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0646/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen von Frau Bärbel Hölzing aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 betreffend "Sponsoringrichtlinien - Aktualisierung 2519/2023"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.03.2024, TOP 8.9

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2191 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer         19.02.2024 
 0646/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen von 
Frau Bärbel Hölzing aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 
20.11.2023  
betreffend "Sponsoringrichtlinie - Aktualisierung 2519/2023" 
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wiederholt ihre Frage aus einer vorangegangenen Sit-
zung, ob es im Schulbereich Sponsoring gäbe. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 259 der insgesamt 263 Schulen in städtischer Trägerschaft liegen Informationen vor. Die 
verbleibenden vier Schulen wurden kontaktiert, so dass eine konkrete Rückmeldung nachge-
reicht wird.  
Aus den aktuell vorliegenden Informationen gibt es lediglich an einer Schule einen Sponso-
ringvertrag. Danach verpflichtet sich der „Sponsor“, der Schule kostenlos einen Defibrillator 
zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung erteilt die Schule die Genehmigung zur Anbrin-
gung einer Infotafel, deren Präsentationsfläche durch den Sponsor vermarktet wird.  
 
Weitere Sponsoringverträge gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand im Schulbereich nicht.  
 
Der Vollständigkeit halber wird jedoch noch auf das Projekt „Tu-Was!“ hingewiesen, an wel-
chem sich insgesamt 26 Kölner Grundschulen sowie 11 weiterführende Schulen beteiligt ha-
ben.  
 
Ziel dieses wirtschaftsgeförderten Projektes ist es, die Schülerinnen und Schüler durch for-
schendes Lernen für die MINT-Fächer zu begeistern, Teamfähigkeit und Sprachbildung zu för-
dern und sie dabei mit methodischen Arbeitsweisen vertraut zu machen. 
Im Rahmen einer Projektteilnahme wird ein Wirtschaftsunternehmen für die jeweilige Schule 
gesucht, welches das Projekt durch eine Spende fördert.  
Hierin liegt jedoch der entscheidende Unterschied zu einem Sponsoring. Die Schule hat keine 
Gegenleistung für die erhaltene Spende zu leisten, so dass sie rechtlich eben eine Spende 
erhält, nicht gesponsert wird. Die städtische Sponsoringrichtlinie ist daher vorliegend nicht ein-
schlägig.  
 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0646/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.02.2024
Erstellt
17.02.2024 11:46