2008/0255
Einführung des Digitalfunks im Bereich von Feuerwehr und Katastrophenschutz Vorschlag einer Einkaufskooperation
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2008/0255
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.06.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Feuerwehr an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Nichtöffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0255 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Einführung des Digitalfunks im Bereich von Feuerwehr und Katastrophenschutz; Vorschlag einer Einkaufskooperation Vorlage vom: 28.05.2008 Beschlussvorschlag: 1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an der vom Land Hessen vorgeschla- genen Einkaufskooperation zur Beschaffung von Endgeräten im Digitalfunk. 2. Zur Einführung des Digitalfunks im Bereich von Feuerwehr und Katastrophenschutz der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden 413. 000 Euro zur Beschaffung von Funkgeräten und Funkmeldeempfängern benötigt. 3. Im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanes 2009 wird über die Einstellung der Mittel zu gleichen Teilen in die Mittelfristige Investitionsplanung für die Jahre 2010 bis 2012 beraten. Um an einer vom Land Hessen initiierten Einkaufskooperation teilnehmen zu können, soll eine Verpflichtungsermächtigung über den gesamten Betrag im Haus- halt 2009 eingestellt werden. 4. Eine Deckung aus anderen Investitionsbereichen der Feuerwehr kann nicht angeboten werden, da in den Bereichen Bau, Fahrzeuge und Geräte bereits ein erheblicher Investi- tionsstau vorliegt . Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.05.2008 Die Entscheidung für die Einführung des Digitalfunks geht zurück auf das Schengener Ab- kommen vom 14. Juni 1985, in dem zur Kompensation des Abbaus der Grenzkontrollen eine verbesserte Kommunikationsmöglichkeit der Sicherheitsbehörden vereinbart wurde. Im Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19. Juni 1990 verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten, für die technischen Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Kommu- nikation zu sorgen. Diese Entscheidung für die Einführung des Digitalfunks für den Bereich der Polizei ergänz- te die Innenministerkonferenz im April 1995 mit dem Beschluss zur Beteiligung der nichtpo- lizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) am gemeinsamen Netz. Nach mehreren Versuchs- und Pilotprojekten wurde von der Zentralstelle für die Vorberei- tung der Einführung eines bundesweit einheitl ichen digitalen Sprech- und Datenfunksys- tems (ZED) am 23. Oktober 2002 die Grundanforderungen an das Netz festgelegt. Auf die- ser Basis erfolgte am 24. März 2004 die Unterzeichnung der Dachvereinbarung durch die Innenminister von Bund und Ländern. Nach mehreren Problemen und Verzögerungen im Rahmen des Vergabeverfahrens soll auf Basis des am 1. Juni 2007 unterzeichneten Ver- waltungsabkommens die bundesweite Einführung des Digitalfunks für alle BOS im Jahr 2010 im Wesentlichen umgesetzt sein. Die Zuständigkeiten für den Funk der BOS sind im Hessischen Gesetz über den Brand- schutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 festgelegt. So ist es nach § 5 Abs. 6 die Aufgabe des Landes, ein gemeinsames Funknetz einzurichten und zu unterhalten. Die Aufgabe der Gemeinden ist es, die Funkanlagen (Endgeräte) zu beschaffen und zu unterhalten. Für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes tragen Land bzw. Bund die Kosten für die Funkgeräte. Die Funkausstattung im Rettungs- dienst wird auf Basis des Hessischen Rettungsdienstgesetzes von den beauftragten Leis- tungserbringern beschafft und über die Benutzungsentgelte finanziert. Auf Landesebene arbeitet eine Projektgruppe daran, die Einführung des Digitalfunks in den Bereichen Taktik, Betrieb, Endgeräte, Leitstellen, Schulung und Roll-Out vorzubereiten. Als Teil dieser Vorbereitung wurde eine mit dem Kartellamt abgestimmte Einkaufskooperation zwischen der Polizei des Landes Hessen und den hessischen Kommunen zur Beschaffung der Endgeräte vorgeschlagen. Diese Kooperation wird zur Zeit mit den Spitzenverbänden abgestimmt. Eine Einkaufskooperation bietet sowohl finanziell als auch in Bezug auf die praktische Umsetzung des Vergabeverfahrens große Vorteile für die einzelnen Kommunen. Um an der Einkaufskooperation teilnehmen zu können, wird eine verbindliche Zusage über die Zahl der benötigten Endgeräte erforderlich sein. Um diese verbindliche Zusage machen zu können, ist eine entsprechende Haushaltsvorsorge unabdingbare Voraussetzung. Zur Zeit liegt in Hessen noch kein Erlass vor, der den Zeitplan der Einführung und eine eventuelle Kostenbeteiligung des Landes an den Endgeräten festlegt. Im Schreiben an den Hessischen Städtetag vom April 2008 geht die Projektgruppe Digitalfunk davon aus, dass eine Haushaltsvorsorge ab dem Jahr 2010 notwendig ist. Sollte das Land die Beschaffung bezuschussen, so ist dennoch der gesamte Beschaffungsbetrag im Haushalt vorzusehen. 4 ... Mit der Einführung des Digitalfunks werden bei den BOS die Fahzeugkommunikation, der Einsatzstellenfunk und die Alarmierung auf die neue Technik umgestellt. Das Beschaf- fungsvolumen im Zuständigkeitsbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt bei 413.000 Euro (Anlage). Aus technischer und taktischer Sicht kann die Umsetzung auf die Jahre 2010 bis 2012 verteilt werden. Dabei ist im ersten Jahr die Beschaffung der Fahr- zeugfunkgeräte geplant, die aus einsatztaktischen Gründen für alle Fahrzeuge in einem möglichst kurzen Zeitraum erfolgen muss. Nach dem Aufbau des digitalen Netzes wird das Land ab dem Jahr 2011 die bestehende Infrastruktur im analogen 4 m-Funkbereich abbau- en. Da dieses Funknetz derzeit zur Alarmierung verwendet wird, ist für das Jahr 2011 die Umstellung der Alarmierung einzu- planen. Der Einsatzstellenfunk soll im Jahr 2012 auf digitale Endgeräte umgestellt werden. Derzeit wird hierfür der 2 m-Funkbereich verwendet, für den außer in besonderen Gebäuden keine Netzstruktur vorgehalten wird. Die zeitnahe Umstellung auf den Digitalfunk ist aus mehre- ren Gründen sinnvoll und notwendig. Zum einen können nur so die Vorteile aus der Ein- kaufskooperation genutzt werden. Zum anderen ist es aus einsatztaktischen Gründen not- wendig, die Umstellung mit dem Rettungsdienst, dem Katastrophenschutz und den Feuer- wehren der Umgebung abzustimmen. Letztlich lassen sich die Vorteile des Digitalfunks im Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst zu einem großen Teil erst dann nutzen, wenn über die mobilen Geräte eine Kommunikation mit dem Netz möglich ist. Darüber hinaus ziehen sich die Lieferfirmen aus dem Analogfunk zurück, so dass die Beschaffung von Neugeräten und Ersatzteilen schon zur Zeit nur noch eingeschränkt möglich ist. Das Verfahren für die Einkaufskooperation steht noch nicht endgültig fest. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2009 für einen vorgegebenen Gerätekatalog verbindliche Zusa- gen zur Abnahme gemacht werden müssen. Daher ist für das Haushaltsjahr 2009 eine Verpflichtungsermächtigung über den gesamten Betrag notwendig. Ein zusätzliches Haushaltsrisiko besteht über die noch nicht eindeutig geklärte Kostensitu- ation bei der Ausstattung der Leitfunkstelle Darmstadt. Grundsätzlich besteht für die Wis- senschaftsstadt Darmstadt eine Verpflichtung zur Übernahme von 50 % der Kosten der Funk- und Fernmeldeausstattung. Die Leitstellenausstattung ist im Digitalfunk aber auch Teil der Netzstruktur, für die das Land Hessen aufkommt. Eine verbindliche Aussage des Landes über eine Kostenübernahme liegt derzeit jedoch noch nicht vor. Derzeit sind im gültigen Mittelfristigen Investitionsprogramm (MIP) 2007 – 2011 keine Mittel für die Einführung des Digitalfunks im bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz vorge- sehen. Somit ist bei den Beratungen über das neue MIP 2008 – 2012 zwingend über die Aufnahme entsprechender Ansätze zu entscheiden. Zur Absicherung der Auftragsvergabe ist eine Verpflichtungsermächtigung über den Gesamtbetrag bereits im Haushaltsplan 2009 zu berücksichtigen. Die lt. der derzeit gültigen Investitionsplanung für den Bereich Feuerwehr eingeplanten Mittel werden dringend für ihren vorgesehenen Zweck benötigt und können daher in kei- nem Fall zugunsten der o. g. Maßnahme „Einführung des Digitalfunks“ zur Kompensation angeboten werden. Insofern ist eine Ausweitung des Investitionshaushaltes im Bereich Feuerwehr für die Jahre 2010 – 2012 unvermeidbar. Darmstadt, 28.05.2008 5 ... Der Dezernent II Der Dezernent VI .......................................... .......................................... Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0255
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.05.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00