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0980/2024

Beantwortung Anfrage AN/0425/2024 Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen; hier: noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.03.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2858 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/0 
 
Vorlagen-Nummer  12.03.2024 
 0980/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 
 
Beantwortung Anfrage AN/0425/2024 Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen; hier: 
noch näher zu definierende Qualifizierungsschritte 
In Folge die Beantwortung von Anfragen AN/0425/2024 der Fraktion DIE LINKE durch 
die Verwaltung: 
 
Frage 1: Wann w ird die Verw altung diese Qualifizierungsschritte näher definieren? 
Antwort 1: Mit dem genannten Beschluss 0426/2023 wurde ein vorläufiges Bewer-
tungsinstrument für konkrete Vorhaben beschlossen. Als räumlich-strategischer Ge-
genpart hierzu wird derzeit der Räumliche Plan erarbeitet. Die Grundsätze des Räum-
lichen Plans (3276/2023) stellen erste Arbeitsthesen zu dessen Erstellung dar.  
Um eine bestmögliche städtische Steuerung neuer Vorhaben zu garantieren, müssen 
beide Bausteine – Instrument und Räumlicher Plan – genau aufeinander abgestimmt 
sein. Dies ist Ziel einer anwendungsbezogenen Betrachtung und Überarbeitung beider 
Bausteine im weiteren Prozess und in Abgleich mit bestehenden städtischen Instru-
menten. 
Eine Präzisierung möglicher Schritte bei einer baulichen Höhe unter 40m bei einer re-
lativen Überschreitung um 30% zur Umgebung leitet sich daher maßgeblich von der 
gemeinsamen Betrachtung des Bewertungsinstruments (0426/2023) in Kombination 
mit einem Räumlichen Plan ab und ist Gegenstand der fortlaufenden Erarbeitung. 
 
Frage 2: In w ie vielen Fällen w urden seit diesem Beschluss des Stadtentw icklungs-
ausschusses für Bauvorhaben Bauanträge gestellt, für die der o.g. Fall zutrifft (Höhe 
von w eniger als 40 m und relative Überschreitung von 30 % und mehr zur Umge-
bung)? 
Frage 3: Auf w elcher Grundlage hat die Verw altung diese Fälle bew ertet? 
Antwort auf 2&3: Die Umsetzungsmöglichkeiten der Verwaltung richten sich grund-
sätzlich nach gesetzlichen Grundlagen (Baugesetzbuch). Bei Projekten, die sich nach 
§34 Baugesetzbuch in ihre nähere Umgebung einfügen, besteht keine Möglichkeit den 
Vorhabenträgern Vorgaben zur Durchführung von Qualifizierungsverfahren zu ma-
chen. In Vorhaben außerhalb der Wirksamkeit des §34 werden Qualitäten über ein-

2 
 
hergehende Bebauungsplanverfahren und die planerische Praxis des Stadtplanungs-
amtes gesichert. Zudem verfügt die Stadt über weitere Instrumente zur Qualitätssiche-
rung, so z.B. das Kooperative Baulandmodell. 
Da eine Präzisierung von Schritten für Vorhaben unter 40m und bei 30% Überschrei-
tung der Umgebung erst im fortlaufenden Prozess erfolgt (s. Antwort 1), sind keine 
Verfahren über den gesetzlichen Rahmen und die angewendete planerisch-qualifizie-
rende Praxis des Stadtplanungsamtes hinaus durchgeführt worden. Eine Erhebung 
von Fallzahlen liegt nicht vor. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0980/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.03.2024
Erstellt
11.03.2024 16:11