahrtreppenstörungen und -ausfällen nicht mehr gewährleistet. 
 
Bei vielen älteren Fahrtreppen wurde für die Unterkonstruktion nicht verzinkter Stahl verbaut, der an-
schließend beschichtet wurde. Alle Fahrtreppen dieser Bauweise weisen starke Schäden durch Kor-
rosion auf, auch wenn zwischenzeitlich der Korrosionsschutz erneuert wurde. Neuere Fahrtreppen 
haben eine feuerverzinkte Konstruktion, die wesentlich langlebiger ist. 
 
Laut des letzten TÜV-Berichtes aus Februar 2015 ist davon auszugehen, dass in den kommenden

3 
Jahren mit einem Totalausfall der Fahrtreppen, die über eine solche Unterkonstruktion verfügen, zu 
rechnen ist. 
 
Eine Instandsetzung ist nach Überschreiten der Nutzungsdauer der Fahrtreppen wegen der vor-
handenen und voraussichtlich eintretenden Schäden unwirtschaftlich, es bedarf somit einer kom-
pletten Erneuerung der Fahrtreppenanlagen in den Jahren 2018 bis 2022.  
 
Mit der Erneuerung der Fahrtreppenanlagen werden bauliche Anpassungsmaßnahmen erforder-
lich: in diesem Zusammenhang sind die abgehängten Decken zu demontieren und nach Abschluss 
der Arbeiten wieder zu montieren. Die vorhandenen Schaltschranknischen sind zu erweitern. Au-
ßerdem ist der Fliesen- und Bodenspiegel im Bereich der Fahrtreppenzugänge und der Wandan-
schlüsse - an allen durch die Fahrtreppenerneuerung betroffenen Standorten - anzupassen bzw. 
zu ersetzen. 
 
Für alle Fahrtreppen ist eine fahrgastabhängige Richtungsumkehrsteuerung vorgesehen, die den 
fahrgastabhängigen Auf- und Abwärtsbetrieb erlaubt. Neben der Signalisierung in der Ampelsäule 
werden vor der Antriebsmatte farbig wechselnde LED-Streifen installiert, die dem Fahrgast den 
Betriebszustand der Fahrtreppe signalisieren. 
 
Auf die Gesamtkosten hat dies keine nennenswerten Auswirkungen, da lediglich einige Komponenten 
modifiziert werden müssen. 
 
Die Arbeiten für den Austausch bzw. die Erneuerung der Fahrtreppen werden unter Aufrechterhal-
tung des Betriebs durchgeführt. Dazu muss jeweils die feste Treppe am Treppenausgang teilweise 
gesperrt werden. Nach Demontage der Verkleidungen erfolgt das Ausheben der alten Fahrtreppe. 
Nach vorbereitenden baulichen Arbeiten und technischen Ausstattungen wird die neue Fahrtreppe 
eingehoben. 
 
Aus dem U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 ergibt sich eine Aufgaben- und Kostenteilung zwischen 
der Stadt Köln und der KVB AG für die U-Bahn- und Hochbahn-Strecken. Danach unterhält und 
erneuert die Stadt Köln auf ihre Kosten die Erdbauwerke außerhalb der Übergabegrenzen und die 
Rohbauwerke. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen der Bauwerke sowie der Erdbauwerke in-
nerhalb der Übergabegrenzen unterhält und erneuert die KVB AG. 
 
Die Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung der Anlagen  vor den Sperren oder Sperrlinien 
(ehemalige Fahrkartenentwerteranlagen vor dem Zugang des Fahrbetriebes der KVB AG), die 
gleichzeitig dem öffentlichen Fußgängerverkehr dienen, werden laut dem U -Bahn-Vertrag vom 
24.10.1973 der KVB AG von der Stadt Köln erstattet. 
 
Da es sich bei der geplanten Maßnahme um Erneuerungen der Fahrtreppen vor den Sperren oder 
Sperrlinien handelt (Außenfahrtreppen, die von der Verteilerebene zur Oberfläche führen), die 
gleichzeitig dem öffentlichen Fußgängerverkehr dienen, erfolgt für die Ausführung der Baumaß-
nahmen eine Erstattung der Kosten an die KVB AG. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
Für keine der in dieser Vorlage genannten Fahrtreppen ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich. 
 
 
Kosten und Förderung 
Die Gesamtkosten der Erneuerung der Fahrtreppenanlagen betragen rd. 8.549.100 € netto und 
werden der KVB AG zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 7 % auf die Fremdleistungen i.H.v. 
rd. 598.440 € netto für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen erstattet.  
Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in 
NRW (ÖPNVG); der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.  
Die KVB AG wird die Fördermittel beantragen und geht von zuwendungsfähigen Kosten von rund 
7.700.000 € netto aus. Hierdurch werden Fördermittel für die Baukosten i.H.v. rd. 6.930.000 € netto 
erwartet. Diese Fördermittel werden von der KVB AG vereinnahmt.

4 
Die Stadt Köln erstattet der KVB AG den folgenden verbleibenden Eigenanteil:  
 
Gesamtkosten 8.549.100 € 
zuzüglich 7 % Zuschlag    598.440 € 
Zwischensumme 9.147.540 € 
zuzüglich 19 % MwSt 1.738.033 € 
Zwischensumme 10.885.573 € 
Abzüglich Zuschuss 6.930.000 € 
Eigenanteil rund 3.955.600 € 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen 
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung 
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. 
 
 
RPA 
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung für die Fahrtreppenanlagen an den Stadt-
bahnhaltestellen Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., 
Heumarkt und Leyendeckerstraße über 9.147.540 € netto unter der RPA-Nr.: KOB 2018/0819 vom 
11.06.2018 mit Bemerkungen bestätigt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist in 
der Anlage beigefügt.  
Zu den Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Für die KVB AG besteht, sofern sie Leistungen für Dritte bzw. für einen Gesellschafter des Unter-
nehmens, also die Stadt Köln, erbringt, steuerrechtlich die Verpflichtung, diese Leistungen mindes-
tens in der Höhe der entstandenen Kosten vergüten zu lassen. Andernfalls läge eine verdeckte 
Gewinnausschüttung vor, da die KVB AG der Stadt die Leistungen zum Vollkostenpreis zur Verfü-
gung stellen würde. Daher wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 7 % bei der Weiterberechnung 
von Fremdrechnungen gemäß des Kostensatzverzeichnisses der KVB AG erhoben, um eine ver-
deckte Gewinnausschüttung zu vermeiden. 
Die Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) ist mit dem Verwaltungskostenzuschlag der KVB AG von 
7 % abgegolten, so dass keine weiteren Kosten bei der KVB AG entstehen. 
 
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils erforderlichen Mittel von 3.955.600 € sind im 
Haushaltsplan 2018 einschließlich Finanzplanung bis 2021 im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV unter Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen - Teilplan-
zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen berücksichtigt. 
 
Für die nach Fertigstellung der Maßnahme anfallenden jährlichen bilanziellen Abschreibungen von 
914.750 € sowie der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von 693.000 € sind entsprechende 
Ansätze im Hpl.-Entwurf 2019 ff berücksichtigt. 
 
 
IVC 
Im Rahmen des IVC-Verfahrens wurde der Bedarf für die Erneuerung der 22 Fahrtreppenanlagen 
an der Haltestelle Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf, 
Heumarkt und Leyendecker Straße anerkannt.

5 
Weitere Planung 
Bis ins Jahr 2025 werden Erneuerungen von weiteren Fahrtreppenanlagen im U-Bahnnetz anfallen 
(Haltestellen Akazienweg FT 51 und 52, Körnerstraße FT 51 und 52, Piusstraße FT 51 und 52 und 
Ebertplatz FT 51, 52, 53 und 62).  
Hierfür werden die Maßnahmen beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) im Rahmen der 
Programmanmeldung vorgestellt, um eine entsprechende Aufnahme in den Maßnahmenkatalog des 
NVR zu erwirken. 
Sobald für die Fortführung der Erneuerung die entsprechenden Planungen und aktualisierte Kos-
ten vorliegen, erfolgen diesbezüglich weitere Beschlussvorlagen an die politischen Gremien der 
Stadt Köln. 
 
Anlage 1 Stellungnahme RPA vom 11.06.2018 
Anlage 2 Friesenplatz Fahrtreppe 51 und 52 
Anlage 3 Rudolfplatz Fahrtreppen 55, 56, 57, 58, 59 und 60 
Anlage 4 Venloer Straße/Gürtel Fahrtreppen 51, 52, 55 und 58 
Anlage 5 Äußere Kanalstraße Fahrtreppen 54, 55, 56 und 57 
Anlage 6 Dom/Hbf. Fahrtreppen 51 und 58 
Anlage 7 Heumarkt Fahrtreppe 53 
Anlage 8 Leyendecker Straße Fahrtreppen 54, 55 und 56

Anlage 5 Äußere Kanalstraße Fahrtreppen 54, 55, 56 und 57

481 Zeichen

40m 30 20 10 0 Mittelpunkt: [352699,5647125]   1:1000 
Äußere Kanalstraße 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen 
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Erstellt am: 08.08.2018 
Anlage 5
Fahrtreppe 55 
Fahrtreppe 54 
Fahrtreppe 57 
Fahrtreppe 56

Beratungsverlauf (3)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Venloer Straße
  • Äußere Kanalstraße
  • Leyendeckerstraße 54
  • Körnerstraße
  • Piusstraße
  • Rudolfplatz
  • Friesenplatz
  • Hans-Böckler-Platz
  • Ebertplatz
  • Akazienweg
  • Heumarkt
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1474/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.08.2018
Erstellt
03.05.2018 11:41