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4065/2019

Anfrage der Fraktiom Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 19.09.2019

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.01.2020, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5670 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 4065/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 
 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Günen in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler 
am 19.09.2019  
hier: Trockenheitsschäden am Fühlinger See und Bezirks-Waldbestand - AN 1226/2019 
In den trockenen und heißen Sommermonaten Juli / August 2019 kam es am Fühlinger See und an-
deren Bereichen der Erholung im Bezirk, wie Chorbusch, Wasserwerk, Worringer Bruch etc. zu Er-
krankungen der Bäume durch Wassermangel. 
 
Baum-Erkrankungen wie Rußrinden-Krankheit, Eichenprozssionsspinner und andere waren zu be-
obachten, die hochansteckend sind, aber auch für die Menschen nicht ohne Gesundheitsrisiken. Das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen hat teilweise die die Gebiete, in denen es schadhafte 
Baumbestände gab, abgesperrt um die Menschen nicht zu gefährden. 
 
Wo es möglich war, wurden die Schädlinge bekämpft oder entfernt. Es wurden aber auch einige 
Bäume gefällt, die abgestorben waren. Leider ist durch den Klimawandel noch mit weiteren trockenen 
Jahren zu rechnen, die den nicht angepassten Bäumen Schäden zufügen. 
 
Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Gibt es ein Bewässerungskonzept für Bäume im Bezirk? 
a) Wenn ja, kann die BV Chorweiler dies vorgelegt bekommen? 
b) Wenn nein, warum nicht? 
c) Sind Spezialfahrzeuge zur Bewässerung verfügbar?  
 
2. Werden die entfernten Bäume an gleicher Stelle nachgepflanzt? 
a) Wenn ja, wann geschieht das? 
b) Wenn nein warum nicht?  
 
3. Wie kann die Bevölkerung miteingebunden werden und informiert werden, wie fachgerecht 
bewässert wird? 
a) Gibt es Hilfsmittel zur Bewässerung der Straßenbäume und wo kann man sie bekommen? 
b) Welche Regeln gelten insbesondere im Straßenbereich bei der Bewässerung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
 
Die Bewässerung beschränkt sich auf Jungbäume und auf Bäume an Extremstandorten ohne Boden-
anschluss wie z.B. in Kübeln oder auf Tiefgaragen. In den ersten drei Standjahren werden die Bäume 
vom Unternehmen, das sie gepflanzt hat, gewässert. Aufgrund zunehmend lang anhaltender Som-
mertrockenphasen wird nun dazu übergegangen, auch im vierten und fünften Standjahr zu wässern. 
An Extremstandorten kommen Bewässerungssäcke zum Einsatz, die ihre 100 l Befüllung langsam

2 
 
einsickern lassen. Außerdem hat die Berufsfeuerwehr mit einem Löschfahrzeug die Bewässerung 
schwieriger Standorte unterstützt.  
 
Ansonsten können Bäume sich selbst versorgen, sobald sie ausreichend tief gewurzelt sind. Es sind 
ortsfeste Lebewesen, die z.T. mehrere hundert Jahre alt werden können. Bäume existieren seit über 
200 Millionen Jahren. Im Laufe der Evolution haben sie sich optimiert, dem Luft- und Wassergradien-
ten folgend, ihren Standort und benötigte Ressourcen zu erschließen. Außerdem können sie bei an-
haltender Trockenheit mit unterschiedlichen Strategien die Transpiration reduzieren. 
 
Es ist vorgesehen, mehrere Gießarme und Anhänger mit 2.500 l Tank zu beschaffen, die an vorhan-
dene Schlepper montiert werden können, um in Trockenzeiten die Wässerung der Jungbäume im 
vierten und fünften Standjahr zu ermöglichen. Ein solches Gespann wurde in diesem Sommer gemie-
tet und hat sich im Einsatz bewährt.  
 
zu 2.: 
 
In den flächigen Gehölzbeständen der Grünanlagen und im Forstbereich erfolgt die Wiederauffors-
tung durch Naturverjüngung. 
Die ausgefallenen Straßenbäume werden nach und nach in der Pflanzzeit (November bis März) er-
satzgepflanzt, sofern der Standort dafür geeignet ist.  
 
zu 3.: 
 
Für die Bevölkerung besteht die Möglichkeit, eine Patenschaft für den Baum „vor der Haustür“ zu 
übernehmen. Ein Angebot, das bereits mehr als tausendfach angenommen wurde. Darüber hinaus 
hat die RheinEnergie in diesem Jahr 25 Standrohre für die mobile Wasserentnahme zu Verfügung 
gestellt, die von Baumpaten/innen und Gießinitiativen über das Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen bezogen werden konnten.  
 
Folgende Punkte sind bei der Bewässerung von Straßenbäumen zu beachten: 
 
1)Grundsätzlich: 
 
 1 m³ Boden kann ggf. hunderte Liter Wasser aufnehmen. 
 Große Bäume können mehrere hundert Liter Wasser am Tag transpirieren. Das benötigte 
Wasser beziehen Straßenbäume nicht aus Oberflächenwasser, welches aufgrund des gene-
rell hohen Versiegelungsgrades kaum verfügbar ist. Mit den Jahren haben sie sich tiefer lie-
gende Bodenschichten erschlossen.  
 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 40 cm (gemessen in 1 m Höhe) lassen sich 
daher nur in Ausnahmefällen sinnvoll bewässern. 
 In der Baumscheibe, also im Wurzelbereich des Baumes, dürfen keine Grabearbeiten durch-
geführt und kein Erdreich aufgetragen werden. 
 Das Gießen des Wassers in die Belüftungsrohre des Baumes ist bei noch jüngeren Bäumen 
nicht sinnvoll, da das Wasser i.d.R. zu großen Teilen in den tieferen Schichten des Bodens 
versickert und dort nicht für den Baum verfügbar ist. 
 
2) Zum Ablauf: 
 
 Am einfachsten gießt man mit einem Eimer das Wasser aus geringer Höhe vorsichtig an den 
Baum. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nichts verloren geht. 
 Sofern die Baumscheibe keine ausreichende Kapazität für die benötigte Wassermenge hat, 
sollte man mehrmals gießen bzw. langsam vorgehen, bis die benötigte Menge ausgebracht 
wurde. 
 Eine einmalige Wassergabe von 100 l erzielt positivere Ergebnisse als über 10 Tage aufei-
nanderfolgende Wassergaben von 10 l, da somit die Verluste durch Oberflächenverdunstung 
deutlich geringer sind und die Durchwurzelung tieferer Bodenschichten gefördert wird.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4065/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.11.2019
Erstellt
20.11.2019 10:55