0676/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einrichtung Tempo 30 in Köln Lövenich – Moltkestraße; Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der Kreuzung Saarstraße, Aktenzeichen 220/23
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 14.02.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einrichtung Tempo 30 in Köln Lövenich – Molt- kestraße; Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der Kreuzung Saarstraße“, Aktenzeichen 220/23 S Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.12.2023. Das Amt für Verkehrsmanagement teilt hierzu mit, dass „nach den Verwaltungsvor- schriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergär- ten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig und körperlich behinderte Menschen, Alten-und Pflegeheimen oder Kranken- häusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist, soweit die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.“ In dem genannten Bereich befinden sich keine solche Einrichtungen. Von daher be- steht zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit im gewünschten Bereich die Geschwin- digkeit zu reduzieren. Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt voraus, dass der Fußgänger-Querver- kehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges soll nur nach den Vorgaben der Richtli- nien zur Anordnung und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angeordnet werden, wenn die geforderten Verkehrsverhältnisse vorliegen. Aus diesem Grund wurde eine Verkehrszählung vorgenommen. - 2 - Hier werden u.a. die ermittelten querenden Fußverkehrsmengen in den Spitzenbelas- tungsstunden mit durchschnittlichem KFZ-Verkehr ins Verhältnis gesetzt. Nur wenn beide Werte im zulässigen Bereich liegen, kann von einem sicheren Fuß- gängerüberweg (Zebrastreifen) ausgegangen werden. Nur dann ist die Anlage zulässig. In diesem Zusammenhang wurde auf Höhe der Saarstraße/ Am Keuschhof eine Verkehrszählung durchgeführt. Das Ergebnis hier war, dass in der Spitzenstunde, im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr, 6 Passanten querten. Das im Rahmen der Verkehrserhebung ermittelte Fußgängeraufkommen in der jewei- ligen Spitzenstunde an der möglichen Überquerungsstelle liegt deutlich unter der durch die Richtlinien geforderten Mindestanzahl von mindestens 50 Fußgängerinnen und Fußgänger und die Anlage eines Fußgängerüberweges ist daher nicht möglich.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs- management, Frau unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsma- nagement@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0676/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einrichtung Tempo 30 in Köln Lövenich – Moltkestraße; Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der Kreuzung Saarstraße, Aktenzeichen 220/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh- rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Freitag, 22. Dezember 2023 13:31 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Tempo 30 in der Moltkestraße in Lövenich, 50859 Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte mal wissen, warum gilt nicht auf der gesamten Moltkestraße in Köln Lövenich Tempo 30? Genau vor dem Wohnpark gilt Tempo 50 und keiner fährt 50, alle drücken kräftig aufs Gaspedal und der Lärm stört. Außerdem gibt es keinen einzigen Fußgängerüberweg dazwischen. Wenn man auf der Saarstraße fahren will, muss man rennen, weil zu viele Autofahrer zu schnell fahren. Ältere Menschen und Eltern mit Kindern müssen in 3 Richtungen gleichzeitig schauen, um die Straße zu überqueren. Vielleicht kann die Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Straße auf 30kmh angepasst werden und auch an der Kreuzung mit der Saarstraße kann eine Art Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden? Danke und frohe Weihnachten,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0676/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 20.02.2024
- Erstellt
- 20.02.2024 09:57