2321/2023
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2024, Sparte Musik, Strukturförderung freie Musik
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1179 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/22
Vorlagen-Nummer
2321/2023
Stand: 15.07.2024
Sachstandsbericht
Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2024, Sparte Musik,
Strukturförderung freie Musik
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für das Haushaltsjahr 2024 die Teilfreigabe in
Höhe von 400.000 Euro der im Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförde-
rung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß dem Finanzausschussbeschluss (AN/1726/2022) vom
30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 – Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen. Die Erhöhung der Freien Projektmittel im Bereich Musik
soll zur Stärkung der freien Musikszene im Jahr 2024 gemäß der nachfolgenden Aufteilung
verwendet werden.
Förderzweck Förderhöhe
Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 100.000 Euro
Kleinstförderung 150.000 Euro
4-jährige Projektförderung 150.000 Euro
Summe 400.000 Euro
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Mittel sind verplant und werden im Laufe des Jahres 2024 verausgabt.
Beschlussvorlage Ausschuss
8049 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/41/41/22 Vorlagen-Nummer 2321/2023 Freigabedatum 14.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Finanzmitteln der Kulturförderung für 2024, Sparte Musik, Strukturförderung freie Musik Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für das Haushaltsjahr 2024 die Teilfreigabe in Höhe von 400.000 Euro der im Haushaltsplan 2023/2024 zugesetzten Mittel „Strukturförde- rung (Fortsetzung) Freie Musik“ gemäß dem Finanzausschussbeschluss (AN/1726/2022) vom 30. September 2022 im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 – Kulturförderung, Teilplan- zeile 15 – Transferaufwendungen. Die Erhöhung der Freien Projektmittel im Bereich Musik sollen zur Stärkung der freien Musikszene im Jahr 2024 gemäß der nachfolgenden Aufteilung verwendet werden. Förderzweck Förderhöhe Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) 100.000 Euro Kleinstförderung 150.000 Euro 4-jährige Projektförderung 150.000 Euro Summe 400.000 Euro Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. Ausschuss Kunst und Kultur 28.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30. September 2022 wurden im Rahmen des AN/1726/2022 für „Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“ für 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro sowie für 2024 in Höhe von 600.000 Euro (inkl. mittelfristiger Finanz- planung) bereitgestellt. Diese Transferaufwendungen wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Positionen stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Mit dieser Vorlage sollen 400.000 Euro für die Aufstockung der regulären Projektförderung Musik (Antragsfrist 30.09.2023), für die Kleinstförderung sowie die 4-jährige Projektförderung zweckgebunden freigegeben werden. Unter Hinweis auf die Vorlagen Nrn. 0961/2023 und 1064/2023 wird damit der Freigabebetrag von 600.000 Euro für 2024 erreicht. Aufstockung Projektmittel (fristgerechte Antragstellung) Im Jahr 2023 waren im Förderbereich Musik Fördermittel (Antragstellung zur Frist) von ca. 411.000 Euro eingeplant worden. Um das Verhältnis zwischen Antragssumme und bewilligter Gesamtsumme zu verbessern und die Veranstalter*innen in die Lage zu versetzen, die Hono- raruntergrenzen besser berücksichtigen zu können, wurden in 2023 gem. dem Beschluss des 3 Ausschusses für Kunst und Kultur (BV-Nr. 4276/2022) vom 31.01.2023 Mittel in Höhe von 100.000 € zugesetzt. Diesen Weg möchte die Kulturverwaltung in 2024 weitergehen und plant die Förderung von mehr Projekten mit höheren adäquaten Zuschüssen. Dazu sollen die Pro- jektmittel (Antragstellung zur Frist) auch in 2024 um 100.000 € aufgestockt werden. Kleinstförderung Das Förderinstrument der Kleinstförderung wurde im Jahr 2020 zum ersten Mal eingeführt und hat sich seitdem bewährt. Mit ihm können aus nicht vorhersehbaren Umständen sich im laufenden Jahr kurzfristig ergebende Projekte realisiert werden. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Dokumentationen, Kompositionsvorhaben, Reise- und Unterbringungskos- ten, Raum- und Technikmiete sowie Honorare. Um auch umfangreichere Vorhaben mit gro- ßen Besetzungen und aufwändigen Produktionen kurzfristig fördern zu können, wurde in 2023 die maximale Förderhöhe auf 5.000 Euro je Vorhaben angehoben. In 2023 wurden gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur (BV-Nr. 4276/2022) vom 31.01.2023 Mittel in Höhe von 150.000 Euro für die Kleinstförderung zur Verfügung gestellt. Um der nach wie vor großen Nachfrage nachkommen zu können, sollen in 2024 wiederum Mitteln in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Umsetzung: Die Bewertung und Auswahl der Projekte und die Vergabe der Mittel erfolgt durch den IFM e.V. Koordination und Vergabe erfolgen durch die Geschäftsstelle des IFM e.V. in Zusammenarbeit mit einer dreiköpfigen Jury, deren Mitglieder drei Teilszenen repräsentieren und regelmäßig rotieren. Die Mittel werden dem IFM e.V. in Form eines Projektkostenzu- schusses gewährt, der die (städtischen) Förderkriterien und Bewilligungsauflagen enthält, wel- che an die Antragsteller weiterzugeben sind; die Vergabe erfolgt in Form von Weiterleitungs- verträgen durch den IFM e.V. 4-jährige Projektförderung Zur Förderung von Projekten in den Bereichen alte, neue, globale, klassische, improvisierte, elektronische Musik sowie Jazz und Klangkunst wurde 2023 erstmals als neues Förderinstru- ment die 4-jährige Projektförderung eingeführt. Mit dieser Vorlage soll die Fortführung der in 2023 begonnenen, mehrjährigen Projektförderung bzw. Finanzierung für 2024 erreicht wer- den. Die mehrjährige Projektförderung dient der Unterstützung herausragender Musiker*innen, Gruppen und Initiativen bei der Realisierung ihrer Projektideen und gibt eine deutlich verbes- serte Planungssicherheit. Voraussetzung ist der Nachweis über eine konstante mehrjährige, musikalisch wertvolle Pro- duktion oder programmgestalterische Tätigkeit und eine damit verbundene künstlerische Pro- filbildung. Im Rahmen der 4-jährigen Projektförderung können auch Koproduktions- und Ver- netzungsprojekte, Gastspielauftritte und Kompositionsvorhaben Berücksichtigung finden. Durch Ermächtigungsübertragung der Kämmerin aus dem Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der Position „Fördermittel freie Musik“ (pol. VN 2022) in das Haushaltsjahr 2023 sind Mittel in Höhe von 150.000 Euro für die 4-jährige Projektförderung Musik in 2023 zur Verfügung ge- stellt worden, mit denen insgesamt acht Festivals und Konzertreihen gefördert werden konn- ten. Um deren Weiterförderung sicherzustellen, sollen in 2024 erneut Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wurden noch keine Haushaltspläne für die Haushalts- jahre 2025ff verabschiedet. Daher bezieht sich diese Beschlussvorlage nur auf eine Verlänge- rung der mehrjährigen Projektförderung für das bereits beschlossene Haushaltsjahr 2024. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2023/2024 sind für 2024 Aufwandsermächtigungen in Höhe von 600.000 Euro für „Fördermittel musikalischer Veranstaltungen“ im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen inkl. mit- telfristiger Finanzplanung veranschlagt. Die Mittelbereitstellung in Höhe von 600.000 Euro ist ab 2024 durch den Finanzausschuss am 30.09.2022 (AN/1726/2022) grundsätzlich beschlos- 4 sen worden („Strukturförderung (Fortsetzung) Freie Musik“); diese steht unter dem Freigabe- vorbehalt des Fachausschusses. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Höhe von 400.000 Euro für das Jahr 2024 sind ein Teil dessen. Der Freigabebeschluss zur Finanzierung der 4-jährigen Projektförderung bezieht sich nur auf das Jahr 2024. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherte Aufwandsermächti- gung dar. Demzufolge sind die o.g. Förderungen nur möglich, sofern es die jeweilige Haus- haltslage erlaubt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2321/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 19.07.2023 17:40