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V/0012/2022

Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Vorlagen 10.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.01.2022, TOP 4.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2497 Zeichen

V/0012/2022
V/0012/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beratungsfolge
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
Bericht:
Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind
eingegangen:
Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit
(Das Anhörungs- und Beratungsrecht
weiterer Gremien bleibt unberührt.)
2021-00273 Es wird angeregt, den Fußweg zwischen Aa
und Bischöflichem Palais vom Spiegelturm bis
zur Petrikirche "Schwester-Laudeberta-Weg"
zu benennen.
Bezirksvertretung Münster-Mitte
2021-00277 Es wird angeregt, die Planung für den Neubau
der Brücke an der Warendorfer Straße über
den Dortmund-Ems-Kanal an den
Veloroutenstandard anzupassen.
Verwaltung zur Vorprüfung
2021-00279 Es wird angeregt, von der Umwandlung der
Straße Antoniuskirchplatz in eine Sackgasse
Abstand zu nehmen. Darüber hinaus wird
beantragt, die Zahl der Anwohnerparkplätze
nicht weiter zu verringern.
Verwaltung
Die Anregungen Nr. 2021-00273, Nr. 2021-00277 und Nr. 2021-00279 wurden sowohl an die
Bezirksvertretung Münster-Mitte als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet. Die Anregung Nr.
2021-00273 wurde den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 15.12.2021 bekannt gegeben. Die
Anregungen Nr. 2021-00277 und Nr. 2021-00279 werden den Mitgliedern des Rates in der Sitzung
am 09.02.2022 bekannt gegeben.
Amt für Bürger- und
Ratsservice
13.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dautzenberg
T elefon:492-3365
Dautzenberg@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0012/2022
Hinweis:
Mit Wirkung ab 17.12.2021 hat der Landtag NRW eine Änderung des § 24 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. § 24 Absatz 1 GO NRW gilt nun in folgender
Fassung (Änderungen unterstrichen):
„Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in
der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in T extformnach
§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der
Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse,
der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von
Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über
die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Warendorfer Straße
  • Schwester-Laudeberta-Weg
  • Antoniuskirchplatz
  • Spiegelturm

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Details

Aktenzeichen
V/0012/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2022
Erstellt
10.01.2022 10:15