V/0012/2022
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
2497 Zeichen
V/0012/2022 V/0012/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht Bericht: Folgende Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2021-00273 Es wird angeregt, den Fußweg zwischen Aa und Bischöflichem Palais vom Spiegelturm bis zur Petrikirche "Schwester-Laudeberta-Weg" zu benennen. Bezirksvertretung Münster-Mitte 2021-00277 Es wird angeregt, die Planung für den Neubau der Brücke an der Warendorfer Straße über den Dortmund-Ems-Kanal an den Veloroutenstandard anzupassen. Verwaltung zur Vorprüfung 2021-00279 Es wird angeregt, von der Umwandlung der Straße Antoniuskirchplatz in eine Sackgasse Abstand zu nehmen. Darüber hinaus wird beantragt, die Zahl der Anwohnerparkplätze nicht weiter zu verringern. Verwaltung Die Anregungen Nr. 2021-00273, Nr. 2021-00277 und Nr. 2021-00279 wurden sowohl an die Bezirksvertretung Münster-Mitte als auch an den Rat der Stadt Münster gerichtet. Die Anregung Nr. 2021-00273 wurde den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 15.12.2021 bekannt gegeben. Die Anregungen Nr. 2021-00277 und Nr. 2021-00279 werden den Mitgliedern des Rates in der Sitzung am 09.02.2022 bekannt gegeben. Amt für Bürger- und Ratsservice 13.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dautzenberg T elefon:492-3365 Dautzenberg@stadt- muenster.de - 2 - V/0012/2022 Hinweis: Mit Wirkung ab 17.12.2021 hat der Landtag NRW eine Änderung des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. § 24 Absatz 1 GO NRW gilt nun in folgender Fassung (Änderungen unterstrichen): „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in T extformnach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“ In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Warendorfer Straße
- Schwester-Laudeberta-Weg
- Antoniuskirchplatz
- Spiegelturm
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Details
- Aktenzeichen
- V/0012/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.01.2022
- Erstellt
- 10.01.2022 10:15