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Verein Region Köln/ Bonn e.V. hier: Wahl der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3032/2020 vom 24.11.2020

Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 3032/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verein Region Köln/ Bonn e.V. hier: Wahl der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss I. Der Rat wählt in die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.: 1. ______________________ 2. ______________________ 3. ______________________ 4. ______________________ 5. ______________________ 6. ______________________ 7. ______________________ II. Der Rat wählt als Vertreter bzw. Vertreterinnen ohne Stimmrecht in die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.: 1. ______________________ 2. ______________________ 3. ______________________ III. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. IV. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Erläuterung zur Mitgliedschaft der Stadt Köln im Verein und zu den Aufgaben des Vereins bzw. der Mitgliederversammlung Gem. § 7 Ziffer 2 der Vereinssatzung erhalten die dem Verein angehörigen Gebietskörperschaften neben Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister bzw. Landrätin/Landrat sieben weitere Stimmrechte, die von bis zu sieben Vertreterinnen/Vertretern wahrgenommen werden können. Gem. § 7 Ziffer 3 der Vereinssatzung können darüber hinaus bis zu drei weitere Vertreterin- nen/Vertreter in die Mitgliederversammlung entsandt werden, die ein Rederecht, jedoch kein Stimm- recht haben. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2020

    Rat

    TOP 2.6.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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