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AN/1088/2021

Meldestelle für Coronaverstöße an Arbeitsstellen und Betrieben

Die Linke. Antrag nach § 3 09.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 14.06.2021, TOP 8.1

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

2956 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2021 
AN/1088/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 08.06.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 14.06.2021 
 
Meldestelle für Coronaverstöße an Arbeitsstellen und Betrieben 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Gesundheitsausschusses. 
 
Beschluss: 
Das Ordnungsamt richtet eine/n Ansprechpartner*in für Meldungen von Coronaverstößen in 
Betrieben und an Arbeitsstellen ein und veröffentlicht diese Information gut sichtbar auf der städt. 
Internetseite. Die Information über dieses Angebot soll auf geeignete Weise zugänglich gemacht 
werden.  
Es soll auch die Möglichkeit bestehen, anonyme Hinweise abzugeben, insbesondere, wenn ein/e 
Arbeitgeber*in Druck auf Arbeitnehmer*innen ausübt, gegen Coronaregeln zu verstoßen, z. B. um 
sich wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. 
Dabei ist eine gesetzlich konforme Arbeitsteilung des Ordnungsamtes, das zuständig ist für 
Verstöße gegen Coronaschutzerlasse, mit der Bezirksregierung, die zuständig ist für die 
Einhaltung des Arbeitsschutzes, einzuhalten. 
 
Begründung: 
Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus am Arbeitsplatz dienen sowohl der 
Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit als auch dem Gesundheitsschutz der Arbeiter*innen und 
Angestellten. Verlangen Arbeitgeber*innen von ihren Beschäftigten den Verstoß gegen

Coronaregeln, müssen letztere besonders geschützt und unterstützt werden. Denn die 
Coronapandemie und die daraus resultierende wirtschaftliche Schieflage vieler Unternehmen 
erleichtert Arbeitgeber*innen betriebsbedingte Kündigungen von unliebsamen Mitarbeiter*innen.  
Diese immer im Raum stehende Drohung kann Arbeitnehmer*innen so in Angst versetzen, dass 
sie ihre eigene Gesundheitsgefährdung in Kauf nehmen, um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren. 
Deswegen ist es besonders wichtig, auch anonymen Hinweisen nachzugehen. Der Nutzen wiegt 
evtl. negative Effekte einer anonymen Meldung bei Weitem auf.  
Zu den möglichen Verstößen gehört die fehlende Umsetzung der AHA-Regeln plus Lüften. So ist 
es längst nicht überall dort, wo aus baulichen Gegebenheiten nicht gelüftet werden kann, Usus 
stattdessen Lüftungsgeräte aufzustellen. Auch die Umsetzung der Testpflicht für Mitarbeiter*innen 
wird vielfach nicht konsequent durchgeführt.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

08.06.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1088/2021
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
09.06.2021
Erstellt
20.05.2021 09:43