0294/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Die Linke.) betreffend" Öffentliches WLAN in Köln" AN/2428/2021
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4519 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/12 Vorlagen-Nummer 28.03.2022 0294/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 28.03.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 (Die Linke.) betreffend" Öffentliches WLAN in Köln" AN/2428/2021 Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Plätze in den Stadtvierteln haben offenes WLAN? Bitte nach links- und rechts- rheinischen Veedeln aufschlüsseln. Nicht nur Plätze, sondern auch stark frequentierte Einkaufsstraßen sowie dezentrale Orte sind sukzessive mit WLAN-Hotspots ausgestattet worden. Einen kartenbasierten Überblick hier- über gibt das Breitbandkataster der Stadt Köln (www.stadt-koeln.de/breitbandkataster). Unter dem Link „Umgebung erkunden“ öffnet sich eine Liste, in der „Breitbandinfrastrukturka- taster“ auszuwählen und sodann „WLAN Access-Points“ anzuklicken ist. 2. Gibt es bei der Nutzung Zeitlimits, nach denen man sich erneut anmelden muss bzw. ein Tageslimit, nach dessen Ablauf die Nutzung erst wieder am folgenden Tag möglich ist? Die zeitliche Limitierung der Nutzung des öffentlichen WLAN wurde durch Beschluss des Hauptausschusses am 06.05.2020 von einer Stunde auf vier Stunden angehoben, um in der aktuellen Pandemiesituation die Nutzung von Videokonferenzen, eLearning u.a. unterbre- chungsfrei zu ermöglichen. Nach Ablauf von vier Stunden ist eine erneute Anmeldung sofort wieder möglich. Es existiert kein Tageslimit. 3. Mit welcher Geschwindigkeit kann man an den jeweiligen WLAN-Hotspots surfen? Die Bandbreite beträgt 25/25 MBit/s Upload/Download. 2 4. Wie kann bei einem erneuten Lockdown oder bei digitalen Formaten als festem Be- standteil des zukünftigen Unterrichts sichergestellt werden, dass auch Kinder teilneh- men können, die daheim keinen (ausreichenden) Internetzugang haben? Die Nutzung des städtischen WLAN-Angebotes ist auch für schulische Zwecke an allen An- tennenstandorten möglich. Neben den Outdoor-Standorten ist dies auch indoor in städtischen Gebäuden möglich. 5. Die Bezirksvertretung Kalk hat auf Initiative der LINKEN die Verwaltung auf ihrer Sit- zung am 28.5.2020 beauftragt zu prüfen, an welchen Standorten in Kalk die Aufstellung solarbetriebener smarter Parkbänke mit Lademöglichkeiten für mobile Geräte, WLAN- Zugang und Beleuchtung technisch möglich und sinnvoll ist. Auch das Stadtraumma- nagement bewertet den Vorschlag positiv. Die Prüfung sollte lt. Beschluss des Bezirk- sparlaments nach den Sommerferien 2020 vorliegen, was aber immer noch nicht der Fall ist. Wie weit ist die Verwaltung mit der Prüfung geeigneter Standorte in Kalk? Grundsätzlich ist es Ziel der Verwaltung, öffentliches WLAN nicht nur punktuell an Parkbän- ken, sondern flächendeckender an belebten Orten bereit zu stellen. Daher wurden kurzfristig an den auf Stadtbezirksebene diskutierten Standorten WLAN-Antennen angebracht. Diese versorgen das Gebiet großflächig und ermöglichen damit nicht nur auf den Parkbänken ver- weilenden Personen die Nutzung von WLAN. Es handelt sich um folgende Antennenstandor- te: Peter-Stühlen-Straße 84 Ostheimer Straße 125 Pohlstadtsweg 483 Thomas-Dehler Weg 1 Die Stadt Köln ist bestrebt, den Gedanken einer "smarten" Stadt innovativ voranzutreiben. Es ist daher geplant, Parkbänke und andere infrage kommende Stadtmöbel nicht nur mit WLAN- Versorgung sowie Ladetechnik auszustatten. Darüber hinaus soll integrierte Sensor- Technologie die Messung von Zustandsdaten ermöglichen und damit einen Beitrag zur effizi- enteren Administration der Stadt ermöglichen. Beim "Runden Tisch Internet of Things" und im Verbundprojekt von Stadt und Stadtwerkekon- zern "Digitale Zukunftsstadt" werden dazu Anwendungsszenarien und Umsetzungsprojekte entwickelt. Auch die Entwicklung künftiger UseCases im Zusammenhang mit smarten Park- bänken erfolgt in dieser Konstellation. Insbesondere besteht ein Austausch mit der Deutschen Bahn, die Pilotprojekte im Bereich smarte Stadtmöbel in diversen Konstellationen durchführt, wie etwa bei der Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Köln-Mülheim im Rahmen der Smart- City-Partnerschaft zwischen der Deutschen Bahn, dem Nahverkehr Rheinland sowie der Stadt Köln (vgl. Mitteilung 3422/2019). Die Verwaltung prüft vorab den temporären Einsatz von Bänken mit solarbetriebener Handy- Lademöglichkeit. Gez. Blome
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0294/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.03.2022
- Erstellt
- 25.01.2022 13:02