0173/2017
Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms - Maßnahmeempfehlungen - generelle Aufnahme der Thematik 'IKK'
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Fragen aus Sitzung vom 13.06.16 TOP 1.4
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Von: Ehinger, Simone Gesendet: Donnerstag, 4. August 2016 13:16 An: Mohr, Iris Betreff: Fragen aus der letzten Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 Sehr geehrte Frau Mohr, in der Anlage übermittle ich Ihnen die Fragen aus der letzten Integrationsratssitzung vom 13.06.2016 zur weiteren Veranlassung. Die zeitliche Verzögerung bitte ich höflich zu entschuldigen. Sollten Sie Rückfragen haben, melden Sie sich jederzeit gerne! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Simone Ehinger Integrationsrat Stadt Köln / Sitzungsdienst Kleine Sandkaul 5 (3. Etg.), 50667 Köln Tel.: 0221 / 221-29580 Fax: 0221 / 221-29166 integrationsrat@stadt-koeln.de http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/integrationsrat/ ___________________________________________________________________ Fragen aus der Sitzung des Integrationsrates vom 13.06.2016 TOP 1.4 Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmeprogramms - Maßnahmeempfehlungen - generelle Aufnahme der Thematik 'Interkulturelle Kompetenz' bei städtischen Fortbildungen - AN/0390/2016 Herr Edis teilt mit, dass auch hier die Fragen nicht korrekt beantwortet wurden. Auf der 1. Seite, letzter Absatz gebe es eine Aussage zu der Teilnehmerschaft an den Fortbildungen. 432 Personen hätten das Angebot der zentralen Personalentwicklung seit 2007 wahrgenommen, seit dem seien 9 Jahre vergangen. Dies könne man als Statement so stehen lassen. Auf der 2. Seite im vorletzten Absatz werde im Detail aufgeführt, in welchen Dezernaten die Beschäftigten diese Fortbildung durchlaufen könnten. Hier sei u. a. das Amt für öffentliche Ordnung genannt sowie das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Er fragt, was ist mit den anderen Verwaltungseinheiten sei? Grundsätzlich sollten alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, diese Fortbildung zu besuchen, unabhängig davon, ob sie Publikumsverkehr haben oder nicht. Er betont nochmals, dass auf die Frage selbst nicht konkret geantwortet wurde. Es müsse festgestellt werden, dass aus dem beschlossenen Maßnahmenprogramm nichts umgesetzt wurde. Es erfolgte lediglich eine Beschreibung der Ist-Situation. Herr Keltek teilt mit, dass die Veränderung der Struktur der Bevölkerung zunächst in der Verwaltung ankommen und dementsprechend dort fortgebildet werden müsse. 432 von ca. 16.000 Mitarbeitern, die entsprechend fortgebildet wurden, sei zu wenig. Es solle schriftlich auf diese Frage geantwortet werden. Herr Joisten kündigt hinsichtlich der Frage nach Verbindlichkeit und Wiederholung von Fortbildungsmöglichkeiten in diesem Rahmen eine Stellungnahme an. Herr Prandi ergänzt folgendes: Die Zahl 432 sei lediglich die Zahl, die die Zentrale Personalentwicklung in ihren Datenbeständen habe. Die Zahl der tatsächlich geschulten und regelmäßig weiter geschulten Mitarbeiter gehe weit darüber hinaus, ohne zentrale Datenerhebung und ohne Einbezug der Zentralen Personalentwicklung. Die Fortbildung erfolge von den betroffenen Dienststellen autark. Die benannten Dienststellen seien nur exemplarisch genannt. Herr Joisten bedankt sich für die Klarstellung. Er regt an, dass eine Information darüber erfolgen solle, welche Mitarbeiter aus welchen Dezernaten entsprechende Fortbildungen besucht hätten, um das entstandene Bild zu korrigieren, weil dieses Thema dem Integrationsrat sehr wichtig sei.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/111 Vorlagen-Nummer 20.01.2017 0173/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 23.01.2017 Anfrage des AK 5 - Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antidiskriminierung an den Integrationsrat zum Sachstand der Umsetzung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms - Maßnahmeempfehlungen - generelle Aufnahme der Thematik 'Interkulturelle Kompetenz' bei städtischen Fortbildungen - AN/0390/2016 Die Verwaltung hat die Anfrage zur Sitzung des Integrationsrats am 13.06.2016 beantwortet (s. Vor- lagen-Nr. 1224/2016). Es haben sich hieraus weitere Fragen von Mitgliedern des Integrationsrats ergeben (s. Anlage). Die Verwaltung teilt - ergänzend zur Mitteilung in der Sitzung des Integrationsrates am 13.06.2016 – hierzu mit: Generell ist das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ im Verwaltungsalltag allen Beschäftigten der Stadt Köln ein vorrangiges Anliegen. Dies zeigt sich durch eine hohe Anzahl gezielter Nachfragen zu entsprechenden Schulungsangeboten. Die in der Beantwortung vom 13.06.2016 genannten Schulungszahlen für interkulturelle Trainings zeigen lediglich einen Ausschnitt aus allen Schulungsaktivitäten hierzu auf. Stadtweit werden – neben den zentralen Fortbildungsmaßnahmen des Amtes für Personal, Organisation und Innovation, welche allen Beschäftigten der Stadt Köln offen stehen – zahlreiche zielgruppenspezifische Schulungsveran- staltungen in den einzelnen städtischen Dienststellen durchgeführt. Eine zentrale statistische Erhe- bung, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in welchen Dienststellen oder Dezernaten zu bestimm- ten Themen geschult wurden, erfolgt hierbei nicht. Die Stadt Köln hat mit dem Konzept „Köln l(i)ebt Vielfalt“ als erste Stadt bundesweit ein Diversity- Konzept erstellt, das alle Dimensionen von Diversity, also Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, Behinderung und Religion in der Gesamtstrategie der Verwaltung berücksichtigt. Mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen werden die Potenziale und Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der künftigen Fach- und Führungskräfte gleichermaßen wertgeschätzt und strate- gisch genutzt. Diese nachhaltige Personalpolitik der Stadt Köln hat in 2016 durch die erneute Verlei- hung des TOTAL E-QUALITY Prädikats in Verbindung mit der erstmaligen Verleihung des Zusatz- Prädikats Diversity Würdigung gefunden. Diversity als moderner Gegenbegriff zu Diskriminierung, um antidiskriminierende Maßnahmen argu- mentativ zu bündeln, ist bereits fester Bestandteil des Schulungsangebots für städtische Beschäftigte. 2017 wird die Thematik noch stärker in den Fokus der Mitarbeiterschaft gerückt. Diversity - und damit auch Interkulturelle Kompetenz als ein Teilaspekt von Diversity - wird in dem für alle neuen Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter verpflichtend zu besuchenden Seminar „Stadt Köln“ – Wie funktioniert unser Unternehmen“ als eigenständiges Schulungsthema aufgenommen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0173/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 20.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27