V/0605/2021
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2022 im Stadtbezirk Ost, geplante Instandsetzungsmaßnahmen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0605/2021 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage werden die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk im HH-Jahr 2022 beschlossen, deren Beschlusszuständigkeit in der Bezirksvertretung liegt. Weiterhin werden die Baumaßnahmen bekannt gegeben, die im Stadtbezirk ebenfalls durchgeführt werden sollen, die Beschlusszuständigkeit aber nicht in der Bezirksvertretung liegt (Gebäude mit überbezirklicher Bedeutung) Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird dem Teilprodukt "Bereiststellung von Immobilien zur städtischen Aufgabenerfüllung" Rechnung getragen. Mit den Instandhaltungsmaßnahmen an städt. Gebäuden soll die Werterhaltung und Verkehrs- und Betriebssicherheit sichergestellt werden. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Instandhaltung städt. Gebäude ergibt sich aus der Verpflichtung der Werterhaltung und Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit lt. Gemeideordnung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0605/2021 V/0605/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2022 im Stadtbezirk Ost, geplante Instandsetzungsmaßnahmen - Baubeschlüsse - Beratungsfolge 07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1) Der Durchführung der in Anlage 1 aufgeführten Instandsetzungsmaßnahmen städtischer Gebäu- de im Bezirk Münster -Ost (bezirksbezogene Schulen und sonstige Gebäude) für das Haushalts- jahr 2022 wird zugestimmt. 2) Die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen (Schulen und sonstige Gebäude mit überbezirkli- cher Bedeutung) werden zur Kenntnis genommen. 3) Sofern aus Sicht der Verwaltung oder aus der Sicht der Bezirksvertretung aufgrund neuer Dring- lichkeitserfordernisse bzw. aus finanziellen Gründen von der Auflistung (Anlage 1) abgewichen werden soll, ist eine neue Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen oder im Laufe des Jahres vorzunehmen. 4) Die in der Anlage 3 aufgeführten Instandsetzungsmaßnahmen, die voraussichtlich erst ab 2023 ff. bemittelt werden können, werden zur Kenntnis genommen. 5) Es wird zur Kenntnis genommen, dass vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur Klimaneut- ralität der städtischen Gebäude (V/0275/2021) maßnahmenbezogenen geprüft und dargestellt wird, welche klimarelevanten Auswirkungen die Sanierungsmaßnahmen haben. II. Finanzielle Auswirkungen Die zur Durchführung der oben unter 1) genannten Sachentscheidung erforderlichen Ansätze für Aufwendungen in Höhe von 518.000 Euro stehen vorbehaltlich des Ratsbeschlusses über den Haus- haltsplan 2022 wie folgt zur Verfügung: Amt für Immobilienmanagement 31.08.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Heitmann Telefon: 492-2304 HeitmannA@stadt- muenster.de - 2 - V/0605/2021 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung HH- Jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 2022 50.410.510 Sammel- position Begründung: Vorbemerkung Die Haushaltsmittel für die geplanten Maßnahmen der Instandhaltung stehen im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0111 unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. In der Produktgruppe Immobilienmanagement werden grundsätzlich alle gebä udebezogenen Auf- wendungen für Gebäudeunterhaltung, Bewirtschaftungskosten (Steuern, Versicherungen, Gebühren, Reinigung, etc.), Strom-, Wärme- und Wasserkosten ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der bereitgestellten Mittel ist für geplante Instandsetzungen für 2022 insge- samt ein Maßnahmenpaket in Höhe von rd. 7 ,554 Mio. € für Schulen und für sonstige Gebäude zu- sammengestellt worden. Die Aus wahl erfolgte nach baufachlichen, wirtschaftlichen und Dringlich- keitsgesichtspunkten vor dem Hintergrund des ermittelten Gesamtbedarfs, unter Beachtung gesamt- städtischer Belange und unter Anwendung der vom Rat festgelegten Mittelquotierung für Schulen und sonstige Gebäude. Ebenso werden im Teilergebnisplan unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen die Mittel für den Grundbedarf bereitgestellt, die zur Sicherstellung des laufenden Betriebs und der Verkehrs- und Funktionsfähigkeit der rd. 500 Standorte mit zugehörigen Gebäuden dienen. Die Standorte gliedern sich in rd. 76 Schulen an 84 Standorten, rd. 330 Standorte der „Daseinsvor- sorge“ (über 30 Kitas, 8 Jugendzentren, alle Dienst- und Betriebsgebäude, über 20 Feuerwehrgebäu- de, Büchereien, div. Sozialunterkünfte, Sportanlagen, Kultureinrichtungen sowie die Halle Münster- land und die Stadthalle Hiltrup) sowie rd. 7 0 sonstige Liegenschaften des allgemeinen Grundvermö- gens. Zudem werden noch rd. 140 Skulpturen, Wegekreuze und Ehrenmale in städt ischem Eigentum be- treut. Die Mittelansätze für die ungeplanten Instandsetzungen ergeben sich aus Erfahrungswerten der ver- gangenen Jahre. Aus diesen Mitteln werden alle nicht vorhersehbaren und deshalb nicht planbaren Maßnahmen realisiert, die kurzfristig und zwingend erforderlich sind, um die Nutzung der Gebäude sicherzustellen bzw. weiterzuführen (z.B. Beseitigung Sturm-, Einbruch-, Vandalismusschäden, Rohr- brüche, Verkehrssicherung, Heizungs- und Beleuchtungsausfälle, defekte Regelungen etc.). Darüber hinaus werden Mittel für Wartung und Überprüfungen für die Einhaltung der einschl ägigen technischen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und Richtlinien vorgehalten. Bei Instandsetzungsmaßnahmen an Dächern (Flach- oder Steindachflächen) und Fassaden (Anlagen 1 und 2 der Vorlagen) wird im Rahmen der weiteren Bauplanung zur Umsetzu ng geprüft, ob diese Flächen sich für Gründächer bzw. Photovoltaik-Anlagen eignen. Sofern dies aus statischen, gestalterischen Gründen (z. B. Denkmalschutz) möglich ist, werden ent- sprechende „Vorrüstungen“ eingeplant und umgesetzt. Nachrüstungen werden dann im Rahmen der finanziellen Ressourcen später finanziert und umgesetzt. - 3 - V/0605/2021 Zu 1) In der Anlage 1 sind die Maßnahmen aufgeführt, die im Stadtbezirk für 2022 aus dem gesamtstädti- schen Bedarfskatalog vorgesehen sind und für die die Bezirksvertretung für die Baubeschlussfassung gemäß § 21 Hauptsatzung zuständig ist. Die Auswahl erfolgt nach fachlichen und Dringlichkeitsgesichtspunkten vor dem Hintergrund des er- mittelten Gesamtbedarfs, unter Beachtung gesamtstädtischer Belange und unter Anwendung der vom Rat festgelegten Mittelquotierung für Schulen und sonstige Gebäude. Über die Höhe der Mittel, die insgesamt für Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wer- den, entscheidet der Rat im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung. Insofern steht der Beschluss unter diesem Vorbehalt. Zu 2) In der Anlage 2 sind informell die Instandsetzungsmaßnahmen aufgeführt, die im Stadtbezirk für 2022 aus dem gesamtstädtischen Bedarfskatalog vorgesehen sind, wobei jedoch die Zuständigkeit der Baubeschlüsse nicht bei der Bezirksvertretung liegt (überbezirkliche Bedeutung). Die Auswahlkriterien entsprechen den Ausführungen wie oben unter Punkt 1 Abs. 2-3 beschrieben. Zu 3) Abweichungen vom gesamtstädtisch veranschlagten Bedarfs - und Maßnahmenkatalog durch nicht vorhersehbare Kostenentwicklungen oder auch durch neue Erkenntnisse im Laufe des Haushaltsjah- res erfordern ggf., dass für Einzelfälle Modifizierungen oder Verschiebungen z.B. auf das nächste Haushaltsjahr vorbehalten bleiben müssen. Hierbei wird die Bezirksvertretung, soweit zuständig, be- teiligt. Zu 4) In der Anlage 3 sind die Instandsetzungsmaßnahmen aufgeführt, die unter baufachlichen Aspekten ab 2023 ff. umgesetzt werden sollten. Die konkrete Festlegung der Instandsetzungsmaßnahmen er- folgt dann zum jeweiligen Haushaltsjahr. In der Anlage sind alle bisher ermittelten erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen aufgeführt. Die- se Aufstellung ist nicht abschließend und wird jährlich fortgeschrieben und ergänzt. Bei diesen Instandsetzungsmaßnahmen handelt es sich nur um Bauteilerneuerungen. Die Bedarfssituation und die Anforderungen übersteigen aber nach wie vor die jährlichen Finanzie- rungsmöglichkeiten, so dass ein nicht unerheblicher Nachholbedarf besteht. Nicht alle Anforderungen in der Instandhaltung können deshalb zeit- und bedarfsgerecht finanziert und umgesetzt werden. Zur Vermeidung eines Werteverzehrs sollte es Ziel sein, in den nächsten Jahren ein angemessenes Ver- hältnis der finanziellen Mittel für die damit instand zu haltenden Gebäudeflächen zu erreichen. Zu 5) Hinweis zu energetischen Aspekten als zusätzliche Informationen in den Anlagen 1- 3 Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses zur Klimaneutralität der städtischen Gebäude (V/0275/2021) wird in den Anlagen 1 und 2 maßnahmenbezogen geprüft in wie weit diese klimarele- vante Auswirkungen haben könnten. In der Anlagen 1 und 2 sind alle Maßnahmen konkret dahingehend untersucht worden, ob mit der Umsetzung: - 4 - V/0605/2021 a. eine Klimarelevanz besteht (ja/nein) und b. wenn eine Klimarelevanz prognostiziert wird, mit welcher Energieeinsparung (in kWh) und welcher CO2 Einsparung (in t/a) überschlägig zu erwarten ist. In der Anlage 3 sind Instandhaltungsmaßnamen identifiziert worden, die dann im Rahmen von noch zu planenden energetischen Sanierungen mit umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen sind je- weils farbig unterlegt dargestellt. I.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: 1) Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2022 mit Zuständigkeit Bezirksvertretung 2) Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2022 ohne Zuständigkeit Bezirksvertretung 3) Weitere Maßnahmen 2023 ff.
605-2021-Anlage2
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Amt für Immobilienmanagement geplante Instandsetzungsmaßnahmen 2022 Anlage 2 Standort Klima- relevanz Energieeinsparung in kWh CO 2 Einsparung in t/a Projektbezeichnung Kosten Stadtbezirk Art geplante Instandsetzungen in Schulen überbezirklich keine sonstige Maßnahmen in Schulen überbezirklich keine geplante Instandhaltungsmaßnahmen sonstige Gebäude keine sonstige Maßnahmen sonstige Gebäude keine Nachrichtlich Sammelbudgets, mehrere Bezirksvertretungen Schulen nein P Unfallverhütungsmaßnahmen 91.600 mehr.BV Sammelbudget Schulen nein P Brandschutzmaßnahmen 91.500 mehr.BV Sammelbudget Schulen nein P Verbesserungen Bauk. Hausmeisterwohnungen, Sanierungen/Funktionsverbesserungen)90.200 mehr.BV Sammelbudget Schulen nein P Kleine Baumaßnahmen in Schulen 105.000 mehr.BV Sammelbudget Schulen nein P Kleine Baumaßnahmen OGTS in Schulen 20.000 mehr.BV Sammelbudget Dienstgebäude nein P Baumaßnahmen in Dienstgebäuden 73.600 mehr.BV Sammelbudget Jugend nein P kl. Um- und Ausbauten in städt. Jugendeinrichtungen 18.400 mehr.BV Sammelbudget Kita nein P kl. Um- und Ausbauten in städt. Kitas 73.600 mehr.BV Sammelbudget Grafitti nein Grafittibeseitigung 100.000 mehr.BV Sammelbudget Sportanlagen nein kleine Umbaumaßnahmen Sportstätten 35.900 mehr.BV Sammelbudget Sportanlagen nein P Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700 mehr.BV Sammelbudget Übergangseinrichtungen nein Herrichtung versch. Objekte-Übergangseinrichtungen (Sozialamt) 52.000 mehr.BV Sammelbudget Nicht zuzuordnender Standort (888), nein Instandsetzung von Skulpturen, Ehrenmalen, Bildstöcken etc. 46.000 mehr.BV Sammelbudget Hinweis: Energieeinsparungen und CO2 Einsparung abgeschätzt
605-2021-Anlage1
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Amt für Immobilienmanagement geplante Instandsetzungsmaßnahmen 2022 Anlage 1 Standort Klima- relevanz Energieein- sparung in kWh CO 2 Einspar- ung in t/a Projektbezeichnung Kosten Stadtbezirk Art geplante Instandhaltungsmaßnahmen Schulen Dep. Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufsk. (494), Laerer Landweg 153 nein Elektrosicherheitsmängelbehebung laut Prüfberic ht 35.000 Ost geplante Inst. sonstige Maßnahmen in Schulen keine geplante Instandhaltungsmaßnahmen sonstige Gebäude Sportanlage August-Schepers-Str. (93), August-Schepers-Straße 20 ja gering vernachlässigbar Erneuerung des Gasheizkessel sowie des Kaltwasserve rteiler 18.000 Ost geplante Inst. Sporthalle Middelfeld (355), Heriburgstraße 15a nein Sanierung der Dusch- und Umkleideräume 500.000 Ost geplante Inst. sonstige Maßnahmen sonstige Gebäude keine Hinweis: Summe Maßnahmen geplante Instandsetzungen 553.000 Energieeinsparungen und CO2 Einsparung abgeschätzt
605-2021-Anlage3
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Amt für Immobilienmanagement Priorisierte Instandsetzungsmaßnahmen 2023 ff. Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Prio Stadtbezirk Schulen Astrid Lindgren-Schule Gelmer (262), Gelmerheide 3Gelmerheide 3 Erneuerung der Alu Eingangstüren und -Umkleidefenster 16.000 2 Ost bezirklich Astrid Lindgren-Schule Gelmer (262), Gelmerheide 3Gelmerheide 3 Schleifen und Versiegelung von vorhandenen Parkettböden in Klassenräume 25.000 2 Ost bezirklich Dep. Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufsk. (494), Laerer Landweg 153Laerer Landweg 153 Erneurung Oberböden in Klassen- und Werkräumen 24.000 2 Ost bezirklich Margaretenschule (134), Brentanoweg 18Brentanoweg 18 Erneuerung der HV und UV sowie das Kabelnetz 5/20 220.000 2 Ost bezirklich Margaretenschule (134), Brentanoweg 18Brentanoweg 18 Aufarbeitung Parkettböden Aula 15.000 2 Ost bezirklich Matthias-Claudius-Schule Handorf (211), Drostestr. 7Drostestr. 7 Elektrogesamtsanierung 2/20 , 1 - 5 Jahre 1.301.000 2 Ost bezirklich Matthias-Claudius-Schule Handorf (211), Drostestr. 7Drostestr. 7 Sanierung des Schulhofes, einschl. Entwässerung 155.000 2 Ost bezirklich Matthias-Claudius-Schule Handorf (211), Drostestr. 7Drostestr. 7 Erneuerung Akustikdecken, Beleuchtung Oberböden, Anstrich Klassenräume 2. BA 70.000 2 Ost bezirklich Matthias-Claudius-Schule Handorf (211), Drostestr. 7Drostestr. 7 Erneuerung der Pflasterung vor Haupteingang 20.000 3 Ost bezirklich Pleisterschule (66), An der Konradkirche 7An der Konradkirche 7Erneuerung Parkplatz und Zufahrt inkl Grundleitungssanierung (2. BA) 166.000 2 Ost bezirklich Pleisterschule (66), An der Konradkirche 7An der Konradkirche 7Erneuerung der Glasfassade am Pausengang und Eingangstüren am Alt- und Neubau100.000 2 Ost bezirklich Pleisterschule (66), An der Konradkirche 7An der Konradkirche 7Schulhoferneuerung mit Grundleitungssanierung (ohne Parkplatz) 497.000 2 Ost bezirklich Pleisterschule (66), An der Konradkirche 7An der Konradkirche 7Sanierung der Stunden WC und Lehrer WC im Alt und Erweiterungsbau 63.000 3 Ost bezirklich sonstige Gebäude Kita Mariä-Himmelfahrt kath Kirche (426), Im Sundern 59Im Sundern 59 Erneuerung der Oberböden in sämtlichen Gruppenräumen. 15.000 5 Ost bezirklich Sportanlage Gelmer (854), Hakenesheide 39Hakenesheide 39 Erneuerung der Beleuchtung 6/18 28.000 3 Ost bezirklich V/0605/2021 - Anlage 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- August-Schepers-Straße 20
- Heriburgstraße 15a
- Drostestraße 7
- Laerer Landweg 153
- Brentanoweg 18
- An der Konradkirche
- Hakenesheide
- Middelfeld
- Gelmerheide
- Im Sundern
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Details
- Aktenzeichen
- V/0605/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2021
- Erstellt
- 10.08.2021 11:02