0143/2017
Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Katholische Grundschule Gutnickstr.37, 50769 Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 0143/2017 Freigabedatum 20.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Katholische Grundschule Gutnickstr.37, 50769 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) basierend auf der vorliegenden Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die katholische Grundschule Gutnickstr.37, 50769 Köln-Roggendorf, zur Erfüllung des Raumprogramms für eine 3-zügige Grundschule nach gesicherter Finanzierung. Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung nun beauftragt, die Maßnahme als Planungsprojekt in die Schulbauliste aufzunehmen. Den Planungen ist das in der Anlage beigefügte Musterraumprogramm Primarstufe 3 Züge zu Grunde zu legen (Anlage 1). Dabei sind entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen zulässig. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufigen Kostenschätzungen auf rund 47.000,00 €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden im Haushaltsjahr 2017 mit 17.000,00 € und im Haushaltsjahr 2018 mit 30.000,00 € ergebniswirksam. Im Haushaltsjahr 2017 sind die Mittel in Höhe von 17.000,00 € im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzelle 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereits veranschlagt. Für 2018 sind die Mittel in Höhe von 30.000,00 € im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzelle 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen. Alternativen: Alternativen zu einem Erweiterungsbau sind - wegen des dringenden Bedarfs an zusätzlichen Schülerplätzen - nicht gegeben. Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.04.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 47.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 vom 10.06.2016 (Vorlagen-Nummer 1906/2016) hat die Verwaltung die Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 vorgestellt. Hierin wird mit Blick auf das Wohngebiet in Roggendorf/Thenhoven davon ausgegangen, dass ein zusätzlicher Bedarf im Grundschulbereich entstehen wird. Die Verwaltung strebt an, die ehemals als Kindertageseinrichtung genutzte Fläche im direkten Anschluss an die KGS Gutnickstr. als Schuler- weiterungsfläche zu gewinnen und die Kapazität der KGS Gutnickstr. von 2 Zügen auf 3 Züge zu er- weitern. Eine Machbarkeitsstudie belegt die Realisierbarkeit. Die schulrechtliche Änderung kann erst zum Beschluss vorgelegt werden, wenn ein verbindliches Fertigstellungsdatum bekannt ist. Weitere Ausführungen sind dem Maßnahmenkatalog (S. 79 unter M71) zur Schulentwicklungspla- nung Köln 2016 (Vorlage-Nr. 1906-2016) zu entnehmen. Finanzierung: Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- schätzung auf rund 47.000,00 €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten werden im Haushaltsjahr 2017 mit 17.000,00 € und im Haushaltsjahr 2018 mit 30.000,00 € ergebniswirksam. Im Haushaltsjahr 2017 sind die Mittel in Höhe von 17.000,00 € im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzelle 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereits veranschlagt. Für 2018 sind die Mittel in Höhe von 30.000,00 € im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzelle 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu berücksichtigen. 3 Weiterer Verlauf: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planungen dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf der Grundlage der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3 HOAI, inklusive der Einrichtungs- und Betriebskosten sein. Alternativen: Alternativen zu einem Erweiterungsbau sind nicht gegeben. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flächen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die beabsichtigte Erweiterung die erforderlichen Räumlichkeiten für die Durchführung des Ganz- tages und des allgemeinen Unterrichtsbereichs nur unzureichend vorhanden sind. Anlagen: -1 Musterraumprogramm Primarstufe 3 Züge -2 Lageplan
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Um den dringenden Bedarf an Unterrichtsräumen und der Essensversorgung OGTS sicher zu stellen, bedarf es einer umgehenden Aufnahme der Planung. Aus diesem Grund ist eine Beschlussfassung durch den Rat am 18.05.2017 dringend erforderlich.
Anlage 1 Musterraumprogramm Primarstufe 3 Züge
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Musteraumprogramm Primarstufe Raumart BASS Bezug Anzahl Größe Summe Allgemeiner Unterrichtsbereich Hauptgruppe 1 Klassenraum 1.0.1. 12 72 864 Informatik 1.0.2. Mehrzweckraum 1.0.4./4.0.6. 3 72 216 Nebenraum zum Mehrzweckraum 3 15 45 Guppen-Differenzierungsraum 6 36 216 Testraum (enthalten in Differenzierungsfläche) 1.1.1. Lehrmittelraum 1.1.2. 1 40 40 Naturwissenschaftlicher Bereich Hauptgruppe 2 Chemie/gr. NW Raum 2.0.1. NW 2.0.2. Hauswirtschaftlicher Bereich Hauptgruppe 3 Hauswirtschaft 3.0.1. Technisch-Musischer Bereich Hauptgruppe 4 Textilraum 4.0.1. Technikraum 4.0.2. Werkraum 4.0.3. Kunstraum 4.0.4. Brennofenraum (separate Ausweisung wg. gesetzlicher Vorgaben) 1 10 10 Musikraum 4.0.5. Sportbereich Hauptgruppe 5 Sporthalle (siehe Erläuterung) 5.0.1. Außerunterrichtlicher Bereich Hauptgruppe 6 Nebenräume 6.1.1. Schüleraufenthaltsraum (SEK 2) 6.1.2. Forum/Aula 6.1.3. 150 150 Bibliothek/Selbstlernzentrum 6.1.4. 72 72 Ganztagsbereich Hauptgruppe 7 Küche/Lager/Verwaltung/Personaltoiletten/OGTS Leitung 7.1.1. 75 75 Speiseraum (Neu auch für GS; Fakultativ) 7.1.2. 120 120 GT-Aufenthalt (Spielraum, Musikraum, Aufenthaltsraum) 7.1.3.-7.1.5. 3 72 216 Lehrer/sonstige Verwaltung Lehrerzimmer inkl. 20% GT 86 86 Lehrerstation 40 40 Schulleitung 1 20 20 stellv. Schulleitung 1 16 16 Geschäftszimmer 1 27 27 separater Kopierraum (separate Ausweisung wg. gesetzlicher Vorgaben) 1 8 8 Stundenplan sonstige Verwaltung SEK 1 sonstige Verwaltung SEK 2 Arzt 1 16 16 Sprechzimmer 1 12 12 Schülervertretung Schülerzeitung Hausmeister Dienstraum 1 16 16 Schulsozialarbeit/Streitschlicher 1 16 16 Inklusionsfläche Pflegebad (optional bei Schwerpunktschulen) 25 Raumfläche für individuellen Angebote z.B. Therapieraum, Krankengymnastik, Phsychomotorik, Ergotherapie, Logopädie, Individualförderung, Ruheraum , ergänzende Ganztagsangebote 3 72 216 SUMME 2522 3 Züge Dezernat für Bildung, Jugend und Sport - Integrierte Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung
Anlage 2: Lageskizze
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Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0143/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27