3681/2024
Prüfauftrag zur Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulraum für nichtschulische Zwecke
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/400/4 AN/1341/2024 Vorlagen-Nummer 22.11.2024 3681/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Prüfauftrag zur Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulraum für nichtschulische Zwecke In der Sitzung vom 01.10.2024 hat der Rat der Stadt Köln die Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Schulraum zu nichtschulischen Zwecken entspre- chend der in der Vorlage 0677/2024 als Anlage beigefügten aktualisierten Textfassungen be- stehend aus der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulraum zu nichtschuli- schen Zwecken sowie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Schul- raum zu nichtschulischen Zwecken beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Aktualisierung zu prüfen, ob die „Nutzungs- und Entgelt- ordnung für die Nutzung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken der Stadt Köln (NEO)“ wie folgt geändert werden kann: § 3 Abs. 1 Buchstabe h) wird wie folgt geändert: Institutionen und Vereinigungen, die im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben für den Be- reich der Schulen arbeiten, insbesondere Integrationsmaßnahmen durchführen, sofern das Amt für Schulentwicklung hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Die Befreiung von Entgelten gilt nicht für die Nutzung von Festräumen und Schulhöfen mit der Ausnahme derjenigen Vereini- gungen, die unter Buchstabe f) genannt werden. Zum Prüfauftrag führt die Verwaltung wie folgt aus: Es gibt für die Nutzung von Schulraum für außerschulische Zwecke bereits weitreichende Ent- geltbefreiungen. Gerade die Festräume und Aulen sind davon bewusst ausgenommen. Hier entstehen durch aufwändige Technik, durch deutlich erhöhten Stromverbrauch und in vielen Fällen durch den zusätzlichen Einsatz und die Präsenz von Schulhausmeistern oder sonsti- gem Personal etc. hohe Kosten und Aufwände für die Stadt Köln. Auch bedingen entspre- chende Räumlichkeiten in der Regel einen längeren Auf- und Abbau, was auch in dieser Zeit zu erhöhten Kosten führt. Abschließend bedurfte die Schulraumsatzung einer dringenden Überarbeitung, weil die Ent- gelte noch aus dem Jahr 1996 stammten und durchweg über Jahre unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung lagen und mithin nach oben angepasst werden mussten. Eine weitreichen- dere Entgeltbefreiung würde dieser Anpassung zuwiderlaufen. Die Stadt Köln ist sich be- wusst, vor welchen Herausforderungen kleine gemeinnützige Vereine stehen und ist daher auch gewillt, diese nach Möglichkeit zu unterstützen. Aus diesem Grund erfolgen aktuell über 60% der Vermietungen für außerschulische Zwecke entgeltfrei, weitere 31% zu ermäßigten Entgelten. Eine weitergehende Entgeltbefreiung ist nicht opportun. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3681/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 19.11.2024 14:40