0646/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen von Frau Bärbel Hölzing aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 betreffend "Sponsoringrichtlinien - Aktualisierung 2519/2023"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2191 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 19.02.2024 0646/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen von Frau Bärbel Hölzing aus der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 20.11.2023 betreffend "Sponsoringrichtlinie - Aktualisierung 2519/2023" Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wiederholt ihre Frage aus einer vorangegangenen Sit- zung, ob es im Schulbereich Sponsoring gäbe. Antwort der Verwaltung: Zu 259 der insgesamt 263 Schulen in städtischer Trägerschaft liegen Informationen vor. Die verbleibenden vier Schulen wurden kontaktiert, so dass eine konkrete Rückmeldung nachge- reicht wird. Aus den aktuell vorliegenden Informationen gibt es lediglich an einer Schule einen Sponso- ringvertrag. Danach verpflichtet sich der „Sponsor“, der Schule kostenlos einen Defibrillator zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung erteilt die Schule die Genehmigung zur Anbrin- gung einer Infotafel, deren Präsentationsfläche durch den Sponsor vermarktet wird. Weitere Sponsoringverträge gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand im Schulbereich nicht. Der Vollständigkeit halber wird jedoch noch auf das Projekt „Tu-Was!“ hingewiesen, an wel- chem sich insgesamt 26 Kölner Grundschulen sowie 11 weiterführende Schulen beteiligt ha- ben. Ziel dieses wirtschaftsgeförderten Projektes ist es, die Schülerinnen und Schüler durch for- schendes Lernen für die MINT-Fächer zu begeistern, Teamfähigkeit und Sprachbildung zu för- dern und sie dabei mit methodischen Arbeitsweisen vertraut zu machen. Im Rahmen einer Projektteilnahme wird ein Wirtschaftsunternehmen für die jeweilige Schule gesucht, welches das Projekt durch eine Spende fördert. Hierin liegt jedoch der entscheidende Unterschied zu einem Sponsoring. Die Schule hat keine Gegenleistung für die erhaltene Spende zu leisten, so dass sie rechtlich eben eine Spende erhält, nicht gesponsert wird. Die städtische Sponsoringrichtlinie ist daher vorliegend nicht ein- schlägig. gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0646/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.02.2024
- Erstellt
- 17.02.2024 11:46