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0173/2017

Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms - Maßnahmeempfehlungen - generelle Aufnahme der Thematik 'IKK'

Mitteilung Ausschuss 20.01.2017

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Fragen aus Sitzung vom 13.06.16 TOP 1.4

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Fragen aus Sitzung vom 13.06.16 TOP 1.4

3453 Zeichen

Von: Ehinger, Simone  
Gesendet: Donnerstag, 4. August 2016 13:16 
An: Mohr, Iris 
Betreff: Fragen aus der letzten Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 
Sehr geehrte Frau Mohr,  
in der Anlage übermittle ich Ihnen die Fragen aus der letzten Integrationsratssitzung 
vom 13.06.2016 zur weiteren Veranlassung. Die zeitliche Verzögerung bitte ich 
höflich zu entschuldigen.  
Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne! 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Simone Ehinger 
 
Integrationsrat Stadt Köln / Sitzungsdienst 
Kleine Sandkaul 5 (3. Etg.), 50667 Köln 
Tel.: 0221 / 221-29580 
Fax: 0221 / 221-29166 
integrationsrat@stadt-koeln.de 
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/integrationsrat/ 
___________________________________________________________________ 
Fragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 
TOP 1.4 
Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung 
an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen 
Maßnahmeprogramms - Maßnahmeempfehlungen - generelle Aufnahme der Thematik 
'Interkulturelle Kompetenz' bei städtischen Fortbildungen - AN/0390/2016 
Herr Edis teilt mit, dass auch hier die Fragen nicht korrekt beantwortet wurden. Auf 
der 1. Seite, letzter Absatz gebe es eine Aussage zu der Teilnehmerschaft an den 
Fortbildungen. 432 Personen hätten das Angebot der zentralen Personalentwicklung 
seit 2007 wahrgenommen, seit dem seien 9 Jahre vergangen. Dies könne man als 
Statement so stehen lassen. Auf der 2. Seite im vorletzten Absatz werde im Detail 
aufgeführt, in welchen Dezernaten die Beschäftigten diese Fortbildung durchlaufen 
könnten. Hier sei u. a. das Amt für öffentliche Ordnung genannt sowie das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie. Er fragt, was ist mit den anderen Verwaltungseinheiten 
sei? Grundsätzlich sollten alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, diese Fortbildung

zu besuchen, unabhängig davon, ob sie Publikumsverkehr haben oder nicht. Er 
betont nochmals, dass auf die Frage selbst nicht konkret geantwortet wurde. Es 
müsse festgestellt werden, dass aus dem beschlossenen Maßnahmenprogramm 
nichts umgesetzt wurde. Es erfolgte lediglich eine Beschreibung der Ist-Situation. 
Herr Keltek teilt mit, dass die Veränderung der Struktur der Bevölkerung zunächst in 
der Verwaltung ankommen und dementsprechend dort fortgebildet werden müsse. 
432 von ca. 16.000 Mitarbeitern, die entsprechend fortgebildet wurden, sei zu wenig. 
Es solle schriftlich auf diese Frage geantwortet werden. 
Herr Joisten kündigt hinsichtlich der Frage nach Verbindlichkeit und Wiederholung 
von Fortbildungsmöglichkeiten in diesem Rahmen eine Stellungnahme an.  
Herr Prandi ergänzt folgendes: Die Zahl 432 sei lediglich die Zahl, die die Zentrale 
Personalentwicklung in ihren Datenbeständen habe. Die Zahl der tatsächlich 
geschulten und regelmäßig weiter geschulten Mitarbeiter gehe weit darüber hinaus, 
ohne zentrale Datenerhebung und ohne Einbezug der Zentralen 
Personalentwicklung. Die Fortbildung erfolge von den betroffenen Dienststellen 
autark. Die benannten Dienststellen seien nur exemplarisch genannt. 
Herr Joisten bedankt sich für die Klarstellung. Er regt an, dass eine Information 
darüber erfolgen solle, welche Mitarbeiter aus welchen Dezernaten entsprechende 
Fortbildungen besucht hätten, um das entstandene Bild zu korrigieren, weil dieses 
Thema dem Integrationsrat sehr wichtig sei.

Mitteilung Ausschuss

3024 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11/111 
 
Vorlagen-Nummer 20.01.2017 
 0173/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 23.01.2017 
 
Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den 
Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms - 
Maßnahmeempfehlungen - generelle Aufnahme der Thematik 'Interkulturelle Kompetenz' bei 
städtischen Fortbildungen - AN/0390/2016 
Die Verwaltung hat die Anfrage zur Sitzung des Integrationsrats am 13.06.2016 beantwortet (s. Vor-
lagen-Nr. 1224/2016). Es haben sich hieraus weitere Fragen von Mitgliedern des Integrationsrats 
ergeben (s. Anlage). 
 
Die Verwaltung teilt - ergänzend zur Mitteilung in der Sitzung des Integrationsrates am 13.06.2016 – 
hierzu mit: 
 
Generell ist das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ im Verwaltungsalltag allen Beschäftigten der 
Stadt Köln ein vorrangiges Anliegen. Dies zeigt sich durch eine hohe Anzahl gezielter Nachfragen zu 
entsprechenden Schulungsangeboten. 
 
Die in der Beantwortung vom 13.06.2016 genannten Schulungszahlen für interkulturelle Trainings 
zeigen lediglich einen Ausschnitt aus allen Schulungsaktivitäten hierzu auf. Stadtweit werden – neben 
den zentralen Fortbildungsmaßnahmen des Amtes für Personal, Organisation und Innovation, welche 
allen Beschäftigten der Stadt Köln offen stehen – zahlreiche zielgruppenspezifische Schulungsveran-
staltungen in den einzelnen städtischen Dienststellen durchgeführt. Eine zentrale statistische Erhe-
bung, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in welchen Dienststellen oder Dezernaten zu bestimm-
ten Themen geschult wurden, erfolgt hierbei nicht.  
 
Die Stadt Köln hat mit dem Konzept „Köln l(i)ebt Vielfalt“ als erste Stadt bundesweit ein Diversity-
Konzept erstellt, das alle Dimensionen von Diversity, also Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, 
Herkunft, Behinderung und Religion in der Gesamtstrategie der Verwaltung berücksichtigt. Mit der 
Umsetzung konkreter Maßnahmen werden die Potenziale und Ressourcen der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter sowie der künftigen Fach- und Führungskräfte gleichermaßen wertgeschätzt und strate-
gisch genutzt. Diese nachhaltige Personalpolitik der Stadt Köln hat in 2016 durch die erneute Verlei-
hung des TOTAL E-QUALITY Prädikats in Verbindung mit der erstmaligen Verleihung des Zusatz-
Prädikats Diversity Würdigung gefunden.  
 
Diversity als moderner Gegenbegriff zu Diskriminierung, um antidiskriminierende Maßnahmen argu-
mentativ zu bündeln, ist bereits fester Bestandteil des Schulungsangebots für städtische Beschäftigte. 
2017 wird die Thematik noch stärker in den Fokus der Mitarbeiterschaft gerückt. Diversity - und damit 
auch Interkulturelle Kompetenz als ein Teilaspekt von Diversity - wird in dem für alle neuen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter verpflichtend zu besuchenden Seminar „Stadt Köln“ – Wie funktioniert unser 
Unternehmen“ als eigenständiges Schulungsthema aufgenommen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

23.01.2017 Integrationsrat
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
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Details

Aktenzeichen
0173/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27