0980/2024
Beantwortung Anfrage AN/0425/2024 Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen; hier: noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2858 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/0 Vorlagen-Nummer 12.03.2024 0980/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Beantwortung Anfrage AN/0425/2024 Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen; hier: noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte In Folge die Beantwortung von Anfragen AN/0425/2024 der Fraktion DIE LINKE durch die Verwaltung: Frage 1: Wann w ird die Verw altung diese Qualifizierungsschritte näher definieren? Antwort 1: Mit dem genannten Beschluss 0426/2023 wurde ein vorläufiges Bewer- tungsinstrument für konkrete Vorhaben beschlossen. Als räumlich-strategischer Ge- genpart hierzu wird derzeit der Räumliche Plan erarbeitet. Die Grundsätze des Räum- lichen Plans (3276/2023) stellen erste Arbeitsthesen zu dessen Erstellung dar. Um eine bestmögliche städtische Steuerung neuer Vorhaben zu garantieren, müssen beide Bausteine – Instrument und Räumlicher Plan – genau aufeinander abgestimmt sein. Dies ist Ziel einer anwendungsbezogenen Betrachtung und Überarbeitung beider Bausteine im weiteren Prozess und in Abgleich mit bestehenden städtischen Instru- menten. Eine Präzisierung möglicher Schritte bei einer baulichen Höhe unter 40m bei einer re- lativen Überschreitung um 30% zur Umgebung leitet sich daher maßgeblich von der gemeinsamen Betrachtung des Bewertungsinstruments (0426/2023) in Kombination mit einem Räumlichen Plan ab und ist Gegenstand der fortlaufenden Erarbeitung. Frage 2: In w ie vielen Fällen w urden seit diesem Beschluss des Stadtentw icklungs- ausschusses für Bauvorhaben Bauanträge gestellt, für die der o.g. Fall zutrifft (Höhe von w eniger als 40 m und relative Überschreitung von 30 % und mehr zur Umge- bung)? Frage 3: Auf w elcher Grundlage hat die Verw altung diese Fälle bew ertet? Antwort auf 2&3: Die Umsetzungsmöglichkeiten der Verwaltung richten sich grund- sätzlich nach gesetzlichen Grundlagen (Baugesetzbuch). Bei Projekten, die sich nach §34 Baugesetzbuch in ihre nähere Umgebung einfügen, besteht keine Möglichkeit den Vorhabenträgern Vorgaben zur Durchführung von Qualifizierungsverfahren zu ma- chen. In Vorhaben außerhalb der Wirksamkeit des §34 werden Qualitäten über ein- 2 hergehende Bebauungsplanverfahren und die planerische Praxis des Stadtplanungs- amtes gesichert. Zudem verfügt die Stadt über weitere Instrumente zur Qualitätssiche- rung, so z.B. das Kooperative Baulandmodell. Da eine Präzisierung von Schritten für Vorhaben unter 40m und bei 30% Überschrei- tung der Umgebung erst im fortlaufenden Prozess erfolgt (s. Antwort 1), sind keine Verfahren über den gesetzlichen Rahmen und die angewendete planerisch-qualifizie- rende Praxis des Stadtplanungsamtes hinaus durchgeführt worden. Eine Erhebung von Fallzahlen liegt nicht vor. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0980/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.03.2024
- Erstellt
- 11.03.2024 16:11