0443/2026/1
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.04.2026 bezüglich des Photovoltaik-Ausbaus auf städtischen Liegenschaften
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4095 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 10.06.2026 0443/2026/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2026 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.04.2026 bezüglich des Photovoltaik-Ausbaus auf städtischen Liegenschaften Anfrage: Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Nachfragen: Zu Antwort 1: 1. Wer betreibt die externen PV-Anlagen (Photovoltaik-Anlagen) auf städtischen Dä- chern, und auf welcher vertraglichen Grundlage? (Pacht, Contracting, et cetera) 2. Wie hoch sind die jährlichen Pachteinnahmen aus diesen Verträgen? 3. Mit wie vielen Betreibern bestehen Verträge? 4. Wann erhält die Gebäudewirtschaft Zugriff auf die Ertrags- und Zählerdaten der exter- nen Anlagen? 5. Warum wird mit einem Ertrag von 656 kWh/kWp gerechnet, obwohl im Rheinland 900- 1.000 kWh/kWp üblich sind und einzelne Kölner Anlagen - etwa Rodenkirchen mit 1.021 - diese Werte erreichen? Woher kommen diese Erfahrungswerte? Zu Antwort 2: 1. Bei wie vielen Anlagen werden, Wartungsverträge nicht eingehalten, und welche Kon- sequenzen zieht die Stadt daraus? 2. Werden auch Gebäude im Sondervermögen mit PV ausgestattet, bei denen keine Ge- neralinstandsetzung ansteht? Zu Antwort 4: 1. Nach welchen Kriterien wurden die 100 geprüften Dächer ausgewählt, und welcher Anteil wurde für PV-tauglich befunden? Antwort der Verwaltung: 2 Zu 1.1. - 1.2.) Die externen PV-Anlagen werden von verschiedenem Investor*innen betrieben. Die Basis ist ein Beschluss des Rates vom 23.05.2000. Danach sollten die Dächer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für die Umsetzung wurde damals ein Dachnutzungsvertrag konzipiert. Zu 1.3,) Für insgesamt 37 Dachflächen bestehen Verträge mit 24 externen Investo*innen. Zu 1.4.) Ein Zugriff auf Ertrags- und Zählerdaten wurde mit den Verträgen nicht vereinbart, um den ad- ministrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Die externen PV-Betreiber*innen be- treuen Ihre Anlagen selbständig. Die Stadt stellt nur das Dach für die externe PV-Anlage zur Verfügung. Eine nachträgliche zeitaufwendige Vertragsänderung mit den externen PV-Betrei- ber*innen wird nicht empfohlen. Zu 1.5.) Der spezifische Ertrag ergibt sich aus der jeweilen Jahresauswertung. Dabei wird die gesamte erzeugte Menge in Relation zur installierten Leistung gestellt. Neben Ausfällen reduzieren auch neu installierte Anlagen den spezifischen Wert, sofern sie im Auswertungszeitraum noch nicht in Betrieb genommen wurden. Zu 2.1.) Die 68 eigenen PV-Anlagen der Gebäudewirtschaft (Stand 31.12.2025) werden durch eine Vielzahl von verschiedenen Service Firmen betreut. Bei den oben genannten werden 23 PV- Anlagen durch Wartungsverträge betreut. Der Rest wird per Jahreseinzelbeauftragung gewar- tet. Bei Nichteinhaltung der Wartungsdienstleistung werden die PV-Servicefirmen abgemahnt. Zu 2.2.) In der Planung zur Nachrüstung mit PV-Anlagen sollen alle geeigneten Dächer belegt werden. Zunächst müssen die Dächer jedoch in einen tauglichen Zustand gebracht werden. Zu 4.1.) Die 100 Dächer wurden mit der Ersteinschätzung „augenscheinlich geeignet“ und „keine kurz- fristige Sanierung geplant“ ausgewählt. Dies erfolgte im ersten Schritt bewusst, um die Erst- einschätzung kurzfristig durchführen zu können. Im Rahmen von nachgelagerten Detail-Prüfung bei konkret avisierten Maßnahmen durch Dachsachverständige ergaben sich im Wesentlichen Mängel bei der Lagesicherheit. (Siehe Maßnahme 4 der Mitteilung 0443/2026). Diese erfordern eine vorgelagerte Sanierung der Dä- cher als Voraussetzung für die PV-Anlageninstallation. Das Instandhaltungsbudget wird bereits ausgeschöpft (so die Zahlen der letzten Jahre) und ebenfalls zeichnet sich ab, dass das Budget für die Investitionen über den Mietendeckel fest definiert wird. Die Dachsanierungen sind in dem Mietdeckel bisher nicht enthalten. Gez. Haack
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0443/2026/1
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 10.06.2026
- Erstellt
- 27.05.2026 12:01