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1603/2018

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.05.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.06.2018, TOP 7.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4232 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.05.2018 
 1603/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 29.05.2018 
Verkehrsausschuss 19.06.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
hier: Beförderung von E-Scootern durch die KVB: Einsatz der blauen Plakette 
AN/0587/2018 
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln baten auf der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Senioren am 19. April 2018 um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Plakette am E-Scooter: 
1.1 Ist die blaue Plakette bereits in Köln im Einsatz und – wenn ja – gibt es hier bereits Erfahrungs-
berichte? 
1.2 Wie oft wurde die Plakette in Köln angefragt? Wie viel Prozent der E-Scooter erfüllen die Vo-
raussetzungen für die Plakette nicht? 
2. Umsetzung durch die KVB: 
2.1 Wie geht die KVB mit den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen um? Welche Auswir-
kungen hat die Plakette auf das Beförderungsverbot von E-Scootern in Linienbussen der KVB? 
2.2 Wie viele Linienbusse sind z. Zt. Zur Mitnahme von E-Scootern geeignet? 
 
Die Verwaltung beantwortet diese Fragen wie folgt: 
Mit dem bundesweit abgestimmten und gültigen Erlass vom 15. März 2017 wurden die Bedingungen 
für die Mitnahme von als „E-Scooter“ bezeichneten Elektromobilen in Linienbussen im ÖPNV gere-
gelt. In diesem Erlass wurde auch die Empfehlung ausgesprochen, auf einem zur Mitnahme geeigne-
ten E-Scooter ein Siegel aufzubringen, dass die Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters gegeben ist. 
Auf eine Regelung zur Vergabe der Piktogramme ist zunächst verzichtet worden. 
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun mit Schreiben vom 15. März 
2018 über die Kennzeichnung von mitnahmefähigen E-Scootern informiert. In Abstimmung mit den 
Verkehrsressorts des Bundes und der Länder sowie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 
(VDK) und dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) ist festgelegt worden, dass 
die Siegel (blaue Plakette) ausschließlich von den Herstellern bzw. den Unternehmen auszugeben 
sind, die einen mitnahmetauglichen E-Scooter in Deutschland in den Verkehr oder auf den Markt

2 
 
bringen. 
 
Ist die blaue Plakette bereits in Köln im Einsatz und – wenn ja – gibt es hier bereits Erfah-
rungsberichte? 
Weder der Stadt Köln noch der KVB ist bekannt, ob in Köln bereits ein Siegel (blaue Plakette) im Ein-
satz ist. 
 
Wie oft wurde die Plakette in Köln angefragt? Wie viel Prozent der E-Scooter erfüllen die Vo-
raussetzungen für die Plakette nicht? 
Da die Siegel (blaue Plakette) ausschließlich von den Herstellern bzw. den Unternehmen auszugeben 
sind, die einen mitnahmetauglichen E-Scooter in Deutschland in den Verkehr oder auf den Markt 
bringen, haben weder die Stadt Köln noch die KVB bislang Anfragen nach diesen Siegeln (blauen 
Plaketten) erreicht. 
Weder der Stadt Köln noch der KVB ist bekannt, wie viel Prozent der E-Scooter die Voraussetzungen 
des Erlasses vom 15. März 2017 erfüllen bzw. nicht erfüllen. 
 
Wie geht die KVB mit den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen um? Welche Auswir-
kungen hat die Plakette auf das Beförderungsverbot von E-Scootern in Linienbussen der 
KVB? 
Wie viele Linienbusse sind z. Zt. zur Mitnahme von E-Scootern geeignet? 
Voraussetzung für die Beendigung des Beförderungsausschlusses in den Fahrzeugen der KVB ist 
eine Änderung der Beförderungsbedingungen des VRS. Mit dieser ist am 01. Juli 2018 zu rechnen. 
Um zukünftig E-Scooter mitnehmen zu können, baut die KVB derzeit die bestehende Busfahrzeugflot-
te um. Am 01. Juli 2018 werden voraussichtlich etwa 75 % der KVB-Busse umgebaut sein. Bis zum 
Ende des Jahres 2018 wird der Umbau der KVB- Busfahrzeugflotte und der Busse der Subunterneh-
mer abgeschlossen sein. Rund 90 % der eingesetzten Linienbusse werden dann den Bedingungen 
des Landeserlasses entsprechen. Die umgebauten Busse werden entsprechend gekennzeichnet. 
Damit wird im Laufe des Jahres 2018 auch die bauliche Voraussetzung für die Mitnahme von mit-
nahmetauglichen E-Scooter geschaffen. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.05.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.06.2018 Verkehrsausschuss
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1603/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.05.2018
Erstellt
14.05.2018 16:25