Mandari Insight

AN/0108/2025

Konsequent gegen Verpackungsmüll – für mehr Sauberkeit in Köln

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 22.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 31.12.2026, TOP 3

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

4387 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende des 
Rates der Stadt Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.01.2025 
 
AN/0108/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 13.02.2025 
 
Konsequent gegen Verpackungsmüll – für mehr Sauberkeit in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung des Rates am 13.02.2025 zu nehmen. 
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung erstellt eine Beschlussvorlage für die Einführung einer Verpackungs-
steuer nach Tübinger Vorbild in Köln. Dabei sollen im Gegensatz zur Tübinger Rege-
lung auch Drive-In-Angebote besteuert werden. 
 
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, das seit zwei Jahren gültige (seit 01/23) Gesetz zur 
Mehrwegangebotspflicht zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden.  
 
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einhaltung der Kölner Stadtordnung, insbeson-
dere §§ 3-5 und weitere Verstöße, die zur Vermüllung der Stadt beitragen (z.B. Ver-
unreinigungen im öffentlichen Raum), konsequent zu ahnden. 
 
Begründung: 
Die Sauberkeit im öffentlichen Raum in Köln ist regelmäßig Thema in der Berichterstattung 
und der Kölner Politik. Sogenanntes Littering, die Verschmutzung des öffentlichen Raums 
durch achtloses Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll, belastet die Kölner Umwelt und 
Stadtbild. Allein die Beseitigung von Müll im öffentlichen Raum kostet die Kölner Bürger*in-
nen etwa 13 Millionen Euro im Jahr. Im Mai 2022 wurde der „Masterplan Sauberkeit“ be-
schlossen, als Arbeitsgrundlage hat die Verwaltung einen ersten Status-Quo-Bericht Stadt-
sauberkeit vorgelegt. Der Status Quo-Bericht Stadtsauberkeit [1135/2023] zeigt, dass Kunst-
stoff und Verpackungsmüll etwa 50 Vol-% des Müllaufkommens im öffentlichen Raum in 
Köln ausmachen (S. 53). Nach Angaben der AWB werden in Köln jeden Tag 180.000 Ein-
wegbecher benutzt und nach weniger als 15 Minuten wieder weggeworfen. Im Sinne des 
Ressourcenschutzes sowie der allgemeinen Sauberkeit in der Stadt müssen wirksame Maß-
nahmen ergriffen werden, um Verpackungsmüll deutlich zu reduzieren.

- 2 - 
 
 
In Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Dass die Verpackungs-
steuer rechtmäßig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2023 rechtsgültig ent-
schieden. Eine Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. 
Die Verpackungssteuer fällt an für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, für Speisen 
und Getränke, die für den sofortigen Verzehr oder zur Mitnahme verkauft werden. Ausge-
nommen sind bisher Drive-In-Angebote. Eine Besteuerung von Drive-Ins soll abweichend 
vom Tübinger Vorbild in die Prüfung einbezogen werden.  
 
Die Stadt Tübingen sieht die Einführung der Verpackungssteuer insgesamt als Erfolg und 
berichtet von einer spürbaren wie auch messbaren Reduzierung des Verpackungsmülls im 
öffentlichen Raum. 
 
Seit dem 01.01.2023 gilt deutschlandweit die Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Ge-
tränke im To-Go-Verkauf. Alternativ zu Einwegplastikverpackungen muss somit grundsätz-
lich auch eine ebenso günstige und gute Mehrwegalternative angeboten werden. Das Ge-
setz regelt zudem, dass an den Verkaufsstellen deutlich sicht- und lesbar auf die Möglichkeit 
der Mehrwegverpackung hingewiesen werden muss. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe 
bis maximal fünf Mitarbeitende und einer maximalen Verkaufsfläche von 80 m². Das seit zwei 
Jahren gültige Gesetz ist bisher nicht allen Betrieben bekannt und wird bisher kaum kontrol-
liert [2504/2024]. 
 
Die Kölner Stadtordnung schafft die rechtliche Grundlage für viele Aspekte des rücksichtsvol-
len und toleranten Zusammenlebens sowie für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen im 
gesamten Kölner Stadtgebiet. Sie beinhaltet neben breit diskutierten und bekannten Para-
grafen auch unbekanntere Passagen, die offensichtlich nicht stadtweit angewendet werden. 
Darunter fällt u.a. die Pflicht, Abfälle, die im Umkreis von 50 m um einen Gewerbebetrieb an-
fallen und diesem zuzuordnen sind, von den gewerbetreibenden Personen zu entfernen sind.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

13.02.2025 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0108/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
22.01.2025
Erstellt
22.01.2025 12:36