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2008/0255

Einführung des Digitalfunks im Bereich von Feuerwehr und Katastrophenschutz Vorschlag einer Einkaufskooperation

Magistratsvorlage 26.05.2008

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2008/0255

8887 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.06.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Feuerwehr  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0255 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Einführung des Digitalfunks im Bereich von Feuerwehr und Katastrophenschutz; 
Vorschlag einer Einkaufskooperation 
 
Vorlage vom: 28.05.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an der vom Land Hessen vorgeschla-
genen Einkaufskooperation zur Beschaffung von Endgeräten im Digitalfunk. 
2. Zur Einführung des Digitalfunks im Bereich von Feuerwehr und Katastrophenschutz der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden 413. 000 Euro zur Beschaffung von Funkgeräten 
und Funkmeldeempfängern benötigt. 
3. Im Rahmen der Beratungen des Haushaltsplanes 2009 wird über die Einstellung der 
Mittel zu gleichen Teilen in die Mittelfristige Investitionsplanung für die Jahre 2010 bis 
2012 beraten. Um an einer vom Land Hessen initiierten Einkaufskooperation teilnehmen 
zu können, soll eine Verpflichtungsermächtigung über den gesamten Betrag im Haus-
halt 2009 eingestellt werden. 
4. Eine Deckung aus anderen Investitionsbereichen der Feuerwehr kann nicht angeboten 
werden, da in den Bereichen Bau, Fahrzeuge und Geräte bereits ein erheblicher Investi-
tionsstau vorliegt 
.
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.05.2008  
 
Die Entscheidung für die Einführung des Digitalfunks geht zurück auf das Schengener Ab-
kommen vom 14. Juni 1985, in dem zur Kompensation des Abbaus der Grenzkontrollen 
eine verbesserte Kommunikationsmöglichkeit der Sicherheitsbehörden vereinbart wurde. 
Im Schengener Durchführungsübereinkommen vom 19. Juni 1990 verpflichteten sich die 
Mitgliedsstaaten, für die technischen Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Kommu-
nikation zu sorgen. 
 
Diese Entscheidung für die Einführung des Digitalfunks für den Bereich der Polizei ergänz-
te die Innenministerkonferenz im April 1995 mit dem Beschluss zur Beteiligung der nichtpo-
lizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) am gemeinsamen 
Netz. 
 
Nach mehreren Versuchs- und Pilotprojekten wurde von der Zentralstelle für die Vorberei-
tung der Einführung eines bundesweit einheitl ichen digitalen Sprech- und Datenfunksys-
tems (ZED) am 23. Oktober 2002 die Grundanforderungen an das Netz festgelegt. Auf die-
ser Basis erfolgte am 24. März 2004 die Unterzeichnung der Dachvereinbarung durch die 
Innenminister von Bund und Ländern. Nach mehreren Problemen und Verzögerungen im 
Rahmen des Vergabeverfahrens soll auf Basis des am 1. Juni 2007 unterzeichneten Ver-
waltungsabkommens die bundesweite Einführung des Digitalfunks für alle BOS im Jahr 
2010 im Wesentlichen umgesetzt sein. 
 
Die Zuständigkeiten für den Funk der BOS sind im Hessischen Gesetz über den Brand-
schutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 17. Dezember 1998 
festgelegt. So ist es nach § 5 Abs. 6 die Aufgabe des Landes, ein gemeinsames Funknetz 
einzurichten und zu unterhalten. Die Aufgabe der Gemeinden ist es, die Funkanlagen 
(Endgeräte) zu beschaffen und zu unterhalten. Für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes 
tragen Land bzw. Bund die Kosten für die Funkgeräte. Die Funkausstattung im Rettungs-
dienst wird auf Basis des Hessischen Rettungsdienstgesetzes von den beauftragten Leis-
tungserbringern beschafft und über die Benutzungsentgelte finanziert.  
 
Auf Landesebene arbeitet eine Projektgruppe daran, die Einführung des Digitalfunks in den 
Bereichen Taktik, Betrieb, Endgeräte, Leitstellen, Schulung und Roll-Out vorzubereiten. Als 
Teil dieser Vorbereitung wurde eine mit dem Kartellamt abgestimmte Einkaufskooperation 
zwischen der Polizei des Landes Hessen und den hessischen Kommunen zur Beschaffung 
der Endgeräte vorgeschlagen. Diese Kooperation wird zur Zeit mit den Spitzenverbänden 
abgestimmt. Eine Einkaufskooperation bietet sowohl finanziell als auch in Bezug auf die 
praktische Umsetzung des Vergabeverfahrens große Vorteile für die einzelnen Kommunen. 
Um an der Einkaufskooperation teilnehmen zu können, wird eine verbindliche Zusage über 
die Zahl der benötigten Endgeräte erforderlich sein. Um diese verbindliche Zusage machen 
zu können, ist eine entsprechende Haushaltsvorsorge unabdingbare Voraussetzung. 
 
Zur Zeit liegt in Hessen noch kein Erlass vor, der den Zeitplan der Einführung und eine 
eventuelle Kostenbeteiligung des Landes an den Endgeräten festlegt. Im Schreiben an den 
Hessischen Städtetag vom April 2008 geht die Projektgruppe Digitalfunk davon aus, dass 
eine Haushaltsvorsorge ab dem Jahr 2010 notwendig ist. Sollte das Land die Beschaffung 
bezuschussen, so ist dennoch der gesamte Beschaffungsbetrag im Haushalt vorzusehen.

4 
... 
Mit der Einführung des Digitalfunks werden bei den BOS die Fahzeugkommunikation, der 
Einsatzstellenfunk und die Alarmierung auf die neue Technik umgestellt. Das Beschaf-
fungsvolumen im Zuständigkeitsbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt bei 
413.000 Euro (Anlage). Aus technischer und taktischer Sicht kann die Umsetzung auf die 
Jahre 2010 bis 2012 verteilt werden. Dabei ist im ersten Jahr die Beschaffung der Fahr-
zeugfunkgeräte geplant, die aus einsatztaktischen Gründen für alle Fahrzeuge in einem 
möglichst kurzen Zeitraum erfolgen muss. Nach dem Aufbau des digitalen Netzes wird das 
Land ab dem Jahr 2011 die bestehende Infrastruktur im analogen 4 m-Funkbereich abbau-
en. Da dieses Funknetz derzeit zur  
Alarmierung verwendet wird, ist für das Jahr 2011 die Umstellung der Alarmierung einzu-
planen. 
 
Der Einsatzstellenfunk soll im Jahr 2012 auf digitale Endgeräte umgestellt werden. Derzeit 
wird hierfür der 2 m-Funkbereich verwendet, für den außer in besonderen Gebäuden keine 
Netzstruktur vorgehalten wird. Die zeitnahe Umstellung auf den Digitalfunk ist aus mehre-
ren Gründen sinnvoll und notwendig. Zum einen können nur so die Vorteile aus der Ein-
kaufskooperation genutzt werden. Zum anderen ist es aus einsatztaktischen Gründen not-
wendig, die Umstellung mit dem Rettungsdienst, dem Katastrophenschutz und den Feuer-
wehren der Umgebung abzustimmen. Letztlich lassen sich die Vorteile des Digitalfunks im 
Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst zu einem großen Teil erst dann nutzen, wenn 
über die mobilen Geräte eine Kommunikation mit dem Netz möglich ist. Darüber hinaus 
ziehen sich die Lieferfirmen aus dem Analogfunk zurück, so dass die Beschaffung von 
Neugeräten und Ersatzteilen schon zur Zeit nur noch eingeschränkt möglich ist.  
 
Das Verfahren für die Einkaufskooperation steht noch nicht endgültig fest. Es ist davon 
auszugehen, dass im Jahr 2009 für einen vorgegebenen Gerätekatalog verbindliche Zusa-
gen zur Abnahme gemacht werden müssen. Daher ist für das Haushaltsjahr 2009 eine 
Verpflichtungsermächtigung über den gesamten Betrag notwendig. 
 
Ein zusätzliches Haushaltsrisiko besteht über die noch nicht eindeutig geklärte Kostensitu-
ation bei der Ausstattung der Leitfunkstelle Darmstadt. Grundsätzlich besteht für die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt eine Verpflichtung zur Übernahme von 50 % der Kosten der 
Funk- und Fernmeldeausstattung. Die Leitstellenausstattung ist im Digitalfunk aber auch 
Teil der Netzstruktur, für die das Land Hessen aufkommt. Eine verbindliche Aussage des 
Landes über eine Kostenübernahme liegt derzeit jedoch noch nicht vor.  
 
Derzeit sind im gültigen Mittelfristigen Investitionsprogramm (MIP) 2007 – 2011 keine Mittel 
für die Einführung des Digitalfunks im bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz vorge-
sehen. Somit ist bei den Beratungen über das neue MIP 2008 – 2012 zwingend über die 
Aufnahme entsprechender Ansätze zu entscheiden. Zur Absicherung der Auftragsvergabe 
ist eine Verpflichtungsermächtigung über den Gesamtbetrag bereits im Haushaltsplan 2009 
zu berücksichtigen. 
 
Die lt. der derzeit gültigen Investitionsplanung für den Bereich Feuerwehr eingeplanten 
Mittel werden dringend für ihren vorgesehenen Zweck benötigt und können daher in kei-
nem Fall zugunsten der o. g. Maßnahme „Einführung des Digitalfunks“ zur Kompensation 
angeboten werden. Insofern ist eine Ausweitung des Investitionshaushaltes im Bereich 
Feuerwehr für die Jahre 2010 – 2012 unvermeidbar. 
 
Darmstadt, 28.05.2008

5 
... 
 
 
Der Dezernent  II     Der Dezernent VI 
 
 
 
..........................................    .......................................... 
Wolfgang Glenz     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtkämmerer     Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

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TOP 9

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0255
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00