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Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm des Kulturamtes 2024

Mitteilung Ausschuss 3997/2023 vom 24.01.2024

Stand: Am 12.03.2024 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 24.01.2024 3997/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 30.01.2024 Finanzausschuss 05.02.2024 Strukturförderfonds 2023/2024 - Förderprogramm des Kulturamtes 2024 Der Rat der Stadt Köln hat am 10.11.2022 die Haushaltssatzung 2023/2024 beschlossen. Gleichzeitig ist der Rat dem Antrag AN/1729/2023 des Finanzausschusses gefolgt, wonach die Verwaltung beauftragt wurde, einen Strukturförderfonds zur Abmilderung der steigenden Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu entwickeln. Die aus dem Strukturförderfonds 2023 bereitgestellten Mittel wurden nur teilweise als Aufsto- ckung der Betriebskostenzuschüsse im Bereich der freien Kulturszene abgerufen. Aus diesem Umstand können jedoch keine unmittelbaren Rückschlüsse für das Jahr 2024 gezogen wer- den. Zum einen besteht der Kostendruck weiter, zum anderen haben der Bund und das Land NRW ihre in 2023 vorrangig zu nutzenden Programme zur Energiekostenförderung für 2024 nicht verlängert. Der Ausschuss Kunst und Kultur hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 28.11.2023 das Förderprogramm des Kulturamtes auch für das Jahr 2024 beschlossen und die Verwal- tung mit der Umsetzung beauftragt (Vorlagen-Nr. 3238/2023). Zur Höhe der Zuwendung ist darin geregelt: „Förderfähig ist die Teilkompensation von bis zu 80% der entstehenden Mehr- aufwendungen. Das bedeutet, dass ein Eigenanteil von mindestens 20% der Mehrkosten zu tragen ist. Auf Basis dieser Richtlinie können zusätzliche Mittel bis zu einer Höhe von maximal 5% der ursprünglichen städtischen Gesamtfördersumme beantragt werden.“ In seiner Sitzung am 07.12.2023 hat der Rat zum Strukturförderfonds für das Jahr 2024 u. a. beschlossen: „Die Verwaltung wird aufgefordert, den bestehenden Strukturförderfonds zur Ab- deckung der stark gestiegenen Personal- und Energiekosten auf 10 Mio € für 2024 anzuhe- ben.“ Für das Dezernat VII – Kunst und Kultur bzw. das Kulturamt sind für das Jahr 2024 an- teilig 720.800 € vorgesehen, siehe Mitteilung Nr. 0169/2024 des Dezernates II – Finanzen und Recht zur Sitzung des Finanzausschusses am 05.02.2024. Mit Blick auf diese Mittelerhöhung wird das Kulturamt das vom Ausschuss Kunst und Kultur beschlossene Förderprogramm jeweils bis zu einer Höhe von nun maximal 10% des ur- sprünglichen städtischen Betriebskostenzuschusses umsetzen. gez. Charles

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2024

    Finanzausschuss

    TOP 2.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 12.03.2024 zuletzt

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 8.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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