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3681/2024

Prüfauftrag zur Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulraum für nichtschulische Zwecke

Mitteilung Ausschuss 22.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.11.2024, TOP 8.13

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2791 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
AN/1341/2024 
Vorlagen-Nummer 22.11.2024 
 3681/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 
 
Prüfauftrag zur Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulraum für 
nichtschulische Zwecke 
In der Sitzung vom 01.10.2024 hat der Rat der Stadt Köln die Aktualisierung der Benutzungs- 
und Entgeltordnung für die Vermietung von Schulraum zu nichtschulischen Zwecken entspre-
chend der in der Vorlage 0677/2024 als Anlage beigefügten aktualisierten Textfassungen be-
stehend aus der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulraum zu nichtschuli-
schen Zwecken sowie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Schul-
raum zu nichtschulischen Zwecken beschlossen. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Aktualisierung zu prüfen, ob die „Nutzungs- und Entgelt-
ordnung für die Nutzung von Schulräumen zu nichtschulischen Zwecken der Stadt Köln 
(NEO)“ wie folgt geändert werden kann: 
§ 3 Abs. 1 Buchstabe h) wird wie folgt geändert: 
Institutionen und Vereinigungen, die im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben für den Be-
reich der Schulen arbeiten, insbesondere Integrationsmaßnahmen durchführen, sofern das 
Amt für Schulentwicklung hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Die Befreiung von Entgelten gilt 
nicht für die Nutzung von Festräumen und Schulhöfen mit der Ausnahme derjenigen Vereini-
gungen, die unter Buchstabe f) genannt werden. 
Zum Prüfauftrag führt die Verwaltung wie folgt aus: 
 
Es gibt für die Nutzung von Schulraum für außerschulische Zwecke bereits weitreichende Ent-
geltbefreiungen. Gerade die Festräume und Aulen sind davon bewusst ausgenommen. Hier 
entstehen durch aufwändige Technik, durch deutlich erhöhten Stromverbrauch und in vielen 
Fällen durch den zusätzlichen Einsatz und die Präsenz von Schulhausmeistern oder sonsti-
gem Personal etc. hohe Kosten und Aufwände für die Stadt Köln. Auch bedingen entspre-
chende Räumlichkeiten in der Regel einen längeren Auf- und Abbau, was auch in dieser Zeit 
zu erhöhten Kosten führt.  
Abschließend bedurfte die Schulraumsatzung einer dringenden Überarbeitung, weil die Ent-
gelte noch aus dem Jahr 1996 stammten und durchweg über Jahre unterhalb der allgemeinen 
Preisentwicklung lagen und mithin nach oben angepasst werden mussten. Eine weitreichen-
dere Entgeltbefreiung würde dieser Anpassung zuwiderlaufen. Die Stadt Köln ist sich be-
wusst, vor welchen Herausforderungen kleine gemeinnützige Vereine stehen und ist daher 
auch gewillt, diese nach Möglichkeit zu unterstützen. Aus diesem Grund erfolgen aktuell über 
60% der Vermietungen für außerschulische Zwecke entgeltfrei, weitere 31% zu ermäßigten 
Entgelten. Eine weitergehende Entgeltbefreiung ist nicht opportun.   
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3681/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.11.2024
Erstellt
19.11.2024 14:40