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0676/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einrichtung Tempo 30 in Köln Lövenich – Moltkestraße; Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der Kreuzung Saarstraße, Aktenzeichen 220/23

Mitteilung BV 20.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 11.03.2024, TOP 5.2.1

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

3846 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
14.02.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einrichtung Tempo 30 in Köln Lövenich – Molt-
kestraße; Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der Kreuzung 
Saarstraße“, Aktenzeichen 220/23 S 
Sehr geehrter Herr, 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.12.2023. 
Das Amt für Verkehrsmanagement teilt hierzu mit, dass „nach den Verwaltungsvor-
schriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) innerhalb geschlossener Ortschaften 
die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergär-
ten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für 
geistig und körperlich behinderte Menschen, Alten-und Pflegeheimen oder Kranken-
häusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist, soweit die Einrichtung 
über einen direkten Zugang zur Straße verfügt.  
Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung 
und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.“ 
In dem genannten Bereich befinden sich keine solche Einrichtungen. Von daher be-
steht zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit im gewünschten Bereich die Geschwin-
digkeit zu reduzieren. 
Die Anlage eines Fußgängerüberweges setzt voraus, dass der Fußgänger-Querver-
kehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. 
Die Anordnung eines Fußgängerüberweges soll nur nach den Vorgaben der Richtli-
nien zur Anordnung und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angeordnet werden, 
wenn die geforderten Verkehrsverhältnisse vorliegen.  
Aus diesem Grund wurde eine Verkehrszählung vorgenommen.

- 2 -
Hier werden u.a. die ermittelten querenden Fußverkehrsmengen in den Spitzenbelas-
tungsstunden mit durchschnittlichem KFZ-Verkehr ins Verhältnis gesetzt. 
Nur wenn beide Werte im zulässigen Bereich liegen, kann von einem sicheren Fuß-
gängerüberweg (Zebrastreifen) ausgegangen werden. 
Nur dann ist die Anlage zulässig. In diesem Zusammenhang wurde auf Höhe der 
Saarstraße/ Am Keuschhof eine Verkehrszählung durchgeführt.  
Das Ergebnis hier war, dass in der Spitzenstunde, im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 
08:00 Uhr, 6 Passanten querten.  
Das im Rahmen der Verkehrserhebung ermittelte Fußgängeraufkommen in der jewei-
ligen Spitzenstunde an der möglichen Überquerungsstelle liegt deutlich unter der 
durch die Richtlinien geforderten Mindestanzahl von mindestens 50 Fußgängerinnen 
und Fußgänger und die Anlage eines Fußgängerüberweges ist daher nicht möglich.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie 
noch fachliche Fragen hierzu haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für Verkehrs-
management, Frau    unter Telefonnummer: 0221/221-   oder per E-Mail: verkehrsma-
nagement@stadt-koeln.de. 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal 
zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen 
Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be-
zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

971 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0676/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einrichtung Tempo 30 in Köln 
Lövenich – Moltkestraße; Geschwindigkeitsreduzierung / Fußgängerüberweg an der 
Kreuzung Saarstraße, Aktenzeichen 220/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Lindenthal hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsfüh-
rung der Bezirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1016 Zeichen

Von:  
Gesendet: Freitag, 22. Dezember 2023 13:31 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Tempo 30 in der Moltkestraße in Lövenich, 50859 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich wollte mal wissen, warum gilt nicht auf der gesamten Moltkestraße in Köln Lövenich 
Tempo 30? 
Genau vor dem Wohnpark gilt Tempo 50 und keiner fährt 50, alle drücken kräftig aufs 
Gaspedal und der Lärm stört. 
Außerdem gibt es keinen einzigen Fußgängerüberweg dazwischen. Wenn man auf der 
Saarstraße fahren will, muss man rennen, weil zu viele Autofahrer zu schnell fahren. 
Ältere Menschen und Eltern mit Kindern müssen in 3 Richtungen gleichzeitig schauen, um 
die Straße zu überqueren.  
Vielleicht kann die Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Straße auf 30kmh angepasst 
werden und auch an der Kreuzung mit der Saarstraße kann eine Art 
Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden? 
 
Danke und frohe Weihnachten,

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0676/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.02.2024
Erstellt
20.02.2024 09:57