1474/2018
Baubeschluss für die Erneuerung von 22 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., Heumarkt und Leyendeckerstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlun
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2024
1101 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/693/1
Vorlagen-Nummer
1474/2018
Stand: 10.05.2024
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Erneuerung von 22 Fahrtreppenanlagen an den
Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere
Kanalstraße, Dom/Hbf., Heumarkt und Leyendeckerstraße mit gleichzeitiger Freigabe
von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken,
Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung von 22 im städti-
schen Eigentum befindlichen Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Frie-
senplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., Heu-
markt und Leyendeckerstraße sowie mit der Erstattung des städtischen Eigenanteils
an den Investitionskosten von rd. 3.955.600 € an die Kölner Verkehrsbetriebe AG
(KVB AG).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die 22 Fahrtreppenanlagen sind fertiggestellt worden.
Nächste Schritte:
keiner
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
--
Anlage 4 Venloer Straße Fahrtreppen 51, 52, 55 und 58
373 Zeichen
40m3020100 1:1000 Venloer Str./Gürtel Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 6 Dom-Hbf Fahrtreppen 51 und 58
361 Zeichen
20m15 10 5 0 1:500 Dom/Hbf Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 7 Heumarkt Fahrtreppe 53
360 Zeichen
20m151050 1:500 Heumarkt Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 8 Leyendeckerstraße Fahrtreppen 54, 55 und 56
464 Zeichen
40m 30 20 10 0 Mittelpunkt: [353149,5646863] 1:1000 Leyendeckerstraße Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 08.08.2018 Anlage 8 Fahrtreppe 55 Fahrtreppe 54 Fahrtreppe 56
Anlage 1 - Stellungnahme RPA vom 11.06.2018
1371 Zeichen
Anlage 1 14 U. 06.2018 143/1 Herr Hörschelmann RPA-Nr.: KOB 2018/0819 . R 23375 \&® stadt köln Eingang 13, Juni 2018 u 69 Stadtbahnhaltestellen N Kostenermittlung Erneuerung von 22 Fahrtreppen Rudolfplatz FT 55 bis 60, Friesenplatz FT 51 und 52, Venloer Str./Gürtel FT 51, 52, 55 und 58, Äußere Kanalstr. FT 54 bis 57, Dom/Hbf FT 51 und 58, Heumarkt FT 53 sowie Leyendeckerstr. 54 bis 56 Kosten eingereicht: 9.147.540 € netto, 10.885.573 € brutto Kosten nach Prüfung: 9.147.540 € netto, 10.885.573 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, die gemäß Rechnungsprüfungsordnung durchgeführte technisch-wirtschaftliche Prü- fung hat ergeben: Die Kostenermittlung wird unter folgenden Bemerkungen bestätigt. Auf die Summe der Baukosten in Höhe von 8.549.100 € netto wurde ein Verwal- i tungskostenzuschlag der KVB AG von 7 % in Höhe von 598.440 € netto erhoben, der im Leistungsinhalt nicht ausreichend erläutert worden ist. Als Planunterlagen wurden Zeichnungen zum ursprünglichen Einbau beigefügt. Zeichnungen zur aktuellen Planung, die einen Abgleich zu den Positionen der Kos- tenberechnung erlauben, standen nicht zur Verfügung. Die einzelnen Leistungen.sind zudem nicht ausreichend detailliert beschrieben und - für eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch Dritte zu pauschal. Ansätze für die Kostengruppe 700 sind in der Kostenermittlung nicht enthalten.
Anlage 3 Rudolfplatz Fahrtreppen 55, 56, 57, 58, 59, und 60
365 Zeichen
20m15 10 5 0 1:500 Rudolfplatz Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 04.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 2 Friesenplatz Fahrtreppen 51 und 52
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20m15 10 5 0 1:500 Friesenplatz Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 07.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beschlussvorlage Rat
11500 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693/1 Vorlagen-Nummer 1474/2018 Freigabedatum 21.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Erneuerung von 22 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., Heumarkt und Leyendeckerstraße mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Erneuerung von 22 im städtischen Eigentum befindlichen Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz, Ru- dolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., Heumarkt und Leyendecker- straße sowie mit der Erstattung des städtischen Eigenanteils an den Investitionskosten von rd. 3.955.600 € an die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG). Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe von investiven Aus- zahlungsermächtigungen des Teilfinanzplanes 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in Höhe von 1.617.300 € bei Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen, Teil- planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2018. Alternative: Der Rat der Stadt Köln beschließt auf die Erneuerung der Fahrtreppenanlagen zu verzichten und nimmt eine Stilllegung der Anlagen in Kauf. Verkehrsausschuss 11.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.955.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 914.750 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 693.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung An den folgenden Stadtbahnhaltestellen sind insgesamt 22 Fahrtreppenanlagen dringend zu er- neuern: - Friesenplatz (Anlage 2 Fahrtreppen Nr. 51 und 52), - Rudolfplatz (Anlage 3 Fahrtreppen Nr. 55, 56, 57, 58, 59 und 60), - Venloer Straße/Gürtel (Anlage 4 Fahrtreppen Nr. 51, 52, 55 und 58), - Äußere Kanalstraße (Anlage 5 Fahrtreppen Nr. 54, 55, 56 und 57), - Dom/Hbf. (Anlage 6 Fahrtreppen Nr. 51 und 58), - Heumarkt (Anlage 7 Fahrtreppen Nr. 53), - Leyendeckerstraße (Anlage 8 Fahrtreppen Nr. 54, 55 und 56). Die Fahrtreppen sind nicht im Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Friesenplatz und Hans-Böckler-Platz mit gleichzeitiger Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes des Hj. 2017 bei Finanzstelle 6903-1202-0- 3000, Erneuerung Fahrtreppen des Rates vom 18.05.2017 (Vorlagennummer 0477 / 2017) enthal- ten. Es handelt sich um Außenfahrtreppen, die von der Verteilerebene zur Oberfläche führen. Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere aufgrund des baulichen Zustandes, des Lebensalters (Bau- jahre 1980, 1984, 1987, 1989, 1991 und 1999) und des erhöhten Wartungsaufwandes der Anla- gen. Eine kontinuierliche Nutzung der Fahrtreppenanlagen durch die Bürgerinnen und Bürger ist wegen der häufig eintretenden Fahrtreppenstörungen und -ausfällen nicht mehr gewährleistet. Bei vielen älteren Fahrtreppen wurde für die Unterkonstruktion nicht verzinkter Stahl verbaut, der an- schließend beschichtet wurde. Alle Fahrtreppen dieser Bauweise weisen starke Schäden durch Kor- rosion auf, auch wenn zwischenzeitlich der Korrosionsschutz erneuert wurde. Neuere Fahrtreppen haben eine feuerverzinkte Konstruktion, die wesentlich langlebiger ist. Laut des letzten TÜV-Berichtes aus Februar 2015 ist davon auszugehen, dass in den kommenden 3 Jahren mit einem Totalausfall der Fahrtreppen, die über eine solche Unterkonstruktion verfügen, zu rechnen ist. Eine Instandsetzung ist nach Überschreiten der Nutzungsdauer der Fahrtreppen wegen der vor- handenen und voraussichtlich eintretenden Schäden unwirtschaftlich, es bedarf somit einer kom- pletten Erneuerung der Fahrtreppenanlagen in den Jahren 2018 bis 2022. Mit der Erneuerung der Fahrtreppenanlagen werden bauliche Anpassungsmaßnahmen erforder- lich: in diesem Zusammenhang sind die abgehängten Decken zu demontieren und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu montieren. Die vorhandenen Schaltschranknischen sind zu erweitern. Au- ßerdem ist der Fliesen- und Bodenspiegel im Bereich der Fahrtreppenzugänge und der Wandan- schlüsse - an allen durch die Fahrtreppenerneuerung betroffenen Standorten - anzupassen bzw. zu ersetzen. Für alle Fahrtreppen ist eine fahrgastabhängige Richtungsumkehrsteuerung vorgesehen, die den fahrgastabhängigen Auf- und Abwärtsbetrieb erlaubt. Neben der Signalisierung in der Ampelsäule werden vor der Antriebsmatte farbig wechselnde LED-Streifen installiert, die dem Fahrgast den Betriebszustand der Fahrtreppe signalisieren. Auf die Gesamtkosten hat dies keine nennenswerten Auswirkungen, da lediglich einige Komponenten modifiziert werden müssen. Die Arbeiten für den Austausch bzw. die Erneuerung der Fahrtreppen werden unter Aufrechterhal- tung des Betriebs durchgeführt. Dazu muss jeweils die feste Treppe am Treppenausgang teilweise gesperrt werden. Nach Demontage der Verkleidungen erfolgt das Ausheben der alten Fahrtreppe. Nach vorbereitenden baulichen Arbeiten und technischen Ausstattungen wird die neue Fahrtreppe eingehoben. Aus dem U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 ergibt sich eine Aufgaben- und Kostenteilung zwischen der Stadt Köln und der KVB AG für die U-Bahn- und Hochbahn-Strecken. Danach unterhält und erneuert die Stadt Köln auf ihre Kosten die Erdbauwerke außerhalb der Übergabegrenzen und die Rohbauwerke. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen der Bauwerke sowie der Erdbauwerke in- nerhalb der Übergabegrenzen unterhält und erneuert die KVB AG. Die Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung der Anlagen vor den Sperren oder Sperrlinien (ehemalige Fahrkartenentwerteranlagen vor dem Zugang des Fahrbetriebes der KVB AG), die gleichzeitig dem öffentlichen Fußgängerverkehr dienen, werden laut dem U -Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 der KVB AG von der Stadt Köln erstattet. Da es sich bei der geplanten Maßnahme um Erneuerungen der Fahrtreppen vor den Sperren oder Sperrlinien handelt (Außenfahrtreppen, die von der Verteilerebene zur Oberfläche führen), die gleichzeitig dem öffentlichen Fußgängerverkehr dienen, erfolgt für die Ausführung der Baumaß- nahmen eine Erstattung der Kosten an die KVB AG. Genehmigungsverfahren Für keine der in dieser Vorlage genannten Fahrtreppen ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Kosten und Förderung Die Gesamtkosten der Erneuerung der Fahrtreppenanlagen betragen rd. 8.549.100 € netto und werden der KVB AG zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 7 % auf die Fremdleistungen i.H.v. rd. 598.440 € netto für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen erstattet. Die Maßnahme ist förderfähig nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG); der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die KVB AG wird die Fördermittel beantragen und geht von zuwendungsfähigen Kosten von rund 7.700.000 € netto aus. Hierdurch werden Fördermittel für die Baukosten i.H.v. rd. 6.930.000 € netto erwartet. Diese Fördermittel werden von der KVB AG vereinnahmt. 4 Die Stadt Köln erstattet der KVB AG den folgenden verbleibenden Eigenanteil: Gesamtkosten 8.549.100 € zuzüglich 7 % Zuschlag 598.440 € Zwischensumme 9.147.540 € zuzüglich 19 % MwSt 1.738.033 € Zwischensumme 10.885.573 € Abzüglich Zuschuss 6.930.000 € Eigenanteil rund 3.955.600 € Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. RPA Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung für die Fahrtreppenanlagen an den Stadt- bahnhaltestellen Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf., Heumarkt und Leyendeckerstraße über 9.147.540 € netto unter der RPA-Nr.: KOB 2018/0819 vom 11.06.2018 mit Bemerkungen bestätigt. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist in der Anlage beigefügt. Zu den Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Für die KVB AG besteht, sofern sie Leistungen für Dritte bzw. für einen Gesellschafter des Unter- nehmens, also die Stadt Köln, erbringt, steuerrechtlich die Verpflichtung, diese Leistungen mindes- tens in der Höhe der entstandenen Kosten vergüten zu lassen. Andernfalls läge eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, da die KVB AG der Stadt die Leistungen zum Vollkostenpreis zur Verfü- gung stellen würde. Daher wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 7 % bei der Weiterberechnung von Fremdrechnungen gemäß des Kostensatzverzeichnisses der KVB AG erhoben, um eine ver- deckte Gewinnausschüttung zu vermeiden. Die Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) ist mit dem Verwaltungskostenzuschlag der KVB AG von 7 % abgegolten, so dass keine weiteren Kosten bei der KVB AG entstehen. Finanzierung Die zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils erforderlichen Mittel von 3.955.600 € sind im Haushaltsplan 2018 einschließlich Finanzplanung bis 2021 im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tun- nel, Stadtbahn, ÖPNV unter Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen - Teilplan- zeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen berücksichtigt. Für die nach Fertigstellung der Maßnahme anfallenden jährlichen bilanziellen Abschreibungen von 914.750 € sowie der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten von 693.000 € sind entsprechende Ansätze im Hpl.-Entwurf 2019 ff berücksichtigt. IVC Im Rahmen des IVC-Verfahrens wurde der Bedarf für die Erneuerung der 22 Fahrtreppenanlagen an der Haltestelle Friesenplatz, Rudolfplatz, Venloer Straße/Gürtel, Äußere Kanalstraße, Dom/Hbf, Heumarkt und Leyendecker Straße anerkannt. 5 Weitere Planung Bis ins Jahr 2025 werden Erneuerungen von weiteren Fahrtreppenanlagen im U-Bahnnetz anfallen (Haltestellen Akazienweg FT 51 und 52, Körnerstraße FT 51 und 52, Piusstraße FT 51 und 52 und Ebertplatz FT 51, 52, 53 und 62). Hierfür werden die Maßnahmen beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) im Rahmen der Programmanmeldung vorgestellt, um eine entsprechende Aufnahme in den Maßnahmenkatalog des NVR zu erwirken. Sobald für die Fortführung der Erneuerung die entsprechenden Planungen und aktualisierte Kos- ten vorliegen, erfolgen diesbezüglich weitere Beschlussvorlagen an die politischen Gremien der Stadt Köln. Anlage 1 Stellungnahme RPA vom 11.06.2018 Anlage 2 Friesenplatz Fahrtreppe 51 und 52 Anlage 3 Rudolfplatz Fahrtreppen 55, 56, 57, 58, 59 und 60 Anlage 4 Venloer Straße/Gürtel Fahrtreppen 51, 52, 55 und 58 Anlage 5 Äußere Kanalstraße Fahrtreppen 54, 55, 56 und 57 Anlage 6 Dom/Hbf. Fahrtreppen 51 und 58 Anlage 7 Heumarkt Fahrtreppe 53 Anlage 8 Leyendecker Straße Fahrtreppen 54, 55 und 56
Anlage 5 Äußere Kanalstraße Fahrtreppen 54, 55, 56 und 57
481 Zeichen
40m 30 20 10 0 Mittelpunkt: [352699,5647125] 1:1000 Äußere Kanalstraße Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 08.08.2018 Anlage 5 Fahrtreppe 55 Fahrtreppe 54 Fahrtreppe 57 Fahrtreppe 56
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Venloer Straße
- Äußere Kanalstraße
- Leyendeckerstraße 54
- Körnerstraße
- Piusstraße
- Rudolfplatz
- Friesenplatz
- Hans-Böckler-Platz
- Ebertplatz
- Akazienweg
- Heumarkt
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1474/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.08.2018
- Erstellt
- 03.05.2018 11:41