V/1042/2006
3. Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Gievenbeck-Südwest - nördlicher Teil
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Anlage 1e - Ansichten-SW und -NW
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Anlage 1b - Übersichtsplan
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ENTWURFSPLANUNG NEUBAU EI ATTE WICKENKAMP 48161 MUNSTER
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Beschlussvorlage
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V/1042/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Gebäudemanagement Betrifft 3. Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Gievenbeck-Südwest - nördlicher Teil - Baubeschluss - Beratungsfolge 31.01.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.02.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Neubau der 3. Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Gievenbeck-Südwest wird nach den Plänen des Architekturbüros Schmidt –Zerbel aus Münster vom Dezember 2006 ausge- führt (s. Anlage 1). 2. Die Checkliste zur Berücksichtigung der bauökologischen Kriterien wird zur Kenntnis genom- men (s. Anlage 2). 3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wer- den zur Kenntnis genommen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Baufertigstellung bis Herbst 2007 erfolgen soll. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Kindergarten von der LEG Standort- und Projekt- entwicklung Essen GmbH auf der Grundlage eines noch abzuschließenden Sondervertrages errichtet wird. Kosten/Folgekosten 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Investitionskosten für den Bau der Kindertageseinrichtung ausschließlich von der LEG im Rahmen Ihrer vertraglichen Verpflich- tung getragen werden. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass jährliche Folgekosten in Höhe von bis zu rd. 370.000,00 € als Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung entstehen. Vorlagen-Nr.: V/1042/2006 Auskunft erteilt: Herr Brockhausen Ruf: 492 65 11 E-Mail: BrockhS@stadt-muenster.de Datum: 14.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1042/2006 Es ist vorgesehen, die Kindertageseinrichtung auf einem im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstück zu errichten, von einem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu lassen und die Einrichtung an diesen Träger zu vermieten. Die o. g. Kosten werden um den Trägeranteil gemindert. Die Höhe des Trägeranteils sowie die dann verbleibenden Zuschusskosten werden im Rahmen der Entscheidung über die Betriebs- trägerschaft beziffert. Finanzierung/Mittelbereitstellung 7. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Der erforderliche gesetzliche Betriebskostenzuschuss der Stadt Münster (GTK-Förderung und Förderung der u3-Gruppen) stehen vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Entwurf des HH-Planes 2007 wie folgt zur Verfügung. Ausgaben Verwaltungshaushalt Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € 4640.718.0200.9 Betriebskostenzuschuss an freie Träger 2007 ff. 250.000,00 Gesamtansatz 36.027.930,00 € 4640.718.0500.7 Maßnahmen i. R. des u-3- Programms 2007 ff. 120.000,00 Gesamtansatz 2.400.000,00 € Einnahmen Landeszuschüsse zu den Betriebskosten erhält Münster nur dann, wenn Bedarfsanpassungen an anderer Stelle vorgenommen werden oder zusätzliche Landesmittel durch Nichtausschöp- fung anderer Gemeinden frei werden. Weitere Möglichkeiten werden fortlaufend geprüft und abgestimmt. Im Rahmen von Bedarfsanpassungen und durch Umstrukturierungen durch Aus- bau der u3-Betreuung stehen Gruppen zur Kompensierung zur Verfügung. In welchem Umfang diese für die Kita Gievenbeck eingesetzt werden können, entscheidet letztlich das Land NRW. Die Stadt Münster hat die neue Einrichtung und die entsprechenden Gruppenverlagerungen dem Land gemeldet. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. Begründung: Vorbemerkungen Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2006 mit der Vorlage V/0657/2006/1.Erg beschlossen, dass die LEG für die Stadt Münster im Entwi cklungsbereich Gievenbeck-Südwest, Teil-Nord, Wi- ckenkamp, die dritte Kindertageseinrichtung e rrichtet und dem Raumprogramm für eine dreigrup- pige Einrichtung mit Plätzen zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindern im Kinder- gartenalter zugestimmt. Zu 1 und 2 – Planung Gebäude Die vorliegende Planung (s. Anlagen 1 und 2) wurde im Auftrage der LEG vom Architekturbüro Schmidt – Zerbel aus Münster in Abstimmung mit dem Amt für Gebäudemanagement und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erstellt. Es wird eine Dreigruppeneinrichtung entspre- chend dem den Vorgaben des Errichtungsbeschlusses (V/657/2006/1. Erg.) errichtet. - 3 - V/1042/2006 Außenanlagen Die Freiraumplanung wird in einer separaten Vorlage des Amtes für Grünflächen und Umwelt- schutz zur Zustimmung vorgelegt. Zu 3 – Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Alle Räume sind erdge schossig erschlossen. Die Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Die lichten Türbreiten betragen mindestens 0,90 m und sind damit für Rollstuhlfahrer passierbar. Zu 5, 6 und 7 – Sondervertrag LEG , Kosten und Finanzierung Gem. Durchführungsvertrag mit der LEG für den Teilbereich Nord vom 26.02.1997 erfolgt die Rea- lisierung der vereinbarten Infrastruktureinrichtungen auf der Grundlage von jeweils abzuschließen- den Einzelverträgen. Wie in den Einzelverträgen zu den im Entwicklungsbereich bereits fertig ge- stellten Einrichtungen enthält der Entwurf des Einzelvertrages für die 3. Kita im Nordteil die Bau- verpflichtung mit den üblichen werkvertraglichen Regelungen u.a. zur Baudurchführung, Abnah- me/Gewährleistung. Die Besonderheiten dieses Einzelvertrages ergeben sich aus dem Wegfall der Landesförderung sowie der erforderlichen Anrechnung des v on der LEG seinerzeit übernommenen Landesanteils für die fertig gestellte Kita im Südteil (vgl. dazu die Vorlage V/0657/2006 mit 1. Ergänz. sowie Be- schluss des Rates vom 27.09.2006). Konsequenz daraus sind folgende Sonderegelungen: • Die Bauverpflichtung für die im Durchführungsvertrag vereinbarte 4. Kita im Nordteil entfällt. • Die 3. Kita wird entsprechend dem Schreiben der LEG vom 27.09.2006 als 3-Gruppen-Kita errichtet (siehe Anlage zur Vorlage V/0657/2006/1. Erg.), aufgrund des zur Verfügung stehen- den restlichen Budgets von insgesamt 872.000 €. Die vereinbarten Standards werden im Ein- zelnen beschrieben in den Anlagen zum Einzelvertrag: Lageplan, Grundris- se/Schnitte/Ansichten, Freiraumplanung, Raumprogramm, Leistungsbeschreibung Planung und Bau, Raumbuch, Datenblatt und Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Krite- rien, Datenerfassungsbögen. Die Anlagen werden Bestandteil des Einzelvertrages. I. V. gez. Bickeböller Anlagen: Anlage 1 – Entwurfsplanung des Architekturbüros Schmidt – Zerbel aus Münster Anlage 2 - Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien
Anlage 1c - Grundriss
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MÜLL I WINDFANG 5.13gm KÜCHE NEBENRAUM 1 14,01qm 16.27gn ECKRAUM N 53,7 In i Flur 66,07gm LLRAUM 2 ' = PFLEGERAUMg 10.12qm 4 GRUPPENRA KLEINKINDGRUPPE N 22 KINDER \ 48.08gm SCHI AFRAUM \ | 16.08[ N \ 48.08gn NEBENRAUM 16.27qm 3 NRAUM 2 16.27qm ENTWURFSPLANUNG NEUBAU EINER KINDERTAGESSTÄTTE WICKENKAMP - 48161 MÜNSTER BAUHERR PLANUNG — LEG STANDORT-UND PROJEKT- ARCHITEKTURBÜRO - ENTWICKLUNG ESSEN GMBH SCHMIDT-ZERBEL - PROJEKTBÜRO MÜNSTER -— JOHANN-KRANE-WEG 6 VON-ESMARCH-STRASSE 121 GRUNDRISS ERDGESCHOSS 48149 MÜNSTER 48149 MÜNSTER DEZEMBER 2008.” - - - - - - -
Anlage 1d - Ansichten-NO und -SO
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jan} Q 5) HT r RD) ENTWURFSPLANUNG NEUBAU EINER KINDERTAGESSTÄTTE WICKENKAMP - 48161 MÜNSTER BAUHERR PLANUNG ANSICHT SÜD-OSTEN ANSICHT NORD-OSTEN DEZEMBER 2006 S " 7 a 2 o, 8 zu 5 al er 5 sn 8 EN xı 8 ür zZ ze m == 83 2 858 &3 8 & Ö ss 35 23 er Eeso z shsg ErE unss K„e=ı " zog2 s228 FEER Fer sc! Ez nzuz re eess gE23 UmES 48149 MÜNSTER 48149 MÜNSTER
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Johann-Krane-Weg 6
- Von-Esmarch-Straße 121
- Wickenkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1042/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 12.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37