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0443/2026/1

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.04.2026 bezüglich des Photovoltaik-Ausbaus auf städtischen Liegenschaften

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.06.2026

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 23.06.2026, TOP 2.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4095 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 10.06.2026 
 0443/2026/1 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2026 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün vom 30.04.2026 bezüglich des Photovoltaik-Ausbaus auf städtischen 
Liegenschaften 
Anfrage: 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Nachfragen:  
Zu Antwort 1:  
1. Wer betreibt die externen PV-Anlagen (Photovoltaik-Anlagen) auf städtischen Dä-
chern, und auf welcher vertraglichen Grundlage? (Pacht, Contracting, et cetera)  
2. Wie hoch sind die jährlichen Pachteinnahmen aus diesen Verträgen? 
3. Mit wie vielen Betreibern bestehen Verträge? 
4. Wann erhält die Gebäudewirtschaft Zugriff auf die Ertrags- und Zählerdaten der exter-
nen Anlagen? 
5. Warum wird mit einem Ertrag von 656 kWh/kWp gerechnet, obwohl im Rheinland 900-
1.000 kWh/kWp üblich sind und einzelne Kölner Anlagen - etwa Rodenkirchen mit 
1.021 - diese Werte erreichen? Woher kommen diese Erfahrungswerte? 
Zu Antwort 2:  
1. Bei wie vielen Anlagen werden, Wartungsverträge nicht eingehalten, und welche Kon-
sequenzen zieht die Stadt daraus? 
2. Werden auch Gebäude im Sondervermögen mit PV ausgestattet, bei denen keine Ge-
neralinstandsetzung ansteht? 
Zu Antwort 4:  
1. Nach welchen Kriterien wurden die 100 geprüften Dächer ausgewählt, und welcher 
Anteil wurde für PV-tauglich befunden? 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Zu 1.1. - 1.2.) 
Die externen PV-Anlagen werden von verschiedenem Investor*innen betrieben. Die Basis ist 
ein Beschluss des Rates vom 23.05.2000. Danach sollten die Dächer kostenlos zur Verfügung 
gestellt werden. Für die Umsetzung wurde damals ein Dachnutzungsvertrag konzipiert. 
Zu 1.3,) 
Für insgesamt 37 Dachflächen bestehen Verträge mit 24 externen Investo*innen. 
Zu 1.4.) 
Ein Zugriff auf Ertrags- und Zählerdaten wurde mit den Verträgen nicht vereinbart, um den ad-
ministrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Die externen PV-Betreiber*innen be-
treuen Ihre Anlagen selbständig. Die Stadt stellt nur das Dach für die externe PV-Anlage zur 
Verfügung. Eine nachträgliche zeitaufwendige Vertragsänderung mit den externen PV-Betrei-
ber*innen wird nicht empfohlen. 
Zu 1.5.) 
Der spezifische Ertrag ergibt sich aus der jeweilen Jahresauswertung. Dabei wird die gesamte 
erzeugte Menge in Relation zur installierten Leistung gestellt. Neben Ausfällen reduzieren 
auch neu installierte Anlagen den spezifischen Wert, sofern sie im Auswertungszeitraum noch 
nicht in Betrieb genommen wurden. 
Zu 2.1.) 
Die 68 eigenen PV-Anlagen der Gebäudewirtschaft (Stand 31.12.2025) werden durch eine 
Vielzahl von verschiedenen Service Firmen betreut. Bei den oben genannten werden 23 PV-
Anlagen durch Wartungsverträge betreut. Der Rest wird per Jahreseinzelbeauftragung gewar-
tet. Bei Nichteinhaltung der Wartungsdienstleistung werden die PV-Servicefirmen abgemahnt. 
Zu 2.2.) 
In der Planung zur Nachrüstung mit PV-Anlagen sollen alle geeigneten Dächer belegt werden. 
Zunächst müssen die Dächer jedoch in einen tauglichen Zustand gebracht werden.  
Zu 4.1.) 
Die 100 Dächer wurden mit der Ersteinschätzung „augenscheinlich geeignet“ und „keine kurz-
fristige Sanierung geplant“ ausgewählt. Dies erfolgte im ersten Schritt bewusst, um die Erst-
einschätzung kurzfristig durchführen zu können.  
Im Rahmen von nachgelagerten Detail-Prüfung bei konkret avisierten Maßnahmen durch 
Dachsachverständige ergaben sich im Wesentlichen Mängel bei der Lagesicherheit. (Siehe 
Maßnahme 4 der Mitteilung 0443/2026). Diese erfordern eine vorgelagerte Sanierung der Dä-
cher als Voraussetzung für die PV-Anlageninstallation. 
Das Instandhaltungsbudget wird bereits ausgeschöpft (so die Zahlen der letzten Jahre) und 
ebenfalls zeichnet sich ab, dass das Budget für die Investitionen über den Mietendeckel fest 
definiert wird. Die Dachsanierungen sind in dem Mietdeckel bisher nicht enthalten. 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (2)

18.06.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0443/2026/1
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.06.2026
Erstellt
27.05.2026 12:01