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1933/2016

Bestreifung der Porzer S-Bahnhöfe

Mitteilung BV 27.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.02.2017, TOP 9.2.10

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2495 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1933/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.02.2017 
 
Bestreifung der Porzer S-Bahnhöfe 
Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion - AN/0581/2016 
Die Bezirksvertretung 7 (Porz) hatte die Verwaltung beauftragt, mit den Vertretern der Bundespolizei 
zu erörtern, wie eine höhere Frequenz der Bestreifung der Porzer S-Bahnhöfe erreicht werden kann. 
Auch die Möglichkeit der Einbeziehung des städtischen Ordnungsdienstes sollte erwogen und an-
schließend die Bezirksvertretung Porz entsprechend informiert werden. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Die Porzer S-Bahnhöfe Steinstraße (Bahnhof Steinstraße), Sankt-Sebastianus-Straße (Bahnhof Porz-
Wahn) und Kaiserstraße (Bahnhof Porz-Rhein) wurden aufgrund des Beschlusses im Zeitraum 
21.06.2016 bis 26.07.2016 regelmäßig im Tages- und Spätdienst durch den Ordnungsdienst der 
Stadt Köln und teilweise auch in gemischten Teams von Ordnungsdienst und Landespolizei bestreift. 
Die Kontrollen fanden zwischen 08:40 Uhr und 00:50 Uhr an Wochentagen und Wochenenden statt. 
Insgesamt wurden 78 Kontrollen durchgeführt, davon 43 im Tagesdienst und 35 im Nachtdienst. Hier 
wurden folgende Feststellungen getroffen: 
 
Tagesdienst:  
 Bahnhof Steinstr.: keine Feststellungen 
 Bahnhof Porz-Wahn: 1 Einsatzweitergabe an die Bundespolizei und Hinzuziehen des Ret-
tungsdienstes 
 Bahnhof Porz-Rhein: 2 Jugendschutzkontrollen ohne Feststellungen 
 
Spätdienst: 
- Bahnhof Steinstr.: 1 x wildes Urinieren verhindert 
Bahnhof Porz-Wahn: keine Feststellungen 
Bahnhof Porz-Rhein: 1 Kontrolle nach dem Jugendschutzgesetz, dabei Fund von Tabak und 
Drogen (Marihuana). Es wurde die Polizei hinzugezogen. 
 
Am 14.06.2016 fand ein Treffen zwischen der Bundespolizei, der Landespolizei und dem Ordnungs-
dienst der Stadt Köln am Bahnhof Steinstraße statt. Vor Ort wurde die Situation an den Porzer Bahn-
höfen erörtert. Weder der Landespolizei, noch dem Ordnungsdienst der Stadt Köln sind größere 
Probleme im Bereich der Porzer Bahnhöfe bekannt. Auch die Bundespolizei stuft Bahnhöfe im Porzer 
Gebiet als unauffällig ein und sieht daher keinen Bedarf für eine regelmäßige Bestreifung. Aus den 
genannten Gründen werden die Porzer S-Bahnhöfe Steinstraße (Bahnhof Steinstraße), Sankt-
Sebastianus-Straße (Bahnhof Porz-Wahn) und Kaiserstraße (Bahnhof Porz-Rhein) künftig wie zuvor 
bei konkreten Beschwerdelagen kontrolliert.

Beratungsverlauf (1)

07.02.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1933/2016
Typ
Mitteilung BV
Datum
27.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27