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Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne AN/1034/2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 2221/2018 vom 02.07.2018

Stand: Am 09.07.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402 Vorlagen-Nummer 2221/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.07.2018 Evaluation und Anpassung der Reinigungsverträge - Reinigungspläne AN/1034/2018 Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates: Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung stellt folgenden Antrag: Die bisherigen Reinigungsverträge - Reinigungspläne - für die Schulen der Stadt Köln beinhalten bei der täglichen Reinigung und der einmal im Jahr durchgeführten Grundreinigung nachfolgend aufge- führte Reinigungsmaßnahmen zum Beispiel nicht:  keine Grundreinigung in Turnhallen, Geräteräume und Hygienebereichen,  keine Reinigung der Heizkörper,  keine Reinigung der Möbeloberflächen auf Schränken,  keine Säuberung in Lehrmittelräumen,  keine Entfernung von Spinnweben an Wänden  keine Reinigung der Tastaturen von Computern  und anderes mehr. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Abfrage (per Mail) in den Schulen zu starten, welche Berei- che von den Reinigungsplänen nicht erfasst werden, bzw. nie gereinigt werden und die Reinigungs- verträge - Reinigungspläne - entsprechend anzupassen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Reinigung von Heizkörpern, Spinnweben und Lehrmittelräumen ist im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung grundsätzlich bereits enthalten. Allerdings sind diese Bereiche häufig nur schwer bis gar nicht zugänglich oder sehr vollgestellt, so dass für die Reinigungsfirmen auch keine Möglichkeit besteht, diese Bereiche ordnungsgemäß zu reinigen. Die übrigen gewünschten Leistungen - alle Möbel/Schränke in Klassen- und Verwaltungsräumen auf der Oberseite zu reinigen – gehören nicht zum Leistungsumfang der Unterhalts- und Grundreinigung. Sofern gewünscht, müsste z.B. der Auftrag zur jährlichen Grundreinigung entsprechend aufgestockt werden. Dies würde je nach Art und Umfang entsprechend Mehrkosten verursachen, die im vorhan- denen Reinigungsbudget von z.Zt. rund 17.3 Mio €/ jährlich nicht berücksichtigt sind. Hygienebereiche werden in der Regel täglich, ab 2019 voraussichtlich 2x täglich, gereinigt. Türklinken/Telefone werden so häufig gereinigt, wie es für den gesamten Raum standardmäßig vor- gesehen ist. Eine Desinfektion erfolgt allerdings bis dato nur dann, wenn das Gesundheitsamt der Stadt Köln dies explizit auf Grund bestimmter Krankheitsfälle anordnet. Auch hier wären zusätzliche Reinigungsmaßnahmen nicht durch das vorgenannte Reinigungsbudget 2 abgedeckt. Grundsätzlich ist es aber bei starken Verschmutzungen möglich, eine einmalige Sonderreinigung zu beantragen. Für die beantragte Evaluierung und evtl. Anpassung der Reinigungspläne – unter Einbeziehung der Schulen – stehen dem Schulträger zur Zeit leider keine personellen Kapazitäten zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 09.07.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.10.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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