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2321/2023

Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2024, Sparte Musik, Strukturförderung freie Musik

Beschlussvorlage Ausschuss 14.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 28.11.2023, TOP 4.13

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1179 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/22 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2321/2023
Stand: 15.07.2024 
Sachstandsbericht  
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2024, Sparte Musik, 
Strukturförderung freie Musik 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für das Haushaltsjahr 2024 die Teilfreigabe in 
Höhe von 400.000 Euro der im Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförde-
rung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß dem Finanzausschussbeschluss (AN/1726/2022) vom 
30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 – Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen. Die Erhöhung der Freien Projektmittel im Bereich Musik 
soll zur Stärkung der freien Musikszene im Jahr 2024 gemäß der nachfolgenden Aufteilung 
verwendet werden. 
Förderzweck Förderhöhe 
Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 100.000 Euro 
Kleinstförderung 150.000 Euro 
4-jährige Projektförderung 150.000 Euro 
Summe 400.000 Euro 
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Mittel sind verplant und werden im Laufe des Jahres 2024 verausgabt.

Beschlussvorlage Ausschuss

8049 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 2321/2023 
Freigabedatum 14.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2024, Sparte Musik, 
Strukturförderung freie Musik  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für das Haushaltsjahr 2024 die Teilfreigabe in 
Höhe von 400.000 Euro der im Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförde-
rung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß dem Finanzausschussbeschluss (AN/1726/2022) vom 
30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 – Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen. Die Erhöhung der Freien Projektmittel im Bereich Musik 
sollen zur Stärkung der freien Musikszene im Jahr 2024 gemäß der nachfolgenden Aufteilung 
verwendet werden. 
Förderzweck Förderhöhe 
Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 100.000 Euro 
Kleinstförderung 150.000 Euro 
4-jährige Projektförderung 150.000 Euro 
Summe 400.000 Euro 
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  400.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30. September 2022 wurden im Rahmen des 
AN/1726/2022 für „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ für 2023 zusätzliche Mittel in 
Höhe von 500.000 Euro sowie für 2024 in Höhe von 600.000 Euro (inkl. mittelfristiger Finanz-
planung) bereitgestellt. Diese Transferaufwendungen wurden in den am 10.11.2022 vom Rat 
beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Positionen stehen unter dem 
Freigabevorbehalt des Fachausschusses. 
Mit dieser Vorlage sollen 400.000 Euro für die Aufstockung der regulären Projektförderung 
Musik (Antragsfrist 30.09.2023), für die Kleinstförderung sowie die 4-jährige Projektförderung 
zweckgebunden freigegeben werden. Unter Hinweis auf die Vorlagen Nrn. 0961/2023 und 
1064/2023 wird damit der Freigabebetrag von 600.000 Euro für 2024 erreicht. 
Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 
Im Jahr 2023 waren im Förderbereich Musik Fördermittel (Antragstellung zur Frist) von ca. 
411.000 Euro eingeplant worden. Um das Verhältnis zwischen Antragssumme und bewilligter 
Gesamtsumme zu verbessern und die Veranstalter*innen in die Lage zu versetzen, die Hono-
raruntergrenzen besser berücksichtigen zu können, wurden in 2023 gem. dem Beschluss des

3 
Ausschusses für Kunst und Kultur (BV-Nr. 4276/2022) vom 31.01.2023 Mittel in Höhe von 
100.000 € zugesetzt. Diesen Weg möchte die Kulturverwaltung in 2024 weitergehen und plant 
die Förderung von mehr Projekten mit höheren adäquaten Zuschüssen. Dazu sollen die Pro-
jektmittel (Antragstellung zur Frist) auch in 2024 um 100.000 € aufgestockt werden. 
 
Kleinstförderung 
Das Förderinstrument der Kleinstförderung wurde im Jahr 2020 zum ersten Mal eingeführt 
und hat sich seitdem bewährt. Mit ihm können aus nicht vorhersehbaren Umständen sich im 
laufenden Jahr kurzfristig ergebende Projekte realisiert werden. Gefördert werden können 
Konzerte, Proben, Dokumentationen, Kompositionsvorhaben, Reise- und Unterbringungskos-
ten, Raum- und Technikmiete sowie Honorare. Um auch umfangreichere Vorhaben mit gro-
ßen Besetzungen und aufwändigen Produktionen kurzfristig fördern zu können, wurde in 2023 
die maximale Förderhöhe auf 5.000 Euro je Vorhaben angehoben. In 2023 wurden gemäß 
dem Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur (BV-Nr. 4276/2022) vom 31.01.2023 
Mittel in Höhe von 150.000 Euro für die Kleinstförderung zur Verfügung gestellt. Um der nach 
wie vor großen Nachfrage nachkommen zu können, sollen in 2024 wiederum Mitteln in Höhe 
von 150.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. 
Umsetzung: Die Bewertung und Auswahl der Projekte und die Vergabe der Mittel erfolgt durch 
den IFM e.V. Koordination und Vergabe erfolgen durch die Geschäftsstelle des IFM e.V. in 
Zusammenarbeit mit einer dreiköpfigen Jury, deren Mitglieder drei Teilszenen repräsentieren 
und regelmäßig rotieren. Die Mittel werden dem IFM e.V. in Form eines Projektkostenzu-
schusses gewährt, der die (städtischen) Förderkriterien und Bewilligungsauflagen enthält, wel-
che an die Antragsteller weiterzugeben sind; die Vergabe erfolgt in Form von Weiterleitungs-
verträgen durch den IFM e.V. 
 
4-jährige Projektförderung 
Zur Förderung von Projekten in den Bereichen alte, neue, globale, klassische, improvisierte, 
elektronische Musik sowie Jazz und Klangkunst wurde 2023 erstmals als neues Förderinstru-
ment die 4-jährige Projektförderung eingeführt. Mit dieser Vorlage soll die Fortführung der in 
2023 begonnenen, mehrjährigen Projektförderung bzw. Finanzierung für 2024 erreicht wer-
den.  
Die mehrjährige Projektförderung dient der Unterstützung herausragender Musiker*innen, 
Gruppen und Initiativen bei der Realisierung ihrer Projektideen und gibt eine deutlich verbes-
serte Planungssicherheit. 
Voraussetzung ist der Nachweis über eine konstante mehrjährige, musikalisch wertvolle Pro-
duktion oder programmgestalterische Tätigkeit und eine damit verbundene künstlerische Pro-
filbildung. Im Rahmen der 4-jährigen Projektförderung können auch Koproduktions- und Ver-
netzungsprojekte, Gastspielauftritte und Kompositionsvorhaben Berücksichtigung finden. 
Durch Ermächtigungsübertragung der Kämmerin aus dem Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der 
Position „Fördermittel freie Musik“ (pol. VN 2022) in das Haushaltsjahr 2023 sind Mittel in 
Höhe von 150.000 Euro für die 4-jährige Projektförderung Musik in 2023 zur Verfügung ge-
stellt worden, mit denen insgesamt acht Festivals und Konzertreihen gefördert werden konn-
ten. Um deren Weiterförderung sicherzustellen, sollen in 2024 erneut Mittel in Höhe von 
150.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.  
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurden noch keine Haushaltspläne für die Haushalts-
jahre 2025ff verabschiedet. Daher bezieht sich diese Beschlussvorlage nur auf eine Verlänge-
rung der mehrjährigen Projektförderung für das bereits beschlossene Haushaltsjahr 2024.  
 
Finanzierung: 
Im Haushaltsplan 2023/2024 sind für 2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 600.000 
Euro für „Fördermittel musikalischer Veranstaltungen“ im Teilergebnisplan des Kulturamtes in 
der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen inkl. mit-
telfristiger Finanzplanung veranschlagt. Die Mittelbereitstellung in Höhe von 600.000 Euro ist 
ab 2024 durch den Finanzausschuss am 30.09.2022 (AN/1726/2022) grundsätzlich beschlos-

4 
sen worden („Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“); diese steht unter dem Freigabe-
vorbehalt des Fachausschusses.  
Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10. November 2022 
beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von 400.000 
Euro für das Jahr 2024 sind ein Teil dessen.  
Der Freigabebeschluss zur Finanzierung der 4-jährigen Projektförderung bezieht sich nur auf 
das Jahr 2024. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandsermächti-
gung dar. Demzufolge sind die o.g. Förderungen nur möglich, sofern es die jeweilige Haus-
haltslage erlaubt.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2321/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.11.2023
Erstellt
19.07.2023 17:40