1933/2016
Bestreifung der Porzer S-Bahnhöfe
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Mitteilung BV
2495 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 1933/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.02.2017 Bestreifung der Porzer S-Bahnhöfe Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion - AN/0581/2016 Die Bezirksvertretung 7 (Porz) hatte die Verwaltung beauftragt, mit den Vertretern der Bundespolizei zu erörtern, wie eine höhere Frequenz der Bestreifung der Porzer S-Bahnhöfe erreicht werden kann. Auch die Möglichkeit der Einbeziehung des städtischen Ordnungsdienstes sollte erwogen und an- schließend die Bezirksvertretung Porz entsprechend informiert werden. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Porzer S-Bahnhöfe Steinstraße (Bahnhof Steinstraße), Sankt-Sebastianus-Straße (Bahnhof Porz- Wahn) und Kaiserstraße (Bahnhof Porz-Rhein) wurden aufgrund des Beschlusses im Zeitraum 21.06.2016 bis 26.07.2016 regelmäßig im Tages- und Spätdienst durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln und teilweise auch in gemischten Teams von Ordnungsdienst und Landespolizei bestreift. Die Kontrollen fanden zwischen 08:40 Uhr und 00:50 Uhr an Wochentagen und Wochenenden statt. Insgesamt wurden 78 Kontrollen durchgeführt, davon 43 im Tagesdienst und 35 im Nachtdienst. Hier wurden folgende Feststellungen getroffen: Tagesdienst: Bahnhof Steinstr.: keine Feststellungen Bahnhof Porz-Wahn: 1 Einsatzweitergabe an die Bundespolizei und Hinzuziehen des Ret- tungsdienstes Bahnhof Porz-Rhein: 2 Jugendschutzkontrollen ohne Feststellungen Spätdienst: - Bahnhof Steinstr.: 1 x wildes Urinieren verhindert Bahnhof Porz-Wahn: keine Feststellungen Bahnhof Porz-Rhein: 1 Kontrolle nach dem Jugendschutzgesetz, dabei Fund von Tabak und Drogen (Marihuana). Es wurde die Polizei hinzugezogen. Am 14.06.2016 fand ein Treffen zwischen der Bundespolizei, der Landespolizei und dem Ordnungs- dienst der Stadt Köln am Bahnhof Steinstraße statt. Vor Ort wurde die Situation an den Porzer Bahn- höfen erörtert. Weder der Landespolizei, noch dem Ordnungsdienst der Stadt Köln sind größere Probleme im Bereich der Porzer Bahnhöfe bekannt. Auch die Bundespolizei stuft Bahnhöfe im Porzer Gebiet als unauffällig ein und sieht daher keinen Bedarf für eine regelmäßige Bestreifung. Aus den genannten Gründen werden die Porzer S-Bahnhöfe Steinstraße (Bahnhof Steinstraße), Sankt- Sebastianus-Straße (Bahnhof Porz-Wahn) und Kaiserstraße (Bahnhof Porz-Rhein) künftig wie zuvor bei konkreten Beschwerdelagen kontrolliert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1933/2016
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27