Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Markierung von Kreuzungen mit dem StVO-Zeichen 342 (Haifischzähne) zwecks Radfahrerschutz und zum Hinweis auf bestehende Vorschriften (Vorfahrtsregelung)
Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/0021/2024 vom 09.01.2024
Stand: Am 29.01.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV4)
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0021/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Markierung von Kreuzungen mit dem StVO-Zeichen 342 (Haifischzähne) zwecks Radfahrerschutz und zum Hinweis auf bestehende Vorschriften (Vorfahrtsregelung) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 29.01.2024 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, entsprechende Straßenkreuzungen im Stadtbezirk Ehrenfeld mit dem StVO -Zeichen 342 (Haifischzähne) zu markieren. Diese rechts vor links Regel, die Vorfahrtsregelungen hervorhebt, trägt wesentlich dazu bei Gefährdungen der Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. In Bickendorf kommen dafür folgende Kreuzungen in Frage: Akazienweg – Unter Birnen, Akazienweg – Holunderweg, Akazienweg – Unter Kirschen, Akazienweg – Am Langen Stein, Unter Birnen – Unter Bergamotten, Unter Kirschen – Unter Bergamotten, Am Langen Stein – Unter Bergamotten Grüner Brunnen Weg – Weißdornweg Weitere Kreuzungen sollen in den Stadtteilen des Bezir ks folgen. SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld Begründung Es ist auffällig, dass im Bereich der unmarkierten Rechts-vor-links Kreuzungen in Bickendorf vermehrt die Vorfahrtregelungen missachtet und somit Gefährdungen für Verkehrsteilnehmer entstehen. Gemäß Anlage 3 der StVO hebt das Zeichen 342 eine Wartepflicht hervor. Diese kann z. B. an einer Kreuzung aufgrund der Rechts-vor-links-Regelung bestehen. Die Haifischzähne stellen also keine eigenen Vorschriften auf, sondern machen die Verkehrsteilnehmer lediglich auf die bestehenden Vorschriften (Vorfahrtsregeln) aufmerksam. Das Zeichen 342 bzw. die Haifischzähne stellen somit eine Hilfe für die Fahrzeugführer jeglicher Art dar, bestehende Vorfahrtregeln einzuhalten. Dies auch besonders für den gegenläufigen Radverkehr freigegebener Einbahnstraßen. Gefährdungen im Straßenverkehr werden für alle Teilnehmer hierdurch minimiert. Das Zeichen 342 (Haifischzähne) existiert in Deutschland erst seit April 2020. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende 1. stellv. Bezirksbürgermeister
Beratungsverlauf
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29.01.2024
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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