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3912/2016

Umsetzung des Beschlusses der BV 9 vom 27.04.2015 zur Verbesserung des Verkehrsflusses, mit dem Ziel der Lärm- und Emissionsminderung auf der Bergisch Gladbacher Straße zwischen Mülheim und der Stadtgrenze nach Bergisch Gladbach

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 10.07.2017, TOP 10.2.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6116 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3912/2016 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.07.2017 
 
Umsetzung des Beschlusses der BV 9 vom 27.04.2015 zur Verbesserung des Verkehrsflusses, 
mit dem Ziel der Lärm- und Emissionsminderung auf der Bergisch Gladbacher Straße 
zwischen Mülheim und der Stadtgrenze nach Bergisch Gladbach 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim aus der Sitzung am 
07.11.2016, TOP 7.2.3 
 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „Hat die Verwaltung erste Maßnahmen zur Lärm- und Schadstoffreduzierung ergriffen oder vor-
bereitet?“ 
 
2. „Welche Maßnahmen sind sehr kurzfristig umzusetzen, um die Situation für die Anwohner zu 
verbessern?“ 
 
3. „Wie sind mögliche rechtliche Folgen für die Stadt sowie die gesundheitlichen Folgen für die 
Anwohner zu bewerten, insbesondere bei weiteren überhöhten Lärm- und Schadstoffemissio-
nen?“ 
 
Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2 
 
Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage mit dem Betreff: „Interkommunale Maßnahmen zur 
Senkung des Verkehrsaufkommens für den Kölner rechtsrheinischen Norden“ mit der Session-
Nummer 1007/2017, die dem Verkehrsausschuss am 02.05.2017 vorlag und im Anschluss zur Bera-
tung in die Bezirksvertretung Mülheim geht.  
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 3  
 
Lärmschutz 
In der Norah-Studie („Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health“) wurde in einer der umfang-
reichsten Untersuchung die Auswirkungen von Flug-, Straßen- und Schienenverkehrslärm dargestellt. 
In ihr wurden die langfristigen Wirkungen von Verkehrslärm auf Gesundheit, Lebensqualität und die 
kindliche Entwicklung im Rhein-Main-Gebiet untersucht. Die Studie zu den Krankheitsrisiken befasste 
sich mit der Fragestellung, wie stark sich chronischer Verkehrslärm auf die Gesundheit der erwach-
senen Bewohnerinnen und Bewohner auswirkt. Für alle drei untersuchten Verkehrsarten (Flug-, 
Schienen- und Straßenverkehr) konnte in der Studie ein Zusammenhang mit dem Auftreten eines 
Herzinfarktes, eines Schlaganfalls, einer Herzinsuffizienz (Herzschwäche) und einer Depression fest-
gestellt werden. Dieser war allerdings nicht für jede Lärmart und jedes Krankheitsbild gleich stark 
ausgebildet. 
Mit dem Gesetz zur „Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge-
bungslärm“ wurde im Jahr 2005 die EU-Umgebungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der 
Umgebungsrichtlinie ist die Festlegung eines gemeinsamen Konzeptes, um vorzugsweise schädliche

2 
 
Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen 
oder sie zu mildern. Der Gesetzgeber sieht für die Lärmminderungsplanung einerseits die Erfassung 
der Lärmsituation mittels Lärmkartierung und andererseits eine hierauf basierende Lärmaktionspla-
nung vor. Der Lärmaktionsplan bewertet die Lärmsituation und plant Lärmminderungsmaßnahmen, 
um den Umgebungslärm insbesondere dort zu reduzieren, wo gesundheitliche oder belästigende 
Auswirkungen vorliegen können. Der Lärmaktionsplan soll in Maßnahmen münden, die dazu führen, 
dass die Gesamtbelastung, insbesondere in den Gebieten, in denen die Auslösewerte ( für den Tag-
Abend-Nacht-Lärmindex    L DEN 70 dB(A), für den Nacht-Lärmindex    L Night 60 dB(A)) reduziert wird. 
Der Lärmaktionsplan wurde mit dem „Handlungs- und Maßnahmenkatalog zum Lärmaktionsplan der 
Stadt Köln“ vom Rat der Stadt Köln am 22.09.2016 beschlossen. Gleichzeitig wurde die Offenlage 
dieses Lärmaktionsplanes beschlossen. 
Ergänzend ist im Hinblick auf die Fragestellung darauf hinzuweisen, dass es einen Anspruch der Bür-
ger auf Umsetzung von Maßnahmen zur Lärmminderung nicht gibt. Auch eine Klagemöglichkeit von 
Betroffenen gegen Lärmaktionspläne ist nicht gegeben. 
 
Luftreinhaltung 
Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte der 39. BIm-
SchV Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das 
Land NRW die Klage verlieren wird. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu der Klage der 
Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan Düsseldorf vom 13. Sep-tember 2016 liegt be-
reits vor. Das Land hat gegen das Urteil Revision eingelegt, welche durch das Verwaltungsgericht 
Düsseldorf zugelassen wurde. Ein ähnlich lautendes Urteil mit der Androhung von Strafzahlungen ist 
für den Luftreinhalteplan Köln zu erwarten.  
Des Weiteren hat die EU-Kommission im Juni 2015 ein formelles EU-Vertragsverletzungsverfahren 
zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie in Bezug auf Stickstoffdioxid gegen Deutschland einge-
leitet. 
 
Die gesundheitlichen Effekte erhöhter Feinstaub und Stickstoffdioxidbelastungen reichen von Beein-
trächtigung der Atemwege, eine Erhöhung der Häufigkeit von infektionsbedingten Atemwegserkran-
kungen wie Husten und Bronchitis, und Wirkungen auf Herz und Kreislauf. Bei langfristiger Belastung 
konnte eine Zunahme der Sterblichkeit (alle Todesursachen, Herz- und Atemwegserkrankungen, 
Lungenkrebs) und eine Zunahme der Häufigkeit von chronischen Atemwegsbeschwerden festgestellt 
werden. Vor allem im Hinblick auf die gesundheitsschädliche Wirkung nach inhalativer Aufnahme von 
Feinstaub und Stickstoffdioxid müssen alle sich bereits in Planung und Durchführung befindlichen 
Maßnahmen, die Auswirkungen auf eine Reduzierung der Luftschadstoffbelastung haben, weiter ver-
folgt werden.  
 
An dem Messpunkt auf der Bergisch Gladbacher Straße wird nur die Stickstoffdioxidbelastung ge-
messen. Im Jahr 2015 wurde ein Jahresmittelwert von 42 µg/m³ gemessen, und im Jahr 2016 noch 
41 µg/m³. Der Grenzwert der 39. BImSchV liegt bei 40 µg/m³. Da selbst an dem höchsten Belas-
tungsschwerpunkt am Clevischen Ring keine Überschreitung der Feinstaub-Immissionsgrenzwerte 
(PM10) festgestellt wird, kann auch an der Bergisch Gladbacher Straße davon ausgegangen werden, 
dass keine Überschreitung der PM10-Belastung vorliegt.

Beratungsverlauf (1)

10.07.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3912/2016
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27