mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Meldestelle für Coronaverstöße an Arbeitsstellen und Betrieben

Die Linke. Antrag nach § 3 AN/1088/2021 vom 09.06.2021

Stand: Am 14.06.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Linke Antrag nach § 3

    PDF

    Herunterladen: Linke Antrag nach § 3

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Ralf Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2021 AN/1088/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 08.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Meldestelle für Coronaverstöße an Arbeitsstellen und Betrieben Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses. Beschluss: Das Ordnungsamt richtet eine/n Ansprechpartner*in für Meldungen von Coronaverstößen in Betrieben und an Arbeitsstellen ein und veröffentlicht diese Information gut sichtbar auf der städt. Internetseite. Die Information über dieses Angebot soll auf geeignete Weise zugänglich gemacht werden. Es soll auch die Möglichkeit bestehen, anonyme Hinweise abzugeben, insbesondere, wenn ein/e Arbeitgeber*in Druck auf Arbeitnehmer*innen ausübt, gegen Coronaregeln zu verstoßen, z. B. um sich wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Dabei ist eine gesetzlich konforme Arbeitsteilung des Ordnungsamtes, das zuständig ist für Verstöße gegen Coronaschutzerlasse, mit der Bezirksregierung, die zuständig ist für die Einhaltung des Arbeitsschutzes, einzuhalten. Begründung: Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus am Arbeitsplatz dienen sowohl der Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit als auch dem Gesundheitsschutz der Arbeiter*innen und Angestellten. Verlangen Arbeitgeber*innen von ihren Beschäftigten den Verstoß gegen Coronaregeln, müssen letztere besonders geschützt und unterstützt werden. Denn die Coronapandemie und die daraus resultierende wirtschaftliche Schieflage vieler Unternehmen erleichtert Arbeitgeber*innen betriebsbedingte Kündigungen von unliebsamen Mitarbeiter*innen. Diese immer im Raum stehende Drohung kann Arbeitnehmer*innen so in Angst versetzen, dass sie ihre eigene Gesundheitsgefährdung in Kauf nehmen, um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Deswegen ist es besonders wichtig, auch anonymen Hinweisen nachzugehen. Der Nutzen wiegt evtl. negative Effekte einer anonymen Meldung bei Weitem auf. Zu den möglichen Verstößen gehört die fehlende Umsetzung der AHA-Regeln plus Lüften. So ist es längst nicht überall dort, wo aus baulichen Gegebenheiten nicht gelüftet werden kann, Usus stattdessen Lüftungsgeräte aufzustellen. Auch die Umsetzung der Testpflicht für Mitarbeiter*innen wird vielfach nicht konsequent durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 08.06.2021

    Gesundheitsausschuss

    TOP 5.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
  2. 14.06.2021 zuletzt

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 8.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz