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V/1042/2006

3. Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Gievenbeck-Südwest - nördlicher Teil

Vorlage 12.01.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 13.02.2007, TOP 4.6

Anlage 1e - Ansichten-SW und -NW

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Ansehen

Anlage 1b - Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 1a - Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien

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Ansehen

Anlage 1c - Grundriss

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Ansehen

Anlage 1d - Ansichten-NO und -SO

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Ansehen

Anlage 1e - Ansichten-SW und -NW

438 Zeichen

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ENTWURFSPLANUNG NEUBAU EINER KINDERTAGESSTÄTTE WICKENKANP - 48161 MÜNSTER

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Anlage 1b - Übersichtsplan

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ENTWURFSPLANUNG NEUBAU EI ATTE WICKENKAMP 48161 MUNSTER

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48149 MUNSTER

Beschlussvorlage

6650 Zeichen

V/1042/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gebäudemanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Gievenbeck-Südwest - nördlicher Teil 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.02.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Neubau der 3. Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Gievenbeck-Südwest  wird nach 
den Plänen des Architekturbüros Schmidt –Zerbel aus Münster vom Dezember 2006 ausge-
führt (s. Anlage 1). 
 
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung der bauökologischen Kriterien wird zur Kenntnis genom-
men (s. Anlage 2). 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wer-
den zur Kenntnis genommen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Baufertigstellung bis Herbst 2007 erfolgen soll. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Kindergarten von der LEG Standort- und Projekt-
entwicklung Essen GmbH auf der Grundlage eines noch abzuschließenden Sondervertrages 
errichtet wird.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Investitionskosten für den Bau der 
Kindertageseinrichtung ausschließlich von der LEG im Rahmen Ihrer vertraglichen Verpflich-
tung getragen werden. 
 
Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass jährliche Folgekosten in Höhe von bis zu rd. 
370.000,00 € als Betriebskosten für die Kindertageseinrichtung entstehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1042/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Brockhausen 
Ruf: 
492 65 11 
E-Mail: 
BrockhS@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1042/2006 
Es ist vorgesehen, die Kindertageseinrichtung auf einem im Eigentum der Stadt befindlichen 
Grundstück zu errichten, von einem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe betreiben zu 
lassen und die Einrichtung an diesen Träger zu vermieten. 
Die o. g. Kosten werden um den Trägeranteil gemindert. Die Höhe des Trägeranteils sowie die 
dann verbleibenden Zuschusskosten werden im Rahmen der Entscheidung über die Betriebs-
trägerschaft beziffert. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
7. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Der erforderliche gesetzliche Betriebskostenzuschuss der Stadt Münster  (GTK-Förderung und 
Förderung der u3-Gruppen) stehen vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Entwurf des 
HH-Planes 2007 wie folgt zur Verfügung. 
 
Ausgaben 
Verwaltungshaushalt 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
Jahr 
Betrag 
€ 
 
4640.718.0200.9 Betriebskostenzuschuss an 
freie Träger 
2007 ff. 250.000,00 Gesamtansatz 
36.027.930,00 € 
4640.718.0500.7 Maßnahmen i. R. des u-3-
Programms 
2007 ff. 120.000,00 Gesamtansatz 
2.400.000,00 € 
 
Einnahmen 
Landeszuschüsse 
zu den Betriebskosten erhält Münster nur dann, wenn Bedarfsanpassungen 
an anderer Stelle vorgenommen werden oder zusätzliche Landesmittel durch Nichtausschöp-
fung anderer Gemeinden frei werden. Weitere Möglichkeiten werden fortlaufend geprüft und 
abgestimmt. Im Rahmen von Bedarfsanpassungen und durch Umstrukturierungen durch Aus-
bau der u3-Betreuung stehen Gruppen zur Kompensierung zur Verfügung. In welchem Umfang 
diese für die Kita Gievenbeck eingesetzt werden können, entscheidet letztlich das Land NRW. 
Die Stadt Münster hat die neue Einrichtung und die entsprechenden Gruppenverlagerungen 
dem Land gemeldet. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Vorbemerkungen 
 
Der Rat hat in seiner
 Sitzung am 27.09.2006 mit der Vorlage V/0657/2006/1.Erg beschlossen, 
dass die LEG für die Stadt Münster im Entwi cklungsbereich Gievenbeck-Südwest, Teil-Nord, Wi-
ckenkamp, die dritte Kindertageseinrichtung e rrichtet und dem Raumprogramm für eine dreigrup-
pige Einrichtung mit Plätzen zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindern im Kinder-
gartenalter zugestimmt. 
 
 
Zu 1 und 2 – Planung 
 
Gebäude
 
Die vorliegende Planung (s. Anlagen 1 und 2) wurde im Auftrage der LEG vom Architekturbüro 
Schmidt – Zerbel aus Münster in Abstimmung mit dem Amt für Gebäudemanagement und dem 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erstellt. Es wird eine Dreigruppeneinrichtung entspre-
chend dem den Vorgaben des Errichtungsbeschlusses (V/657/2006/1. Erg.) errichtet.

- 3 - 
V/1042/2006 
 
Außenanlagen 
Die Freiraumplanung wird in einer separaten Vorlage des Amtes für Grünflächen und Umwelt-
schutz zur Zustimmung vorgelegt. 
 
 
Zu 3 – Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Alle Räume sind erdge
schossig erschlossen. Die Eingänge werden barrierefrei ausgeführt. Die 
lichten Türbreiten betragen mindestens 0,90 m und sind damit für Rollstuhlfahrer passierbar. 
 
 
Zu 5, 6 und 7 – Sondervertrag LEG , Kosten und Finanzierung 
 
Gem. 
Durchführungsvertrag mit der LEG für den Teilbereich Nord vom 26.02.1997 erfolgt die Rea-
lisierung der vereinbarten Infrastruktureinrichtungen auf der Grundlage von jeweils abzuschließen-
den Einzelverträgen. Wie in den Einzelverträgen zu den im Entwicklungsbereich bereits fertig ge-
stellten Einrichtungen enthält der Entwurf des Einzelvertrages für die 3. Kita im Nordteil die Bau-
verpflichtung mit den üblichen werkvertraglichen Regelungen u.a. zur Baudurchführung, Abnah-
me/Gewährleistung. 
 
Die Besonderheiten dieses Einzelvertrages ergeben sich aus dem Wegfall der Landesförderung 
sowie der erforderlichen Anrechnung des v on der LEG seinerzeit übernommenen Landesanteils 
für die fertig gestellte Kita im Südteil (vgl. dazu die Vorlage V/0657/2006 mit 1. Ergänz. sowie Be-
schluss des Rates vom 27.09.2006). Konsequenz daraus sind folgende Sonderegelungen: 
 
• Die Bauverpflichtung für die im Durchführungsvertrag vereinbarte 4. Kita im Nordteil entfällt. 
• Die 3. Kita wird entsprechend dem Schreiben der LEG vom 27.09.2006 als 3-Gruppen-Kita 
errichtet (siehe Anlage zur Vorlage V/0657/2006/1. Erg.), aufgrund des zur Verfügung stehen-
den restlichen Budgets von insgesamt 872.000 €. Die vereinbarten Standards werden im Ein-
zelnen beschrieben in den Anlagen zum Einzelvertrag: Lageplan, Grundris-
se/Schnitte/Ansichten, Freiraumplanung, Raumprogramm, Leistungsbeschreibung Planung 
und Bau, Raumbuch, Datenblatt und Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Krite-
rien, Datenerfassungsbögen. Die Anlagen werden Bestandteil des Einzelvertrages. 
 
I. V.  
 
gez. 
Bickeböller 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Entwurfsplanung des Architekturbüros Schmidt – Zerbel aus Münster 
Anlage 2 - Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien

Anlage 1c - Grundriss

577 Zeichen

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WINDFANG
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ECKRAUM N
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Flur
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KLEINKINDGRUPPE N
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NEBENRAUM

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ENTWURFSPLANUNG NEUBAU EINER KINDERTAGESSTÄTTE WICKENKAMP - 48161 MÜNSTER
BAUHERR PLANUNG —
LEG STANDORT-UND PROJEKT- ARCHITEKTURBÜRO -
ENTWICKLUNG ESSEN GMBH SCHMIDT-ZERBEL -
PROJEKTBÜRO MÜNSTER -—
JOHANN-KRANE-WEG 6 VON-ESMARCH-STRASSE 121 GRUNDRISS ERDGESCHOSS
48149 MÜNSTER 48149 MÜNSTER DEZEMBER 2008.”
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Anlage 1d - Ansichten-NO und -SO

362 Zeichen

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ENTWURFSPLANUNG NEUBAU EINER KINDERTAGESSTÄTTE WICKENKAMP - 48161 MÜNSTER

BAUHERR

PLANUNG

ANSICHT SÜD-OSTEN
ANSICHT NORD-OSTEN

DEZEMBER 2006

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48149 MÜNSTER

48149 MÜNSTER

Beratungsverlauf (3)

31.01.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Johann-Krane-Weg 6
  • Von-Esmarch-Straße 121
  • Wickenkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1042/2006
Typ
Vorlage
Datum
12.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37